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Montabaur

»Banner und Hängeflagge im Verhältnis 28 : 28 : 8 : 8 : 8 gelb­rot-weiß-blau-weißsenkrechtgestreift. Das Wappen der Ortsge­meinde Girod mit der Spaltung auf die Trennlinie des gelben und roten Streifens gelegt. Die Wellenleiste des Wappens setzt sich bis zum linken und rechten Flaggensaum fort, links blau, rechts weiß-rot-gelb-rot wechselnd. Sie unterteilt den Flaggensaum je­weils im Verhältnis 49:5: 96.

Tennisverein Girod e. V.

SAMSTAG, 7. November, Arbeitseinsatz, Beginn: 10.00 Uhr. Die gesamte Anlage wird für die Winterzeit hergerichtet. MITTWOCH, 18. November, Wandertag, Beginn: 11.00 Uhr. Zum Abschluß der Saison wandern wir gemeinsam, anschlie­ßend gemütlicher Treff im Clubhaus. Bitte telefonische Anmel­dung unter 06485/8525 bis 15. November 1992.

TuS Girod/Kleinholbach

Am Sonntag, dem 8. November, wird gegen den SSC Italia Rans­bach-Baumbach gespielt. Das Spiel findet in Ransbach-Baüm- bach statt, Spielbeginn ist bereits um 14.30 Uhr. Zuschauer sind herzlich eingeladen.

_ Görgeshausen _

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin­det am

Mittwoch, dem 11. November 1992, um 20.00 Uhr im Raum der Unterkirche statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. GenehmigungderNiederschriftüber dieSitzungdes Rates vom 30. September 1992 (öffentlicher Tbil)

2. Beratung und Beschlußfassung über landespflegerische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umweltverträg- lichkeitsuntersuchung für das Sonder- und Gewerbegebiet »Unter dem Issel«

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Unter dem Issel«

4. Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozial­hilfeaufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürgerkriegsgebieten

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigungder Niederschriftüber dieSitzungdes Rates vom 30. September 1992 (nichtöffentlicher 'Ibil)

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

Schumacher,

Görgeshausen, den 3. November 1992 Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir hiermit alle Mitglieder und Ehrenmitglieder der FFW Görges­hausen am Samstag, dem 21. November 1992, um 20.00 Uhr ins Gasthaus »Zum Westerwald« ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung, 2. Tbtenehrung, 3. Bericht des Wehrführers, Schriftführers, Kassierers und Kassenprüfers, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Ehrungen, 6. Wahl des Wahlleiters, 7. Neu­wahlen des Vorstandes, 8. Verschiedenes Da in diesem Jahr satzungsgemäß ein neuer Vorstand von den Mitgliedern zu wählen ist, bitten wir um rege 'Ifeilnahme an der Hauptversammlung.

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Gegner unserer Elf ist der SG Ahrbach/Großholbach. Spielbe­ginn ist bereits um 12.30 Uhr auf dem Sportplatz in Großhol­bach, Tfermin: Sonntag, 8. November 1992.

Großholbach

Martinszug

Liebe Kinder!

Hoffentlich habt Ihr schon eine Laterne gebastelt und einige Martinslieder gelernt. Ich lade Euch mit Euren Eltern sehr herz­lich ein, mit Reiter und Pferd sowie den Dorfmusikanten durch unser Dorf zu ziehen.

)J_ Nr, 45/92

. Der Zug stellt sich auf am

Dienstag, dem 10. November 1992, um 18.00 Uhr am Bürgerhaus.

Das Martinsfeuer wird am Bauernweg entzündet. Dort bekom­men die Kinder auch eine leckere Martinsbrezel.

Winfried Röther,

Ortsgemeinde Großholbach Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinde­rates Großholbach vom 23. Oktober 1992

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an den Sozialhilfe­aufwendungen für jugoslawische Flüchtlinge aus den Bürger­kriegsgebieten

Der Ortsgemeinderat stimmtebei einer Nein-Stimme mehrheit­lich der Regelungzu, daß die Verbandsgemeinde die 25 %ige Ko­stenbeteiligung der Ortsgemeinden an der Hilfe zum Lebensun­terhalt für jugoslawische Staatsangehörige, die aus dem Bür­gerkriegsgebiet geflüchtet sind, übernimmt.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:

Durch den anhaltenden Bürgerkrieg in verschiedenen Landes­teilen Jugoslawiens und den dadurch entstandenen Flücht­lingsstrom befinden sich derzeit ca. 100 Flüchtlinge in der Ver­bandsgemeinde Montabaur. Den Flüchtlingen wurde durch die Ausländerbehörde eine zunächst befristete Duldung bis zum 31. März 1993 erteilt. Da diese Flüchtlingsfamilien mittellos sind, tritt in vielen Fällen eine Sozialhilfebedürftigkeit ein. Poli­tisches Asyl wird in der Regel nicht begehrt, so daß die Sozialhil­feaufwendungen nicht durch das Land Rheinland-Pfalz nach dem Landesaufnahmegesetz erstattet werden. Da die Flüchtlin­ge nicht in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur untergebracht sind, wäre es ungerechtfertigt, daß nur die Orts­gemeinden an den Sozialhilfeaufwendungen beteiligt würden, in denen die Flüchtlingsfamilien eine vorübergehende Aufnahme finden. Aus diesem Grund übernimmt die Verbandsgemeinde anstelle der Ortsgemeinden, jedoch mit deren Zustimmung, die 25 %ige Kostenbeteiligung.

Kosten für die Entsorgung der Leuchtmittel als Sondermüll werden übernommen

Der Ortsgemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, die Ko­sten für die Entsorgung der Leuchtmittel der Straßenbeleuch­tungsanlagen als Sondermüll in Höhe von 6,50 DM zuzüglich Mehrwertsteuer pro zu entsorgender Leuchtkombination zu übernehmen.

Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der öffentli­chen Verkehrsanlagen;

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die In­anspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs­und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberfächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen vom 5. Mai 1988

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Änderung der vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Ände­rung erfolgt als Anpassung an die Rechtslage nach dem Kom­munalabgabengesetz, Hiernach sind die Träger der Abwasser­beseitigung verpflichtet, den Anteil an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung, der auf die Straßenoberflächenentwäs­serung entfällt, verursachungsgerecht herauszurechnen. Das bedeutet, daß die von den privaten Haushalten zu finanzieren­den Entgelte bei der Abwasserbeseitigung keine Kostenanteile für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen, die von deren Trägern zu übernehmen sind, enthalten dürfen. Die abga­benrechtliche Gleichstellung von privaten Grundstückseigen­tümern und Gemeinden wird damit in dem Bereich sicherge­stellt.

Vergabe verschiedener Straßenbauarbeiten Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig aufgrund einer durchgeführten Ausschreibung, der billigstbietenden Firma den Auftrag für den Ausbau der Gartenstraße (mit Beleuch­tung), des Birkenweges und der Straße »Im Langen Garten« zum Angebotspreis von 258.053,30 DM zu erteilen.

Für den Ausb au der G artenstraße wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 120.000,00 DM und für den Ausbau des Birkenweges eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000,00 DM bewilligt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch eine Entnahme aus der Rücklage.

Der Ortsgemeinderat sprach sich dafür aus, inden Straßen »Bir­kenweg« und »Im Langen Garten« gekollertes Pflaster einzu­bauen.