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Montabaur

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Nr. 47/92

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Offentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage in der Gemarkung Boden durch die Fa. Bellersheim, Neitersen Die Bezirksregierung Koblenz hat am 03.11.1992 (Az.: 56-22-13-1/92) den Planfeststellungsbeschluß über die Errich­tung und den Betrieb einer Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage in der Gemarkung Boden auf den Flur­stücken Nr. 497/7,1588/6, 498/5, 498/6, 497/10,1588/7 (Flur 7) und Flurstück Nr. 1232 (Flur 16) durch die Fa. Bellersheim GmbH & Co KG, Neitersen, erlassen.

Der Planfeststellurtgsbeschluß liegt zusammen mit den plan­festgestellten Antrags- und Planunterlagen in der Zeit vom 30.11.1992 bis 14.12.1992 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bisl2.30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über de­ren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem E nde der Auslegungsfrist gilt der Beschluß gegenüber den übri­gen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungsverfah­rensgesetz)

Montabaur, 16. November 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Nentershausen sucht zum 01.12.1992 eine Reinigungskraft

für das Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle in Nentershau­sen.

Nähere Angaben über Entlohnung und Arbeitszeiten kön­nen beim Ortsbürgermeister, Helmut Perne, Tfel. 06485/8368 erfragt werden.

Die Bewerbungsunterlagen sind an die Ortsgemeinde Nen­tershausen, z.Hd. Herrn Ortsbürgermeister Perne, Zum Issel 12, 5431 Nentershausen zu richten.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Schulamt -

Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

Am Freitag, dem 20. November 1992 wird die Schulturnhalle der Grundschule Horbach wegen dem Richtfest des Kindergar­tens ab 16.00 Uhr geschlossen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montab aur - Schulamt -

Allgemeine Viehzählung zum 3. Dezember 1992

Zum 3. Dezember 1992 findet bundesweit eine allgemeine Vieh­zählung statt.

Die Zählung erstreckt sich auf

Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel.

Auskunftspflichtig sind die Inhaber oder Leiter der viehhalten­den Betriebe und sonstige Viehhalter. Anzugeben sind alle Tie­re, die sich zum Zählungstag in Ställen und auf Flächen des Be­triebes befinden, einschließlich aufgenommenes fremdes Vieh. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Perso­nenverkehr auf einzelnen Betrieben beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, darauf hinzuweisen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht

richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Dem Erhebungsbogen ist ein Durchschlag beigefügt, mit dem eine Weiterleitung von Angaben an die Tierseuchenkasse er­möglicht wird. Diese erfolgt jedoch nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auskunftspflichtigen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Einsammlung von Problemmüll

aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 25. No­vember 1992 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Monta­baur in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Montabaur, Eichwiese.

Unter fachmännischer Aufsicht eines Chemikers werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Me­dikamente und Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren (nur haushaltsübliche Mengen).

Altöl kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen angenom­men werden, weil die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlo­sen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl gesetz­lich verpflichtet sind.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Ab­fälle von der Gesellschaf t zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz mbH, Gerolsheim, übernommen und ord­nungsgemäß beseitigt bzw. der Wiederverwertung zugeführt.

Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der ge­setzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problem­abfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewer­betreibende mögen sich hinsichtlich der Beseitigung von Sonder­abfällen direkt mit der GBS in Gerolsheim, Tblefon 06233/77060, oder mit der Firma Bellersheim GmbH & Co. KG, 5231 Neitersen, Tblefon 02681/80252, in Verbindung setzen.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsamm­lungsfahrzeuge zu unterlassen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Tbrmin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhr­parkgebäude in Moscheim in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14,30 Uhr kostenlos abzuliefern.

Abf allentsorgung

Öffnungszeiten der Erdaushubdeponie Hergenroth

Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf hingewiesen, daß die in der Verbandsgemeinde Westerburg gele­gene Erdaushubdeponie Hergenroth ab Samstag, 21.11.1992 in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr erstmals zum Abladen von reinem Erdaushub aus dem Westerwaldkreis zur Verfügung steht.

Zukünftige Öffnungszeiten:

samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr und mittwochs von 12.00 bis

16.00 Uhr.

Darüber hinaus besteht bei Bedarf der Ablagerung größerer Erd­aushubmengen die Möglichkeit einer terminlichen Sonderver­einbarung durch Voranmeldung bei der Westerwaldkreis-Abfall- beseitigung unter der Tbl.-Nr. 02602/68060.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag; Ver­lag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Iblefon 02624/106-0. Iblefax 02624/6170.

Verantwortlich für den Inhalt; Franz-Peter Eudenbach.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.

Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäfts­bedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist.