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Montabaur

Nr. 4/93

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_ Ruppach-Goldhausen _

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Nordumgehung Heiligenroth - Gemarkungsteil Goldhausen» der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Euppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 18.12.1992 den Beschluß gefaßt, für den Ibilbereich der in den Gemarkungsteilen »Unter dem Flurzaun« und »Ahlen« in den Fluren 14 und 21 gelegenen Grundstücken einen Bebauungs­plan mit der Bezeichnung »Nordumgehung Heiligenroth - Gemarkungsteil Goldhausen« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Ruppach-Goldhausen, 25. Januar 1993 Ferdinand, Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Nordumgehung Heiligenroth - Gemarkungsteil Goldhausen« der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 18.2.1992 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Nord­umgehung Heiligenroth - Gemarkungsteil Goldhausen« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche B p.kanntnwhiing ) Nach § 3 Abs, 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 08.02.1993 bis 08.03.1993 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden.

Ruppach-Goldhausen, 25. Januar 1993

Ferdinand, Ortsbürgermeister