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Montabaur

Nr 51/92

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Frauengemeinschaft Holler Untershausen Die diesjährige Adventsfeier der Frauengemeinschaft und Se­nioren findet am 4. Adventssonntag, dem 20. Dezember 1992, in der Sport- und Kulturhalle Holler statt. Beginn: 14.00 Uhr.

_ Stahlhofen _

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 11. Dezember 1992

Annahme der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennut­zungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen D er Ortsgemeinderat stimmte der 2. Änderung/Fortschreibu ng des Flächennutzungsplanes einschl. Erläuterungsbericht der Verbandsgemeinde Montabaur einstimmig zu. Zugestimmt wurde auch der Planung zur Rohstoffsicherung und dem Ent­wurf des Landschaftsplanes, die durch die 2. Änderung des Flä­chennutzungsplanes zum Bestandteil des Flächennutzungs­planes werden.

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten

Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmigderRegelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25%ige Kostenbeteiligung der Orts­gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:

Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landes­teilen Jugoslawiens und den dadurch entstandenden Flücht­lingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Ver­bandsgemeinde Montabaur. Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31.03.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politi­sches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfe­aufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur un­tergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsge­meinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden. Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung die 25%ige Kostenbeteiligung.

Weitere Entscheidungen des Rates

Der Ortsgemeinderat beauftragte eine Gartenbaufirma, die Pflanzarbeiten am Kinderspielplatz zum Preis von 10.272,10 DM durchzuführen.

Einstimmig erging der Beschluß, den Hebesatz der Gewerbe­steuer von derzeit 280 % auf 300 % anzuheben.

STAHLHOFEN/DAUBACH:

Plätzchen-Aktion der Firmanden für Obdachlose Der Besuch der Firmanden bei der Bahnhofsmission in Frank­furt am ergangenen Samstag hat gezeigt, wie vielfältig dort Hil­fe geleistet wird. Unter anderem werden an Weihnachten Ob­dachlose mit Plätzchen beschenkt. Um diese Aktion zu unter­stützen, bitten wir die Firmanden, Plätzchen zu sammeln und bis Samstag/Sonntag, 19./20. Dezember 1992 beiDomke, Im Ro­sengarten 30, abzugeben. Die Durchführung einer Kleider-Sam- melaktion ist im neuen Jahr geplant.

_ Untershausen _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 2.12.1992 der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1991

I. Haushaltsrechnung Verwaltüngs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 488.516,61 148.006,39 636.523,00

./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste . 40,00 0,00 40,00

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

488.476,61

148.006,39

636.483,00

Soll-Ausgaben + Neue Haush. ausgabereste

488,346,61

6J30.00

98.006,39

50.000,00

580.353,00

56.130,00

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

488.476,61

148.006,39

636.483,00

Überschuß/Fehlbetrag

-

V V

Festgestellt:

Montabaur, 5.5.1992

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch

I. Beigeordneter

t.

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 110 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO wirken Orts­bürgermeister Müller und der I. Beigeordnete Wirges nicht mit.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 21.12. bis 5.1.1993 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Zimmer 110, Konrad-Adenau- er-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags bis mittwochs von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 Uhr und von 14.00 -18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.30 Uhr öffentlich aus.

Untershausen, 10. Dezember 1992 (S.) Müller

Ortsgemeindeverwaltung Untershausen Ortsbürgermeisterin

Altennachmittag

Ich erinnere an die Einladung für den Altennachmittag, der am Sonntag, dem 20. Dezember 1992, in der Sport-und Kulturhalle in Holler stattfindet. Die Theatergruppe der Frauenge- meinschft führt - wie in den vergangenen J ahren- wieder ein The­aterstück auf.

Der Nikolaus bescherte die Kinder von Untershausen in Holler

In der unter der o.g. Überschrift erfolgten Veröffentlichung der ; vergangenen Woche ist bezüglich des Dorfgemeinschaftshau- ; ses ein Fehler unterlaufen. Nicht die Grundsteinlegung, son- : dern der erste Spatenstich sollte am 17. Dezember 1992 erfol­gen.

Müller, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »In der Gel- , bi tze« der Ortsgemeinde Untershausen; Öffentliche Auslegung , der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbu- ches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Untershausen hät in seiner Sitzung am 26.08,1992 den Beschluß gefaßt, denBebauungsplan»In der

Gelbitze« zu ändern bzw. zu erweitern. DieÄnderungsplanungeinschließlichBegründungliegtgemäß ; § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit '

vom 04.01.1993 bis 03.02.1993 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs i von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.