Montabaur
»Banner und Hängeflagge im Verhältnis 28 : 28 : 8 : 8 : 8 gelbrot-weiß-blau-weißsenkrechtgestreift. Das Wappen der Ortsgemeinde Girod mit der Spaltung auf die Trennlinie des gelben und roten Streifens gelegt. Die Wellenleiste des Wappens setzt sich bis zum linken und rechten Flaggensaum fort, links blau, rechts weiß-rot-gelb-rot wechselnd. Sie unterteilt den Flaggensaum jeweils im Verhältnis 49:5: 96.
Tennisverein Girod e. V.
SAMSTAG, 7. November, Arbeitseinsatz, Beginn: 10.00 Uhr. Die gesamte Anlage wird für die Winterzeit hergerichtet. MITTWOCH, 18. November, Wandertag, Beginn: 11.00 Uhr. Zum Abschluß der Saison wandern wir gemeinsam, anschließend gemütlicher Treff im Clubhaus. Bitte telefonische Anmeldung unter 06485/8525 bis 15. November 1992.
TuS Girod/Kleinholbach
Am Sonntag, dem 8. November, wird gegen den SSC Italia Ransbach-Baumbach gespielt. Das Spiel findet in Ransbach-Baüm- bach statt, Spielbeginn ist bereits um 14.30 Uhr. Zuschauer sind herzlich eingeladen.
_ Görgeshausen _
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am
Mittwoch, dem 11. November 1992, um 20.00 Uhr im Raum der Unterkirche statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. GenehmigungderNiederschriftüber dieSitzungdes Rates vom 30. September 1992 (öffentlicher Tbil)
2. Beratung und Beschlußfassung über landespflegerische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umweltverträg- lichkeitsuntersuchung für das Sonder- und Gewerbegebiet »Unter dem Issel«
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Issel«
4. Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigungder Niederschriftüber dieSitzungdes Rates vom 30. September 1992 (nichtöffentlicher 'Ibil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes
Schumacher,
Görgeshausen, den 3. November 1992 Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir hiermit alle Mitglieder und Ehrenmitglieder der FFW Görgeshausen am Samstag, dem 21. November 1992, um 20.00 Uhr ins Gasthaus »Zum Westerwald« ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, 2. Tbtenehrung, 3. Bericht des Wehrführers, Schriftführers, Kassierers und Kassenprüfers, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Ehrungen, 6. Wahl des Wahlleiters, 7. Neuwahlen des Vorstandes, 8. Verschiedenes Da in diesem Jahr satzungsgemäß ein neuer Vorstand von den Mitgliedern zu wählen ist, bitten wir um rege 'Ifeilnahme an der Hauptversammlung.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Gegner unserer Elf ist der SG Ahrbach/Großholbach. Spielbeginn ist bereits um 12.30 Uhr auf dem Sportplatz in Großholbach, Tfermin: Sonntag, 8. November 1992.
Großholbach
Martinszug
Liebe Kinder!
Hoffentlich habt Ihr schon eine Laterne gebastelt und einige Martinslieder gelernt. Ich lade Euch mit Euren Eltern sehr herzlich ein, mit Reiter und Pferd sowie den Dorfmusikanten durch unser Dorf zu ziehen.
)J_ Nr, 45/92
. Der Zug stellt sich auf am
Dienstag, dem 10. November 1992, um 18.00 Uhr am Bürgerhaus.
Das Martinsfeuer wird am Bauernweg entzündet. Dort bekommen die Kinder auch eine leckere Martinsbrezel.
Winfried Röther,
Ortsgemeinde Großholbach Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 23. Oktober 1992
Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten
Der Ortsgemeinderat stimmtebei einer Nein-Stimme mehrheitlich der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensunterhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bürgerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt.
Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:
Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landesteilen Jugoslawiens und den dadurch entstandenen Flüchtlingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Montabaur. Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31. März 1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Politisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhilfeaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlinge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Ortsgemeinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden. Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25 %ige Kostenbeteiligung.
Kosten für die Entsorgung der Leuchtmittel als Sondermüll werden übernommen
Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, die Kosten für die Entsorgung der Leuchtmittel der Straßenbeleuchtungsanlagen als Sondermüll in Höhe von 6,50 DM zuzüglich Mehrwertsteuer pro zu entsorgender Leuchtkombination zu übernehmen.
Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsanlagen;
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungsund Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberfächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen vom 5. Mai 1988
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Änderung der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Änderung erfolgt als Anpassung an die Rechtslage nach dem Kommunalabgabengesetz, Hiernach sind die Träger der Abwasserbeseitigung verpflichtet, den Anteil an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung, der auf die Straßenoberflächenentwässerung entfällt, verursachungsgerecht herauszurechnen. Das bedeutet, daß die von den privaten Haushalten zu finanzierenden Entgelte bei der Abwasserbeseitigung keine Kostenanteile für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen, die von deren Trägern zu übernehmen sind, enthalten dürfen. Die abgabenrechtliche Gleichstellung von privaten Grundstückseigentümern und Gemeinden wird damit in dem Bereich sichergestellt.
Vergabe verschiedener Straßenbauarbeiten Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig aufgrund einer durchgeführten Ausschreibung, der billigstbietenden Firma den Auftrag für den Ausbau der Gartenstraße (mit Beleuchtung), des Birkenweges und der Straße »Im Langen Garten« zum Angebotspreis von 258.053,30 DM zu erteilen.
Für den Ausb au der G artenstraße wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 120.000,00 DM und für den Ausbau des Birkenweges eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000,00 DM bewilligt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch eine Entnahme aus der Rücklage.
Der Ortsgemeinderat sprach sich dafür aus, inden Straßen »Birkenweg« und »Im Langen Garten« gekollertes Pflaster einzubauen.

