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Montabaur

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Nr. 51/92

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P = nux an schulfreien Tagen

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Stahlhofen

an

der AST-Haltestelle ab und

fährt Sie bis vor Ihre Haustüre in Daubach.

Bitte das Anruf-Sammeltaxi spätestens eine halbe Stunde vor Fahrtbeginn - Tel. 06485/300 - bestellen.

Holler

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 3. Dez. 1992

Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der öffentli­chen Verkehrsanlagen; Änderung .der öffentlich-rechtlichen: Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestra­ßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanla­gen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenent­wässerung von Gemeindestraßen und -wegen vom 5. Mai 1988 Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Änderung der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Ände­rung erfolgt als Anpassung an die Rechtslage nach dem Kom­munalabgabengesetz. Hiernach sind die Träger der Abwasser­beseitigung verpflichtet, den Anteil an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung, der auf die Straßenoberflächenentwäs­serung entfällt, verursachungsgerecht herauszurechnen. Das bedeutet, daß die von den privaten Haushalten zu finanzieren­den Entgelte bei der Abwasserbeseitigung keine Kostenanteile für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen, die von- deren TVägern zu übernehmen sind, enthalten dürfen. Die abga­benrechtliche Gleichstellung von privaten Grundstückseigen­tümern und Gemeinden wird hiermit in dem Bereich sicherge­stellt.

Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Nach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Re­vierbeamten entsprach der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Wirtschafts- und Fällungsplan 1993, der Gesamteinnahmen in Höhe von 147.350 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 127.470 DM sowie einen Holzeinschlag von 120 fm Eiche, 43 fm Buche, 260 fm Fichte und 30 fm Esche vorsieht. Die veran­schlagten Einnahmen und Ausgaben lassen somit im Forstwirt- schaftsjahr 1993 einen Überschuß in Höhe von 19.880 DM er­warten.

Die im Finanzplan enthaltenen Holzgeldeinnahmen aus dem Verkauf von N aßlager holz (1/3 der eingelagerten Menge) können nur realisiert werden, sofern keine größere Kalamitäten (Wind­wurf, Borkenkäferbefall usw.) eintreten und der Holzmarkt so­mit dementsprechend aufnahmebereit ist.

Übernahme der Kosten für die Entsorgung der Leuchtmittel der Straßenbeleuchtungsanlagen als Sondermüll beschlossen Der Ortsgemeinderat stimmt der Übernahme der Kosten für die Entsorgung der Leuchtmittel der Straßenbeleuchtungsanla­gen als Sondermüll in Höhe von 6,50 DM zuzüglich Mehrwert­steuer pro zu entsorgender Leuchtkombination einstimmig zu. Die Regelung tritt rückwirkend ab 1. Juli 1992 in Kraft.

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten

Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Kostenbeteiligung der Orts­gemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische