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Montabaur

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Nr. 49/92

Öffentliche Bekanntmachung Bürgerversammlung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) (BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niederelbert am

Donnerstag, dem 10. Dezember 1992, um 19.30 Uhr, in der Gaststätte »Kilian« statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Niederelbert/Montabaur, den 17. November 1992 Ortsgemeinde Niederelbert Verbandsgemeinde Montabaur

Bode In Vertretung: Reusch,

Ortsbürgermeister I. Beigeordneter

MGV »Hoffnung« Niederelbert Am Samstag, dem 19.12.1992, ab 19.30 Uhr veranstaltet der MGV »Hoffnung« für alle, die an unseren Festtagen geholfen ha­ben, ein Schlachtfest in unserem Vereinslokal. Hierzu laden wir alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, alle Helferinnen und Helfer so­wie die Ehefrauen unserer verstorbenen Mitglieder herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Gute Laune ist mitzu­bringen.

Schachclub 1992 Elbert e.V.

Unser Trainings- und Spielabend beginnt jeden Montag, ab 17.00 Uhr im Pfarrheim Niederelbert.

Die Weihnachtsfeier findet am 12. Dezember 1992, ab 18.00 Uhr im Pfarrheim Niederelbert statt, wozu alle Mitglieder mit Part­ner herzlich eingeladen sind.

Oberelbert

Hilfsaktion für Bosnien

In der letzten Woche habe ich in einer Beilage zum Wochenblatt um Ihre Hilfe für die notleidende Bevölkerung in Bosnien aufge- rufen.

Die Hilfe ist für die Menschen in der Heimat von Sead und Aida Baltic bestimmt. Dieses junge Ehepaar stammt aus der Umge­bung von B ihac/Bosnien und lebt seit über einem Jahr aufgrund der Kriegsereignisse in Deutschland. Seit etwa zwei Monaten wohnen sie mit ihrem Kind und der Mutter bei uns in Oberelbert. Beide engagieren sich in einem privaten Verein, um den Men­schen in ihrer Heimat zu helfen. Gerne bin ich nach einem per­sönlichen Gespräch der Bitte von Sead und Aida Baltic nachge­kommen, siezu unterstützen und alleEinwohner von Oberelbert um ihre Hilfe zu bitten.

Alle, die helfen möchten, können ihre Kleider- und Sachspenden am Samstag, dem 5. Dezember 1992, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Gemeindebauhof abgeben.

Benötigt wird insbesondere Kleidung für den Winter. Aber auch Decken oder Schlafsäcke - einfach alles was einen Menschen vor der Kälte schützt - sind willkommene Hilfen. Weiterhin können auch Lebensmittel (keine verderbliche Ware oder Obst) oder auch Hygieneartikel (Seife, Shampoo, ua) abgegeben werden. Gerade in der Vorweihnachtszeit sind natürlich auch Kinder­spielsachen willkommen.

Falls Sie Rückfragen haben, können Sie sich gerne an dieEheleu- te Baltic, Tbl. 852 oder an mich, Tbl. 651 wenden. Ich bitte Sie alle nochmals ganz herzlich um Ihre Hilfe. Vielen Dank.

Karl Jung, Ortsbürgermeister Wanderfreunde Oberelbert

Die nächste Wanderung findet am kommenden Sonntag, dem 6. Dezember 1992, statt. Die Tbur verläuft rund um Weilburg. TVeffpunkt und Abfaht ist um 19.30 Uhr vom Dorfplatz in Ober­elbert. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Adventskaffee der Oberelberter Möhnen Zu unserem Adventskaffee am Donnerstag, 10. Dezember 1992, sind alle Möhnen ganz herzlich eingeladea Wir treffen uns um 14.00 Uhr an der Kirche zu einem kleinen Spaziergang. Ab 15.00 Uhr steht Kaffee und Kuchen im Pfarrsälchen für Euch bereit.

Sportverein Oberelbert - Abt. Alte Herren -

Am Samstag, 19. Dezember 1992,20.00 Uhr findet unsere Weih­nachtsfeier im Forellenhof statt. Für die Verlosung bitten wir wieder ein Präsent mitzubringen. Anmeldungen bis zum 12. De­zember 1992 bei Heini Müller, Tbl. 260.

_ Welschneudorf _

Verkehrssicherungspflicht Räumung und Bestreuen der Bürgersteige und Straßen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zu Beginn der Winterzeit möchte ich Sie aus gegebener Veran­lassung auf die satzungsgemäße Räum- und Streupflicht hin- weisen. Die Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbe­bauten Grundstücken sind verpflichtet, Bürgersteige und Stra­ßen von Schnee zu räumen. Aus Umweltschutzgründen sollte hierzu Salz nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Zu empfeh­len sind mineralische Granulate, Asche u.ä.

Zur Vermeidung einer Rechtsunsicherheit gebe ich nachstehend die §§ 7 und 8 der geltenden Satzungüber die Reinigung öffentli­cher Straßen in der Gemeinde Welschneudorf vom 01.12.1989 wieder:

§7

Schneeräumung

(1) 1. Wird durch Schneefälle die Benutzung der Gehwege er­

schwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist loszuhacken und zu beseitigen.

2. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Ver­kehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht einge­schränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.

3. Die Schneeräumpflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Sind keine Gehwege vorhanden, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücks­grenze.

4. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Ver­kehrszeit zu räumen. Als allgemeine Verkehrszeit gilt die Zeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Bei Thuwetter sind die Abflußrinnen von Schnee und Schneematsch freizu­halten. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grund­stücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, daß ei­ne durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muß sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung von den Nachbar­grundstücken bzw. Überwegeinrichtungen vom gegen­überliegenden Grundstück anpassen.

§8

Streupflicht bei Glatteis und Schneeglätte

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwega Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenza

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Splitt oder ähnliches) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwegen nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis­und Schneerückstände verwendet werden; die Rückstän­de sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstän­de unverzüglich zu beseitigen. Rutschbahnen sind unver­züglich zu beseitigen.

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon be­stehende Gehwegrichtung von den Nachbargrund­stücken bzw. von den gegenüberliegenden Grundstücken anzupassen.

(4) Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am läge so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszei­ten von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr auf den Gehwegen keine Rutschgefahr besteht.«

Ich bitte um gefällige Beachtung in Ihrem Interesse

Ihr

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister