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Gefährdete Bodenbrüter

Mit einem Faltblatt stellte das Umweltministenum von Rheinland-Pfalz sein ArtenhilfsprogrammGefährdete Bo­denbrüter vor. Durch eine Erschwemisausgleichszahiung an Landwirte will das Umweltministenum die Brutplätze ge­fährdeter Vogelarten der Kulturlandschaft sichern. Unter an­derem können Landwirte und Mitarbeiter von Naturschutz­verbänden Vorschläge zur freiwilligen vertraglichen Siche­rung von landwirtschaftlichen Nutzflächen unterbreiten, wenn ein Brutvorkommen eines der gefährdeten Vögel nachgewiesen wird.

Das Faltblatt ist kostenlos beim Umweltministerium, Pressestelle, Kaiser- Friedrich-Straße 7,6500 Mainz 1, Tel. 06131/164645, Fax 164649, ertiältllch.

Mengenbezogene

Müllgebühren

Deutlich weniger Hausmüll fällt nach der Einführung men­genbezogener Mülltarife an. Dies zeigte die Auswertung ei­nes Forschungsvorhabens der! Umweltministerien von Baden -1 Württemberg und Rheinland- Pfalz. Zwei Jahre lang unter­suchten Experten der beiden Bundesländer in acht Städten und Gemeinden verschiedene Gebührenmodelle.

Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, Tbl. 02602/126109

MONTABAUR

Die Verbandsgemeindewerke *' informieren:

Hinweis für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die einen An­schluß an die Kanalisation haben und Abwassergebühren ent­richten

Im Februar 1992 haben wir allen landwirtschaftlichen Betrie­ben, die Abwassergebühren entrichten, Erhebungsvordrucke zwecks Erstattung von Abwassergebühren für das Jahr 1992 übersandt. . .

Gesetzliche Ausschlußfrist für die Antragstellung für das Jahr 1992 ist der 15. Januar 1993. Obwohl wir im Oktober 1992 noch­mals an die Rückgabe der Erhebungsvordrucke erinnert haben, liegen uns noch nicht alle übersandten Vordrucke wieder vor. Wir weisen nochmals darauf hin, daß nach dem 25. Januar 1993 eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.

5430 Montabaur, 15. Januar,1993 Verbandsgemeindewerke Montabaur

- Abfallbeseitigung - Piwowarsky, Werkleiter

Wasseruhr vor Frost sichern

Während der vergangenen Frostperiode sind zahlreiche Meß­einrichtungen (Wasseruhren) eingefroren und mußten, da sie nicht mehr gebrauchsfähig waren, ausgewechselt werden. Die Verbandsgemeindewerke als Wasserversorgungsunternehmen nehmen dies zum Anlaß noch einmal darauf hinzuweisen, daß gemäß § 18 Abs. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingun­gen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) der Kunde für die Beschädigung der Meßeinrichtungen haftet und somit ver­pflichtet ist, diese vor Frost zu schützen.

Die frostsichere Unterbringung der Wasseruhr ist nebenbei für den Künden auch deshalb wichtig, da sämtliche Kosten, diemit dem Auswechseln der eingefrorenen Wasseruhr in Verbindung stehen, von dem Kunden übernommen werden müssen. >

Wir bitten daher höflichzuüberprüfen, ob die Wasseruhr frostsi- - eher geschützt ist. Die Verbandsgemeindewerke sind auch be* reit, gegen Kostenerstattung den bisherigen Standort der Meß­einrichtung nötigenfalls zu wechseln. /

5430 Montabaur, 12. Januar 1993 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Piwowarsky

Werkleiter

Wichtige Information der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung

Im gesamtenBereich der Verbands gemeindeMontabaur wird in der Woche vom 18. bis 22. Januar 1993 jeweils die graue Rest­mülltonne abgefahren.

Für die nachfolgend aufgeführten Orte gelten die dargestellten Abfuhrtage.

Ortsgemeinde Abfuhrtag

Betrug die Hausmüllmenge in den Testgemeinden vor dem Gebührenversuch zwischen 160 und 300 Kilogramm, lag sie nach Einführung der Men­gentarife zwischen 140 und 200 Kilogramm. Gleichzeitig sind die Recyclingquoten für Papier und Glas von 50 auf 80 Prozent und für Leichtstof- fe wie Aluminium oder Kunst­stoff von 5 auf 50 Prozent an­gestiegen. Getestet wurde so­wohl elektronisch (alle. Müllge­fäße kodiert) als auch mit Hilfe von Banderolen.

Boden

Daubach

Eitelborn

Gackenbach

Girod

Görgeshausen

Großholbach

Heilberscheid

Heiligenroth

Holler

Horbach

Hübingen Kadenbach Montabaur (Stadkem) Stadtteil Bladernheim Stadtteil Eigendorf Stadtteil Eschelbach Stadtteil Ettersdorf Stadtteil Horressen Stadtteil Reckenthal Stadtteil Wirzenborn Nentershausen Neuhäusel Niederelbert Niedererbach Nomborn Oberelbert Ruppach-Goldhausen Simmem Stahlhofen Untershausen Welschneudorf

Montag

Freitag

Montag

Mittwoch

Freitag

Dienstag

Freitag

Mittwoch

Freitag

Freitag

Freitag

Freitag

Freitag

Mittwoch

Mittwoch

Mittwoch

Freitag

Mittwoch

Dienstag

Mittwoch

Mittwoch

Montag

Dienstag

Donnerstag

^Dienstag

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Freistellungsverfügung für Alt Öler zeüger.^n

Nach § 11 Abs. 3 Satz 5 des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 1 AbfG (BGBl. IS. 1420, zuletzt geändert durch Gesetz zu dem Ei- nigungsvertrag vom23.09.1990, BGBL II, S. 885) LV.m. Nr. 2.4.4 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt über die Durchführung der §§ 11 und 12 des Abfallgesetzes und der Abfall- und Reststoffüberwachungs-Verordnung vom 01. Au­gust 1991 (Min.BL 1991, SL 415 ff) ergebt folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG:

..... , L - ..

Von der Verpflichtung zur Führung eines Nachweisbuches und der Vorlage von Belegen nach § 11 Abs. 2 und 3 des Abfallgeset­zes werden im Falle der Altölverwertung die Altölerzeuger im Regierungsbezirk Koblenz freigestellt, wenn sie den Nachweis mit Hilfe von Übernahmescheinen führen. (Die Übernahme­scheine sind der Behörde nicht zuzusenden.)

Die vorstehende Allgemeinverfügung wird mit ihrer Veröffentlf-~ chung wirksam.

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Hinweis:

schenlager des Einsammlers zur Verwertungsanlage! Hier fin­det das Begleitscheinverfahren Anwendung.

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Gegen dieseAUgemeiüverfügung kann innerh&b eines Mdtiafcs Widerspruch erhobexf Werden. '-- 'iix ' 't- ! ni3 rilßrinia'i'

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