Montabaur
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Nr. 47/92
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Offentl. Bekanntmachungen ”
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage in der Gemarkung Boden durch die Fa. Bellersheim, Neitersen Die Bezirksregierung Koblenz hat am 03.11.1992 (Az.: 56-22-13-1/92) den Planfeststellungsbeschluß über die Errichtung und den Betrieb einer Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage in der Gemarkung Boden auf den Flurstücken Nr. 497/7,1588/6, 498/5, 498/6, 497/10,1588/7 (Flur 7) und Flurstück Nr. 1232 (Flur 16) durch die Fa. Bellersheim GmbH & Co KG, Neitersen, erlassen.
Der Planfeststellurtgsbeschluß liegt zusammen mit den planfestgestellten Antrags- und Planunterlagen in der Zeit vom 30.11.1992 bis 14.12.1992 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bisl2.30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem E nde der Auslegungsfrist gilt der Beschluß gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz)
Montabaur, 16. November 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Nentershausen sucht zum 01.12.1992 eine Reinigungskraft
für das Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle in Nentershausen.
Nähere Angaben über Entlohnung und Arbeitszeiten können beim Ortsbürgermeister, Helmut Perne, Tfel. 06485/8368 erfragt werden.
Die Bewerbungsunterlagen sind an die Ortsgemeinde Nentershausen, z.Hd. Herrn Ortsbürgermeister Perne, Zum Issel 12, 5431 Nentershausen zu richten.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Schulamt -
Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur
Am Freitag, dem 20. November 1992 wird die Schulturnhalle der Grundschule Horbach wegen dem Richtfest des Kindergartens ab 16.00 Uhr geschlossen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montab aur - Schulamt -
Allgemeine Viehzählung zum 3. Dezember 1992
Zum 3. Dezember 1992 findet bundesweit eine allgemeine Viehzählung statt.
Die Zählung erstreckt sich auf
Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel.
Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhaltenden Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Tiere, die sich zum Zählungstag in Ställen und auf Flächen des Betriebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Dem Erhebungsbogen ist ein Durchschlag beigefügt, mit dem eine Weiterleitung von Angaben an die Tierseuchenkasse ermöglicht wird. Diese erfolgt jedoch nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auskunftspflichtigen.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Einsammlung von Problemmüll
aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 25. November 1992 stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Montabaur, Eichwiese.
Unter fachmännischer Aufsicht eines Chemikers werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente und Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren (nur haushaltsübliche Mengen).
Altöl kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden, weil die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl gesetzlich verpflichtet sind.
Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle von der Gesellschaf t zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz mbH, Gerolsheim, übernommen und ordnungsgemäß beseitigt bzw. der Wiederverwertung zugeführt.
Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewerbetreibende mögen sich hinsichtlich der Beseitigung von Sonderabfällen direkt mit der GBS in Gerolsheim, Tblefon 06233/77060, oder mit der Firma Bellersheim GmbH & Co. KG, 5231 Neitersen, Tblefon 02681/80252, in Verbindung setzen.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammlungsfahrzeuge zu unterlassen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Tbrmin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhrparkgebäude in Moscheim in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14,30 Uhr kostenlos abzuliefern.
Abf allentsorgung
Öffnungszeiten der Erdaushubdeponie Hergenroth
Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß die in der Verbandsgemeinde Westerburg gelegene Erdaushubdeponie Hergenroth ab Samstag, 21.11.1992 in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr erstmals zum Abladen von reinem Erdaushub aus dem Westerwaldkreis zur Verfügung steht.
Zukünftige Öffnungszeiten:
samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr und mittwochs von 12.00 bis
16.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht bei Bedarf der Ablagerung größerer Erdaushubmengen die Möglichkeit einer terminlichen Sondervereinbarung durch Voranmeldung bei der Westerwaldkreis-Abfall- beseitigung unter der Tbl.-Nr. 02602/68060.
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag; Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Iblefon 02624/106-0. Iblefax 02624/6170.
Verantwortlich für den Inhalt; Franz-Peter Eudenbach.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.
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