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Montabaur

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Kleinkunst

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Montabaur i

ÜBTE»

Nr. 51/92

am 31. Dezember 1992, ab 20.00 Uhr im Haus der Jugend, Montabaur Im festlich gestalteten Saal können Sie zum Jahreswechsel ein anspruchsvolles

KLEINKUNSTFEST

erleben.

Und das wird alles geboten:

o Live-Musik von den DEEP RIVER BLUES BOYS o Im- Showteil die TRAVESTIE REVUE »VIKTOR VIKTORIA« o Kaltes Buffet

o Getränke für jeden Geschmack o Songs von gestern und heute bis ins neue Jahr .... und natürlich viele schrecklich nette Leute, mit denen Sie sich schon immer einen gemeinsamen »Rutsch« gewünscht haben!

Eintritt für Programm, Buffet und Getränke 50,00 DM.

Mit Veranstalter ist die Stadt Montabaur.

Was Sie tun müssen um dabei zu sein ? Die Plätze sind begrenzt. Deshalb Kartenreservierung unbe­dingt erforderlich bei der Stadt Montabaur, Tbl. 02602/126-169 oder Uli Schmidt, Tbl. 02608/636.

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AHRBACHGEMEINDEN

Heiligenrpth'

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 01. Dezember 1992

Wirtschafts-und Fällungsplan 1993 beschlossen Nach sachkundigen Erläuterungen durch den zuständigen Re­vierbeamten entsprach der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Wirtschafts- und Fällungsplan 1993, der Gesamteinnahmen r; yön 199.908,00 DM und Gesamtausgaben von 130.425,001DM ; ausweist. Der Holzeinschlag umfaßt insgesamt 1.075 fm und teilt sich wie folgt auf:

525 fm Eiche, 190 fm Buche, 260 fm Fichte, 100 fm Kiefer.

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten

Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Regelung zu,

daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugosla­wische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet ge­flüchtet sind, übernimmt.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:

Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landes­teilen; Jugoslawiens und den dadurch entstandenden Flücht­lingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Ver­bandsgemeinde Montabaur. Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31.03.1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politi­sches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfe­aufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nachdem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur un­tergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsge­meinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden. Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung die 25%ige Kostenbeteiligung.