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Montabaur

Nr. 52/53/92 .

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Aus dem starken Feld von 24 Paaren wurden dann 13 Paare für die Zwischenrunde und danach 5 Paare für die Endrunde ermit­telt. Eine erhebliche Steigerung der tänzerischen Leistungen war dann bei der »Goldstar-Klasse« festzustellen. In dieser Klasse müssen 7 Tänze, Thngo, Wiener Walzer, Quickstep, Rum­ba, Cha-Cha-Cha, Samba und Jive gezeigt werden.

Die Stimmung erreichte ihren Höhepunkt, als sich nach der offe­nen Wertung - es werden hier Platzziffern nach dem Majoritäts­prinzip vergeben - ein ganz knappes Ergebnis bei den Plätzen 1 bis 3 ergab. Zum Schluß wurden die Erstplacierten aber gebüh­rend gefeiert und sie erhielten Urkunden und Ehrenpreise aus der Hand des Turnierleiters.

Die Ergebnisse:

Silber-Klasse:

1. Platz und Turniersieger Alexander und Sabine Bommel, beide aus Hadamar - 2. Platz Jaronin Kison (Limburg) und Tatjana Nattermann (Obertiefenbach) und 3. Platz Andreas Krämer (Hünfelden) und Dagmar Lieb (Hadamar)

Goldstar-Klasse:

1. Platz Robert Vries (Oberelbert), Cordula Metternich (Wirges)

2. Platz Martin von Berg (Diez), Xenia Burkard (Runkel)

3. Platz Randy Aller (Vielbach), Sandra Ströder (Selters)

CDU Bürgerbüro

Das Bürgerbüro der Landtagsabgeordenten Ulla Schmidt, Dernbach, Peter-Dausenau'-Straße 5, in Dernbach ist in der Weihnachtszeit von Mittwoch, 23. Dezember 1992 - Donners­tag, 7. Januar 1993, geschlossen.

Ab Freitag, 8. Januar 1993, ist das Bürgerbüro in der üblichen Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Die Abendsprechstunde im CDU-Büro Montabaur findet am 18. Januar 1993, um 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle der CDU, Koblenzer Straße 48, statt.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Ulla Schmidt MdL zur Verfü­gung. Für diese Sprechstunde ist es von Vorteil, wenn vorherige telefonische Anmeldung erfolgt. (Ttel. 92230 Montabaur, oder 70750 Dernbach).

Betriebsbörse vermittelt

Soeben erschienen ist eine neue Ausgabe der »Betriebsbörse«, ein Service der Handwerkskammer Koblenz. Es ist ein Forum für Angebote und Nachfragen von Betriebsübergaben, Beteili­gungen, Gewerberäumen und Betriebsleiterstellen. Geordnet nach Handwerksbranchen bietet sich hier dem Interessenten ein direkter Überblick, der die sofortige Auswahl ermöglicht. Für Anbieter und Interessenten gibt es kostenlosen, individuel­len und sachkundigen Rat von der Betriebsberatung der HwK. Die Betriebsbörse und nähere Informationen sind erhältlich bei der Handwerkskammer Koblenz, Postfach 929, 5400 Koblenz, Tbl. 0261/398-254.

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Insassen-Unfallversicherung:

Damit Leben nicht lebensgefährlich wird

»Wurde aber auch Zeit, daß jemand hält«, denkt Peter nach einer Stunde vergeblicher Trampversuche am Rande einer Autobahn­raststätte. Froh, dem herbstlichen Nieselregen zu entkommen, öffnet er die Tür des wartenden Pkw und steigt ein.

Der Fahrer Hermann M. gibt Gas und fädelt sich in den fließen­den Verkehr auf der Autobahn ein. Dapassiert es: Obwohl die Be­reifung in Ordnung ist, platzt ein Reifen. Das Auto kommt von der Fahrbahn ab und überschlägt sich. Beide Insassen werden schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert.

Für Peter, der nicht nur vier Wochen im Krankenhaus liegen muß, sondern dessen Arm auch nicht mehr voll beweglich ist, sieht es in bezug auf finanzielle Entschädigung schlecht aus. Warum? Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe gibt über die Rechtslage Auskunft.

Daß der Reifen geplatzt ist, dafür trifft Hermann M. keine Schuld. Schließlich hatte er erst vor vier Wochen bei seiner Werkstatt einen Satz neuer Reifen gekauft.

Fazit: Er kann nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus handelte es sich um eine sogenannte Gefälligkeitsfahrt, weshalb er auch laut Straßenverkehrgesetz nicht haftet. Der Tramper kann also an die Haftpflichtversicherung keinerlei Ansprüche stellen.

Allerdings hatte der Tramper Glück im Unglück. Hermann M. hatte eine umfassende Insassen-Unfallversicherung abge­schlossen, bei der unter anderem auch Tagegeld und Invalidität mitversichert sind.

Eine Insassen-Unfallversicherung zahlt - ohne Nachweis eines konkreten Schadens und unabhängig von der Schuldfrage - wenn einer der Insassen im Wagen verletzt, getötet oder invalide wird. Für den TVamper heißt das: Sollte er wegen des Unfalls für längere Zeit nicht arbeiten können, kann er maximal ein Jahr lang mit einem Tagegeld rechnen. Auch für seinen Arm ist ge­sorgt. Sollte er ihn nicht mehr voll bewegen können, kann er bei Hermann M. Versicherung Ansprüche geltend machen.

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Wildschäden kann teuer werden

»Nur noch zwei Kilometer bis nach Hause«, denkt Hermann F., als er in die Seitenstraße einbiegt, die durch ein kurzes Wald­stück führt. In der hereinbrechenden Dunkelheit sieht der Fah­rer nur einen Schatten am Fahrbahnrand, da ist es auch schon passiert: Bremsen quietschen, ein heftiger Aufprall. Ein Reh ist ihm in den rechten Kotflügel seines Wagens gelaufen.

Als der erste Schreck verflogen ist, steigt Hermann F. aus und schaut sich den Schaden an. »Das wird teuer« denkt er, und sein Eindruck trügt ihn nicht. Rund 1.500,00 DM will die Werkstatt für einen neuen Kotflügel und einen neuen Scheinwerfer haben.

Doch muß Hermann F. wirklich aus der eigenen Thsche bezah­len? Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe klärt den Sachver­halt.

Herr F. braucht die Kosten nicht selber zu tragen, vorausge­setzt, er hat eine Tfeilkaskoversicherung abgeschlossen. Hier ist der »Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild« (AKB) versichert.

Den - grundsätzlich notwendigen - Nachweis, daß der Schaden an seinem Fahrzeug wirklich durch Haarwild entstanden ist, kann er leicht führen: Befinden sich doch am Pkw Spuren von Blut und Haaren des Tieres, die dem Fachmann in der Werkstatt gleichzeigen, daß es sich um einen Wildschaden handelt. Ein an­deres Indiz sind die weichen Einbeulungen, die bei einer Karam­bolage mit Haarwild entstehen.

Eines sollte der Fahrer auch nicht vergessen: den Unfall bei der Polizei anzuzeigeh.

Dazu ist er laut den Vertragsbedingungen verpflichtet. Außer­dem hilft ihm die Polizei dabei, wenn es darum geht, die zuständi­ge Jagdbehörde und den Jagdpächter über den Unfall zu infor­mieren.

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Energiesparen wird belohnt Gasversorgung Westerwald senkt Preise und führt neue Preis­struktur ein

Gesunkene Einkaufspreise machen das Erdgas billiger. Die Gasversorgung Westerwald GmbH in Höhr-Grenzhausen wird ab 1993 die günstigeren Preise an ihre rund 15.000 Kunden wei­tergeben. Die Arbeitspreise sinken je nach Preisgruppe zwi­schen 0,08 und 0,25 Pf je Kilowattstunda Die Mindestgrund­preise sinken auf jetzt 28,00 bzw. 42,00 DM/Monat, während der Grundpreis bei größeren Anlagen je Kilowatt Anschlußwert auf 1,15 DM/Monat erhöht wird.

Ziel der Neugestaltung des Preissystems ist die stärkere Förde­rung des Energiesparens. Bisher war bis zu einer Leistung von 55 Kilowatt ein einheitlicher Grundpreis zu bezahlen. Nachdem neuen Preissystem bemißt sich der Grundpreis nach der jeweili­gen installierten Wärmeleistung.

Mit der neuen Preisstruktur sollen sparbewußte Kunden auch einen entsprechenden finanziellen Vorteil erhaltea Außerdem sollen Anreize zum Energiesparen gegeben werden: die neuen Grundpreise sind stärker an der Leistung orientiert und führen bei schlecht dimensionierten Anlagen mit hohem Verbrauch und unnötiger Umweltbelastung unter Umständen zu einer Preiserhöhung.

Für über 85 % der 15.000 Kunden der Gasversorgung Wester­wald bedeutet die Veränderung der Tarif Struktur in Verbindung mit den Preisänderungen zum 1. J anuar 1993 eine Preissen­kung. Bei einem mittleren Einfamilienhaus mit einem Jahres­verbrauch von 35.000 Kilowattstunden wird die Haushaltskas­se trotz Mehrwertsteuererhöhung um 110,00 DM im Jahr entla­stet.

Gleichzeitig kündigt das Unternehmen an, ab 1993 die Bestab­rechnung einzuführen. Unabhängig von der Wahl der Kunden wird nach dem jeweils günstigsten Thrif abgerechnet.