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Montabaur

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Nr. 49/92

II. Nichtöffentlicher Tfeil -

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 11.11.1992 (nichtöffentlicher Tfeil)

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

Görgeshausen, 30.11.1992 Schumacher, Ortsbürgermeister Schi-Club Görgeshausen

Für den Schi-Urlaub in der Zeit vom 16.01.1993 bis 23.01.1993 nach Serfaus /Tirol sind noch zwei Plätze im Doppelzimmer frei. Interessenten melden sich bitte umgehend bei Klaus Holl, Tfel. 06485/4466.

Frauenchor »Georgia» Görgeshausen Am Sonntag, dem 13.12.1992, um 15.00 Uhr findet die Weih­nachtsfeier des Frauenchores »Georgia« im Vereinslokal, Gast­haus »Zum Westerwald« statt.

Alle Aktiven, Inaktiven und Ehrenmitglieder des Vereins sind hierzu herzlich eingeladen.

Großholbach

Holzversteigerung

Am 05. Dezember 1992 um 10.00 Uhr findet »Im Wahnscheid« eine Holz Versteigerung statt. Zur Versteigerung kommen ca. 70 rm Buchenbrennholz. Die Interessenten treffen sich an Ort und Stelle.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Veranstaltungstermine 1993

InErgänzung der in der letzten Ausgabe veröffentlichten Tfermi- ne wird darauf hingewiesen, daß der jährliche Seniorennachmit­tag nicht wie bisher üblich am ersten Sonntag im Mai stattfin­det, sondern ausnahmsweise auf den zweiten Sonntag, den 09. Mai 1993, verlegt wird.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister Liebe Senioren,

amMittwoch, dem09.12.1992, findet um 14.30 Uhr ein Wortgot­tesdienst mit Kommunionausteilung statt, anschließend eine Adventsfeier mit Kaffee und Kuchen.

Zu dem Wortgottesdienst sind nicht nur die Senioren herzlich eingeladen.

_ Heilberscheid _

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid fin­det am

Donnerstag, 10. Dezember 1992, um 19.30 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Tagesordnung:

- Öffentliche Sitzung -

1. Beratung und Beschlußfassungüber den Wirtschafts- und Fällungsplan 1993

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Kostenbeteili- gungder Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendun­gen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsge­bieten

3. Beratung und Beschlußfassung über die Annahme der 2. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur durch die Gemeinden (§ 67 Abs. 2 GemO)

4. Beratung und Beschlußfassung über die Ergänzung des Bebauungsplanes »Baumfeld« in der Ortsgemeinde Heil­berscheid

- Ergänzung der allgemeinen Tfextfestsetzungen zum Be­bauungsplan -

5. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1991 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1991

6. Verschiedenes

Heilberscheid, 01.12.1992 Reichwein, Ortsbürgermeister

Seniorennachmittag

Wie Ihnen bereits bekannt, findet der Seniorennachmittag am

Sonntag, dem 06.12.1992, im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Beginn: 14.30 Uhr.

Die Ortsvereine und die Ortsgemeinde freuen sich auf Ihren Be­such. Wer zu Hause abgeholt werden möchte, möge sich bitte bis Samstagabend bei mir melden.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Nentershausen

Basteln der Frauengemeinschaft Am Montag, dem 07.12,1992,20.00 Uhr, Weihnachtsbasteln im Jugendheim. Alle Frauen sind herzlich dazu eingeladen.

Weihnachtsbasar für RUANDA Der Weihnachtsbasar am 22.11.1992 erbrachte 3.690,00 DM. Der Erlös ist für unsere Partnergemeinde Kabuye bestimmt. Herzlichen Dank allen die mitgewirkt haben, den Kuchenspen­dern und allen Besuchern.

Spielmannszug Nentershausen Am 3. Advent (13.12.1992) bietet der Spielmannszug Nenters­hausen zum zweitenmal »Musik zum Advent« an. Zusammen mit dem Musikverein Holler und dem MandolinenvereinÖtzin- gen werden wir ab 17.00 Uhr in der Pfarrkirche Nentershausen ein Konzert geben.

Anschließend werden die »Haubitzen« vor dem Pfarrheim Glüh­wein und Kakao unter musikalischer Begleitung des MV Holler ausschenken. Der Erlös dieser Veranstaltung fließt der Hilfe für Ruanda zu.

Niedererbach

Bekanntmachung

1. Klaüs Emmel, Karlshpf, beantragt die Planfeststellung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz für die Errichtung eines Feuerlöschteiches in der Gemarkung Niedererbach, Flur 26, Flurstück 1/2, Verbandsgemeinde Montabaur.

Hierfür ist gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Was­serhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHQ) vom 23. September 1986 (BGBL IS. 1529), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Februar 1990 (BGBl. IS. 205), i.V.m. den §§ 72 ff. und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rhein­land-Pfalz (Landeswassergesetz-LWG) vom 14. Dezember 1990 (GVB1. SL11) sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsver­fahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25. Mai 1976 (BGBL I S. 1253), jeweils in der geltenden Fassung, die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfah- rens erforderlich.

2. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) entnommen werden, die im Zeitraum vom 10. November 1992 bis zum 7. Dezember 1992 wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden:

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zim­mer 302, zu den folgenden Dienstzeiten:

Ma - Mi. 8.00 -12.00 und von 14.00 16.00 Uhr Da 8.00 -12.00 und von 14.00 -18.00 Uhr Fr. 8.00-13.00 Uhr.

der Kreisverwaltung des Westerwald-Kreises, 5430 Mon­tabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. N 154/N 155 zu den folgenden Dienstzeiten:

Montag bis Donnerstag 7.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bisl4.30 Uhr

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens zum 21. Dezember 1992, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.a. Behörden zu erheben.

Für den fristgerechten Eingang der Einwendungen ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßge­bend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Ein­wendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtli­chen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist v werden die rechtzeitig erhobenenEinwendungen gegen den Plan und die Stellung­nahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vor­habens, den Behörden und den Personen erörtert, die Ein-

' Wendungen gegen das Vorhaben erhoben haben.

Der Träger des Vorhabens, die j eweiligen B ehörden und die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von