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Montabaur

Nr. 45/92

HU

SAMSTAG, 8.00 Uhr Amt für Erich Bauch, 16.00 Uhr stille An­betung, 16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten um gute Priester- und Ordensberufem. Opfer, 18.30 Uhr Vorabendm. A. für Gisela Hörter und Eltern.

Beichtgelegenheit:

Sa. 16.00 Uhr bis zur Salve-Andacht für alle

| Wissenswertes

CDU-Rheinland-Pfalz

DieCDU-VereinigungenderFrauen-Union, Senioren-Unionund die CDA haben am 10. November 1992, um 19.00 Uhr im Hotel Wehler in Dernbach eine gemeinsame Sitzung mit den Vorstän­den der Jungen Union, kommunalpolitische Vereinigung, Mit­telstandsvereinigung und den Arbeitskreisvorsitzenden.

Hilfe für Stomaträger im Krankenhaus Dierdorf

Die Anlage eines Stomas (künstlicher Darm- Harnwegsaus­gang) bedeutet eine Änderung der Lebensgewohnheiten, die es individuell zu bewältigen gilt.

Aus diesem Grunde wird eine regelmäßige kostenlose Stoma­sprechstunde eingerichtet.

Erster Tfermin findet am Dienstag, 17.11.1992 von 16.00 bis 18.00 Uhr in einem eigens dafür vorgesehenen Raum statt. Danach jeden 1. Dienstag im Monat.

Um telefonische Anmeldung im Krankenhaus wird gebeten.

Wo bleibt Ihr Geld?

Alle Einnahmen und Ausgaben zu notieren, zahlt sich aus: man sieht, woher das Geld kommt und wo es bleibt.

Das Statistische Landesamt in Bad Ems sucht Haushalte, die ein Jahr lang ihre Einnahmen und Ausgaben in Haushalts­büchern festhalten, die von der Behörde kostenlos zur Verfü­gung gestellt werden. Als Dankeschön für die Mitwirkung an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1993 (EVS93) er­hält jeder Haushalt am Ende des Jahres 100 Mark und nimmt zudem an einer Verlosung mit beachtlichen Geldpreisen teil. Vor allem sollten sich Arbeiter-, Rentner- und Selbständigen- haushalte angesprochen fühlen. Rufen Sie uns kurz an oder schicken Sieeine Postkarte mit dem Stichwort »EVS93« an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 -16, 5427 Bad Ems, TfeL-Nr.: 02603/71297 oder 71312.

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Die Gesundheitskasse.

UNSER TIP:

ZAHNERSATZ WIRD PREISGÜNSTIGER

Im nächsten Jahr soll das Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft treten. Viele Versicherte haben angefragt, welche Zuschüsse für Zahnersatz dann noch gezahlt werden. Nach dem gemeinsamen Konzept der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ist zu erwarten, daß Zahnersatz im kommenden Jahr deutlich kostengünstiger für die Ver­sicherten wird. Wie bisher wird ein Zuschuß von 60 % (ohne regelmäßige Kontrolluntersuchungen 50 %) ge­zahlt. Da aber das Zahnarzthonorar um 10 % und die Ge­bühren für zahntechnische Leistungen um 5 % gesenkt werden sollen, reduziert sich auch der Eigenanteil des Versicherten an diesen Kosten entsprechend.

Von der Versorgung ausgeschlossen werden sollen le­diglich Brücken zum Ersatz von mehr als 4 fehlenden Zähnen je Kiefer sowie Kombinationsversorgungen mit mehr als 2 Verbindungselementen je Kiefer, weil es hier­für medizinisch gleichwertige und wirtschaftlichere Alternativen gibt.

Es bleibt auch dabei, daß die AOK bei Ver­sicherten, die durch den Eigenanteil unzumutbar belastet werden, wie z.B.

Auszubildende, die Restkosten ganz oder teilweise übernimmt. Weitere Informationen gibt Ihnen gerne jede AOK- Geschäftsstelle.

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