Montabaur
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Nr. 51/92
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Holler
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 3. Dez. 1992
Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsanlagen; Änderung .der öffentlich-rechtlichen: Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen vom 5. Mai 1988 Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Änderung der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Änderung erfolgt als Anpassung an die Rechtslage nach dem Kommunalabgabengesetz. Hiernach sind die Träger der Abwasserbeseitigung verpflichtet, den Anteil an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung, der auf die Straßenoberflächenentwässerung entfällt, verursachungsgerecht herauszurechnen. Das bedeutet, daß die von den privaten Haushalten zu finanzierenden Entgelte bei der Abwasserbeseitigung keine Kostenanteile für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen, die von- deren TVägern zu übernehmen sind, enthalten dürfen. Die abgabenrechtliche Gleichstellung von privaten Grundstückseigentümern und Gemeinden wird hiermit in dem Bereich sichergestellt.
Wirtschafts- und Fällungsplan 1993 beschlossen Nach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Revierbeamten entsprach der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Wirtschafts- und Fällungsplan 1993, der Gesamteinnahmen in Höhe von 147.350 DM und Gesamtausgaben in Höhe von 127.470 DM sowie einen Holzeinschlag von 120 fm Eiche, 43 fm Buche, 260 fm Fichte und 30 fm Esche vorsieht. Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben lassen somit im Forstwirt- schaftsjahr 1993 einen Überschuß in Höhe von 19.880 DM erwarten.
Die im Finanzplan enthaltenen Holzgeldeinnahmen aus dem Verkauf von N aßlager holz (1/3 der eingelagerten Menge) können nur realisiert werden, sofern keine größere Kalamitäten (Windwurf, Borkenkäferbefall usw.) eintreten und der Holzmarkt somit dementsprechend aufnahmebereit ist.
Übernahme der Kosten für die Entsorgung der Leuchtmittel der Straßenbeleuchtungsanlagen als Sondermüll beschlossen Der Ortsgemeinderat stimmt der Übernahme der Kosten für die Entsorgung der Leuchtmittel der Straßenbeleuchtungsanlagen als Sondermüll in Höhe von 6,50 DM zuzüglich Mehrwertsteuer pro zu entsorgender Leuchtkombination einstimmig zu. Die Regelung tritt rückwirkend ab 1. Juli 1992 in Kraft.
Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische

