Montabaur
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Nr. 49/92
Öffentliche Bekanntmachung Bürgerversammlung
Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niederelbert am
Donnerstag, dem 10. Dezember 1992, um 19.30 Uhr, in der Gaststätte »Kilian« statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Niederelbert/Montabaur, den 17. November 1992 Ortsgemeinde Niederelbert Verbandsgemeinde Montabaur
Bode In Vertretung: Reusch,
Ortsbürgermeister I. Beigeordneter
MGV »Hoffnung« Niederelbert Am Samstag, dem 19.12.1992, ab 19.30 Uhr veranstaltet der MGV »Hoffnung« für alle, die an unseren Festtagen geholfen haben, ein Schlachtfest in unserem Vereinslokal. Hierzu laden wir alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, alle Helferinnen und Helfer sowie die Ehefrauen unserer verstorbenen Mitglieder herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Gute Laune ist mitzubringen.
Schachclub 1992 Elbert e.V.
Unser Trainings- und Spielabend beginnt jeden Montag, ab 17.00 Uhr im Pfarrheim Niederelbert.
Die Weihnachtsfeier findet am 12. Dezember 1992, ab 18.00 Uhr im Pfarrheim Niederelbert statt, wozu alle Mitglieder mit Partner herzlich eingeladen sind.
Oberelbert
Hilfsaktion für Bosnien
In der letzten Woche habe ich in einer Beilage zum Wochenblatt um Ihre Hilfe für die notleidende Bevölkerung in Bosnien aufge- rufen.
Die Hilfe ist für die Menschen in der Heimat von Sead und Aida Baltic bestimmt. Dieses junge Ehepaar stammt aus der Umgebung von B ihac/Bosnien und lebt seit über einem Jahr aufgrund der Kriegsereignisse in Deutschland. Seit etwa zwei Monaten wohnen sie mit ihrem Kind und der Mutter bei uns in Oberelbert. Beide engagieren sich in einem privaten Verein, um den Menschen in ihrer Heimat zu helfen. Gerne bin ich nach einem persönlichen Gespräch der Bitte von Sead und Aida Baltic nachgekommen, siezu unterstützen und alleEinwohner von Oberelbert um ihre Hilfe zu bitten.
Alle, die helfen möchten, können ihre Kleider- und Sachspenden am Samstag, dem 5. Dezember 1992, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Gemeindebauhof abgeben.
Benötigt wird insbesondere Kleidung für den Winter. Aber auch Decken oder Schlafsäcke - einfach alles was einen Menschen vor der Kälte schützt - sind willkommene Hilfen. Weiterhin können auch Lebensmittel (keine verderbliche Ware oder Obst) oder auch Hygieneartikel (Seife, Shampoo, ua) abgegeben werden. Gerade in der Vorweihnachtszeit sind natürlich auch Kinderspielsachen willkommen.
Falls Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne an dieEheleu- te Baltic, Tbl. 852 oder an mich, Tbl. 651 wenden. Ich bitte Sie alle nochmals ganz herzlich um Ihre Hilfe. Vielen Dank.
Karl Jung, Ortsbürgermeister Wanderfreunde Oberelbert
Die nächste Wanderung findet am kommenden Sonntag, dem 6. Dezember 1992, statt. Die Tbur verläuft rund um Weilburg. TVeffpunkt und Abfaht ist um 19.30 Uhr vom Dorfplatz in Oberelbert. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Adventskaffee der Oberelberter Möhnen Zu unserem Adventskaffee am Donnerstag, 10. Dezember 1992, sind alle Möhnen ganz herzlich eingeladea Wir treffen uns um 14.00 Uhr an der Kirche zu einem kleinen Spaziergang. Ab 15.00 Uhr steht Kaffee und Kuchen im Pfarrsälchen für Euch bereit.
Sportverein Oberelbert - Abt. Alte Herren -
Am Samstag, 19. Dezember 1992,20.00 Uhr findet unsere Weihnachtsfeier im Forellenhof statt. Für die Verlosung bitten wir wieder ein Präsent mitzubringen. Anmeldungen bis zum 12. Dezember 1992 bei Heini Müller, Tbl. 260.
_ Welschneudorf _
Verkehrssicherungspflicht Räumung und Bestreuen der Bürgersteige und Straßen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zu Beginn der Winterzeit möchte ich Sie aus gegebener Veranlassung auf die satzungsgemäße Räum- und Streupflicht hin- weisen. Die Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken sind verpflichtet, Bürgersteige und Straßen von Schnee zu räumen. Aus Umweltschutzgründen sollte hierzu Salz nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Zu empfehlen sind mineralische Granulate, Asche u.ä.
Zur Vermeidung einer Rechtsunsicherheit gebe ich nachstehend die §§ 7 und 8 der geltenden Satzungüber die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Welschneudorf vom 01.12.1989 wieder:
■•§7
Schneeräumung
(1) 1. Wird durch Schneefälle die Benutzung der Gehwege er
schwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist loszuhacken und zu beseitigen.
2. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.
3. Die Schneeräumpflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Sind keine Gehwege vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
4. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räumen. Als allgemeine Verkehrszeit gilt die Zeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Bei Thuwetter sind die Abflußrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muß sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken bzw. Überwegeinrichtungen vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen.
§8
Streupflicht bei Glatteis und Schneeglätte
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwega Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenza
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Splitt oder ähnliches) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwegen nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eisund Schneerückstände verwendet werden; die Rückstände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseitigen. Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen.
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken bzw. von den gegenüberliegenden Grundstücken anzupassen.
(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am läge so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeiten von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.«
Ich bitte um gefällige Beachtung in Ihrem Interesse
Ihr
Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

