Montabaur
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Nr. 5/93
Neben den Ratsmitgliedern übermittelte Ortsbürgermeister Theo Hannappel als Sprecher der Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken herzliche Glückwünsche.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken dankte für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Erbetonte, das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters von ■Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur sei eine interessante Aufgabe. Es gelte nun, Begonnenes fortzuführen und weiterhin gute Ergebnisse für die Bürger und Einwohner von Stadt und Verbandsgemeindezu erzielen. Die anstehenden Aufgaben könnten nur im kooperativen Führungsstil, d.h. in Tbamarbeit mit den Beigeordneten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung bewältigt werden. Dr. Possel-Dölken dankte den Ersten Beigeordneten Heinz Reusch und Dr. Paul Hütte für ihre Unterstützung und Verantwortungsbereitschaft, den Abteilungsleitern und deren Stellvertretern der Verbandsgemeindeverwaltung, dem Personalrat sowie allen Mitarbeitern der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.
Umfrage
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Anmeldung von Kindern im Kindergarten
am 1. August 1993
Diese Umfrage innerhalb der gesamten Verbandsgemeinde Montabaur soll dazu dienen, unsere Planungen im Kindergartenbereich zu überprüfen und wenn nötig, zu ergänzen. Je mehr Antwortbogen bei uns eingehen, desto aussagekräftiger ist das Ergebnis der Umfrage Daher bitten wir alle angesprochenen Eltern, uns den Antwortbogen zuzusenden, auch wenn Sie Ihr Kind schon im Kindergarten angemeldet haben.
Von dieser Umfrage bleibt die Anmeldung Ihrer Kinder im Kindergarten unberührt. Melden Sie bitte Ihre Kinder wie bisher bei der Kindergartenleitung ihres Kindergartens an.
Sollten sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herrn Kamith, Tbl. (02602) 126.217.
Offentl. Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1993 vom 26.01.1993 I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22.4.1966 (GVB1. S. 95)inder Fassungdes Landesgesetzes vom 17.5.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit den §§95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 21.01.1993 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 5.553.650 DM
in der Ausgabe auf. 5.553.650 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 293.330 DM
in der Ausgabe auf. 293.330 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
II.Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzungder Stiftung »Hospitalfonds Montabaur« für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 21.01.1993
Kreis Verwaltung (S.) i.A. Maerten
des Westerwaidkreises Abt. 1 - Az. 950-04
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.02.1993 bis 17.02.1993 während der allgemeinen Dienststunden in der Verwaltung im Alten- und Pflegeheim Montabaur, öffentlich aus.
Montabaur, den 26.01.1993
Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom
14.12.1973 (GVB1. S. 419, B S 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Oberelbert den Straßenbau im Neubaugebiet »Am Bußkreuz« öffentlich aus.
Leistungsumfang:
ca. 900 qm Verbundpflaster einschließlich Unterbau und Entwässerung.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 15. Februar 1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 04. März 1993 ■ 10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 1. Februar 1993
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

