Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
/SSt\
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Namborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Weischneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBl. S 419 - ln der derzeit gültigen Passung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 20
FREITAG, 11. Dezember 1992
Nummer 50
Hübingen führt eigenes Gemeindewappen und eigene Gemeindeflagge
Durch Beschluß des Ortsgemeinderates Hübingen vom 17.09.1992 wurden die Entwürfe bestimmt, die für die Einleitung eines Wappen- und Flaggengenehmigungsverfahrens Verwendung finden sollten. N ach Vorlage dieser Entwürfe - die von J örg Harle, Hübingen, erstellt wurden - beim Landeshauptarchiv in Koblenz wurde am 02.11.1992 bei der Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises der Antrag auf Genehmigung eines Gemeindewappens und einer Gemeindeflagge gestellt. Vom Landrat des Westerwaldkreises wurde am 12.11.1992 die Genehmigung zur Führung des Gemeindewappens und der Gemeindeflagge in den nachstehend abgebildeten Formen ausgesprochen.
Die Beschreibung des Wappens lautet: Gespalten von Silber und Grün, unten begleitet von einem in Rot und Gold gehaltenen durchgehenden Wellenbalken; vorne in Silber ein roter dreiblättriger Lindenzweig, begleitet unten von einer roten Garbe; hinten in Grün ein goldener dreiblättriger Lindenzweig, begleitet unten von einem goldenen Buchfink.
Die Symbolik des Wappens wird wie folgt erläutert:
Die zwei Lindenzweige deuten auf den Schutzpatron der Gemeinde, den heiligen Wendelinus, hin. Die heute unter Naturschutz stehenden Linden, die das über dem Dorf befindliche Kapellchen umrahmen, wurden sinnvollerweise im letzten Jahrhundert in St. Wendel (Saargebiet), der letzten Ruhestätte des Heiligen, erworben.
Die Garbe weist auf die einzige wirtschaftliche Ressource der Gemeinde über Jahrhunderte hin: die Landwirtschaft. Der Buchfink bezieht sich auf die Lage Hübingens in der Kleinlandschaft »Buchfinkenland« über dem Gelbachtal zwischen Montabaur und der Lahn. Begleitet wird das Wappen unten von einem farblich halbierten Wellenbalken, der die in der Gemarkung Hübingen fließenden und den Ort einrahmenden Nebenbäche der Gelbach (dieser Bach und Hohen- talbach) darstellt. (Fortsetzung nächste Seite)

