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Montabaur

[Tf] Nr. 50/92

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Gundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der B ekanntmachung der Un­anfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Ein­tragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbu­ches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zah­lungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann inerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzu­legen.

Die Widerspurchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 03.12.1992

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.) Reichling

Altentag der Gemeinde am 3. Adventssonntag

Am kommenden Sonntag, 13. Dezember 1992, findet der schon zur Tradition gewordene Altentag der Gemeinde statt. Hierzu möchte ich wieder alle Senioren und Seniorinnen unserer Ge­meinde ganz herzlich einladen.

Es ist mir ein Anliegen, insbesondere einmal die älteren Mitbür­gerinnen und Mitbürger unserer Gemeinde um Ihr Kommen zu bitten, die bisher noch nicht an diesem Seniorenkaffee teilnah- men. Ich bin sicher, daß Sie dann auch in den kommenden Jah­ren unsere Gäste sein werden.

Also bis Sonntag !

Ich freue mich, Sie gegen 14.00 Uhr im ZBV-Raum der Vogel­sanghalle begrüßen zu können.

Wer den Fahrdienst in Anspruch nehmen möchte, mag das bitte Alwin Fluck, Tbl. 3722 mitteilen.

Zerfas, Ortsbürgermeister Vereinsring Heiligenroth

Wie bereits im Wochenblatt veröffentlicht wurde, veranstaltet der Vereinsring am Fastnachtssamstag, 20.2.1993 von 14.00 bis 17.00 Uhr ein Kinderkostümfest mit karnevalistischen Beiträ­gen.

Leider haben sich bisher nur wenige Erwachsene bereiterklärt, ihren Kindern beim Einüben von Programmpunkten zu helfen. Das Gremium des Vereinsrings bittet Euch Kinder deshalb: Macht mit bei der Programmgestaltung und bittet Eure Eltern, Euch zu helfen.

Meldet Euren Programmbeitrag bis zum 20.12.1992 bei Willi Schughart, Rheinstr. 40, Tbl. 2232 oder Gabi Mink, Leipziger Str. 7, Tbl. 4876.

Noch Kalender zu haben

Suchen Sie noch ein originelles Weihnachtsgeschenk ?

Der Mandolinen verein hat noch einige Exemplare seines belieb­ten Jahreskalenders mit Motiven aus der Dorfgeschichte anzu­bieten.

Falls Sie Interesse daran haben, ein Exemplar zu erwerben, set­zen Sie sich bitte mit einem Mitglied des Mandolinenvereins in Verbindung.

SV Heiligenroth

Am Samstag, dem 19. Dezember 1992, findet von 15.00 bis 17.00 Uhr im ZBV-Raum der Vogelsanghalle unsere Kinder- und Ju­gendweihnachtsfeier statt. Eingeladen sind alle Fußballer der JSG Heiligenroth (F-, E-, D-, C-Jugend), die Jugendspieler des SV Heiligenroth, sowie alle Kinder und Jugendlichen der Gymnastik- und Tischtennisabteilungen. Es erwartet Euch der Nikolaus und eine attraktive Verlosung. Essen und Getränke sind wie immer frei.

C-Jugend Hauptrunde Staffel 8 Samstag, 19. Dezember 1992, Beginn: 09.30 Uhr. Spielort: Sport­halle Engers.

Teilnehmende Mannschaften: FV Engers, JSG Ahrbach I, JSG

Sessenbach I, SV Thalhausen, TbS Gladbach, SG Hundsangen, C Jugend Hazptrunde Staffel 5,

Sonntag, 20. Dezember 1992, Beginn: 12.00 Uhr, Spielort: Sport­halle Dierdorf.

Teilnehmende Mannschaften:

JSG Montabaur/Horressen II, JSG Dierdorf/M. I, JSG Oberel­bert, JSG Ahrbach II, SG Herschbach/Sch.

E-Jugend, Vorrunde Staffel 11 Samstag, 12. Dezember 1992, Beginn: 14.00 Uhr Spielort: Stadthalle Montabaur Halle 1 Tbilnehmende Mannschaften:

JSG Steinefrenz/Weroth/Niedererbach/Dreikirchen I JSG Ahrbach/Girod/Heiligenroth/Meudt II JSG Nauort/Sessenbach/Haiderbach II VfL Neuwied I

JSG Montabaur/Horressen/Eschelbach/Elgendorf/Stahlhofen I

D-Jugend Hauptrunde Staffel 12 Sonntag, 13. Dezember 1992, Beginn: 12.30 Uhr Spielort: Sporthalle Montabaur 2 Tbilnehmende Mannschaften:

JSG Montabaur/Horressen II, SF Eisbachtal III, JSG Steine­frenz, JSG Meudt/Ahrbach

D-Jugend, Hauptrunde Staffel 5 Sonntag, 13. Dezember 1992, Beginn: 10.30 Uhr Spielort: Sporthalle Montabaur 1 Tbilnehmende Mannschaften:

JSG Montabaur/Horressen I, SF Eisbachtal II, JSG Ahr- bach/Heiligenroth, J SG Dernbach/M JSG Welschneudorf II.

Alte Herren Heiligenroth

Am Samstag, dem 12. Dezember 1992, 20.00 Uhr findet im Gasthaus Jehnen die diesjährige Weihnachtsfeier statt. Alle Mitglieder sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

_ Ruppach-Goldhausen _

- Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 09.11.1992 Verfahrensbe­zeichnung: »Steineckstraße« ist am 07. Dezember 1992 unan­fechtbar geworden.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentü­mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grund­stücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge­tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Be­standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Thge nach der Bekanntmachung in Kraft (§41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem

Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 17 ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.

Montabaur, den 8 Dezember 1992 (S.) Hachenberg

stellv. Vorsitzender