Gefährdete Bodenbrüter
Mit einem Faltblatt stellte das Umweltministenum von Rheinland-Pfalz sein Artenhilfsprogramm “Gefährdete Bodenbrüter“ vor. Durch eine Erschwemisausgleichszahiung an Landwirte will das Umweltministenum die Brutplätze gefährdeter Vogelarten der Kulturlandschaft sichern. Unter anderem können Landwirte und Mitarbeiter von Naturschutzverbänden Vorschläge zur freiwilligen vertraglichen Sicherung von landwirtschaftlichen Nutzflächen unterbreiten, wenn ein Brutvorkommen eines der gefährdeten Vögel nachgewiesen wird.
Das Faltblatt ist kostenlos beim Umweltministerium, Pressestelle, Kaiser- Friedrich-Straße 7,6500 Mainz 1, Tel. 06131/164645, Fax 164649, ertiältllch.
Mengenbezogene
Müllgebühren
Deutlich weniger Hausmüll fällt nach der Einführung mengenbezogener Mülltarife an. Dies zeigte die Auswertung eines Forschungsvorhabens der! Umweltministerien von Baden -1 Württemberg und Rheinland- Pfalz. Zwei Jahre lang untersuchten Experten der beiden Bundesländer in acht Städten und Gemeinden verschiedene Gebührenmodelle.
Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, Tbl. 02602/126109
“MONTABAUR”
Die Verbandsgemeindewerke *■' informieren:
Hinweis für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Anschluß an die Kanalisation haben und Abwassergebühren entrichten
Im Februar 1992 haben wir allen landwirtschaftlichen Betrieben, die Abwassergebühren entrichten, Erhebungsvordrucke zwecks Erstattung von Abwassergebühren für das Jahr 1992 übersandt. . .
Gesetzliche Ausschlußfrist für die Antragstellung für das Jahr 1992 ist der 15. Januar 1993. Obwohl wir im Oktober 1992 nochmals an die Rückgabe der Erhebungsvordrucke erinnert haben, liegen uns noch nicht alle übersandten Vordrucke wieder vor. Wir weisen nochmals darauf hin, daß nach dem 25. Januar 1993 eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.
5430 Montabaur, 15. Januar,1993 Verbandsgemeindewerke Montabaur
- Abfallbeseitigung - Piwowarsky, Werkleiter
Wasseruhr vor Frost sichern
Während der vergangenen Frostperiode sind zahlreiche Meßeinrichtungen (Wasseruhren) eingefroren und mußten, da sie nicht mehr gebrauchsfähig waren, ausgewechselt werden. Die Verbandsgemeindewerke als Wasserversorgungsunternehmen nehmen dies zum Anlaß noch einmal darauf hinzuweisen, daß gemäß § 18 Abs. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) der Kunde für die Beschädigung der Meßeinrichtungen haftet und somit verpflichtet ist, diese vor Frost zu schützen.
Die frostsichere Unterbringung der Wasseruhr ist nebenbei für den Künden auch deshalb wichtig, da sämtliche Kosten, diemit dem Auswechseln der eingefrorenen Wasseruhr in Verbindung stehen, von dem Kunden übernommen werden müssen. >
Wir bitten daher höflichzuüberprüfen, ob die Wasseruhr frostsi- - eher geschützt ist. Die Verbandsgemeindewerke sind auch be* reit, gegen Kostenerstattung den bisherigen Standort der Meßeinrichtung nötigenfalls zu wechseln. /
5430 Montabaur, 12. Januar 1993 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky
Werkleiter
Wichtige Information der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung
Im gesamtenBereich der Verbands gemeindeMontabaur wird in der Woche vom 18. bis 22. Januar 1993 jeweils die graue Restmülltonne abgefahren.
Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage.
Ortsgemeinde Abfuhrtag
Betrug die Hausmüllmenge in den Testgemeinden vor dem Gebührenversuch zwischen 160 und 300 Kilogramm, lag sie nach Einführung der Mengentarife zwischen 140 und 200 Kilogramm. Gleichzeitig sind die Recyclingquoten für Papier und Glas von 50 auf 80 Prozent und für Leichtstof- fe wie Aluminium oder Kunststoff von 5 auf 50 Prozent angestiegen. Getestet wurde sowohl elektronisch (alle. Müllgefäße kodiert) als auch mit Hilfe von Banderolen.
Boden
Daubach
Eitelborn
Gackenbach
Girod
Görgeshausen
Großholbach
Heilberscheid
Heiligenroth
Holler
Horbach ■
Hübingen Kadenbach Montabaur (Stadkem) Stadtteil Bladernheim Stadtteil Eigendorf Stadtteil Eschelbach Stadtteil Ettersdorf Stadtteil Horressen Stadtteil Reckenthal Stadtteil Wirzenborn Nentershausen Neuhäusel Niederelbert Niedererbach Nomborn Oberelbert Ruppach-Goldhausen Simmem Stahlhofen Untershausen Welschneudorf
Montag
Freitag
Montag
Mittwoch
Freitag
Dienstag
Freitag
Mittwoch
Freitag
Freitag
Freitag
Freitag
Freitag
Mittwoch
Mittwoch
Mittwoch
Freitag
Mittwoch
Dienstag
Mittwoch
Mittwoch
Montag
Dienstag
Donnerstag
^■Dienstag
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Donnerstag : Freitag Montag , Freitag . • Freitag nu ,r> Dienstä,
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Freistellungsverfügung für Alt Öler zeüger.^n
Nach § 11 Abs. 3 Satz 5 des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 1 AbfG (BGBl. IS. 1420, zuletzt geändert durch Gesetz zu dem Ei- nigungsvertrag vom23.09.1990, BGBL II, S. 885) LV.m. Nr. 2.4.4 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt über die Durchführung der §§ 11 und 12 des Abfallgesetzes und der Abfall- und Reststoffüberwachungs-Verordnung vom 01. August 1991 (Min.BL 1991, SL 415 ff) ergebt folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG:
..... , L - ..
Von der Verpflichtung zur Führung eines Nachweisbuches und der Vorlage von Belegen nach § 11 Abs. 2 und 3 des Abfallgesetzes werden im Falle der Altölverwertung die Altölerzeuger im Regierungsbezirk Koblenz freigestellt, wenn sie den Nachweis mit Hilfe von Übernahmescheinen führen. (Die Übernahmescheine sind der Behörde nicht zuzusenden.)
Die vorstehende Allgemeinverfügung wird mit ihrer Veröffentlf-~ chung wirksam.
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Hinweis:
schenlager des Einsammlers zur Verwertungsanlage! Hier findet das Begleitscheinverfahren Anwendung.
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