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Montabaur

Anmeldung bei Marco Stein, Tfel. 8368, Annemie Blath, Tbl. 8841, Norbert Knopp, Tbl. 2379.

Buß* und Bettagswanderung

Wie die Jahre zuvor bietet der Turnverein seinen Mitgliedern auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit an einer leichten Wanderung »Rund um Eitelborn« teilzunehmen. Alle Wander­freunde, ob groß ob klein, treffen sich am 18. November 1992, um 10.00 Uhr auf dem Dorfplatz (Kirmesplatz).

Ihren gemütlichen Ausklang findet die ca. 2- bis 3stündige Wan­derung bei Eintopf und gepflegtem Pils sowie etwas später bei Kaffee und Kuchen im Vereinslokal beim »Bim« (Gasthaus zur Krone).

Anmeldung bis 15. November 1992

bei Norbert Knopp, Tbl. 02620/2379 oder Annemie Blath, Tbl. 02620/8841.

Kadenbach

Martinszug in Kadenbach

Die Ortsgemeinde Kadenbach veranstaltet - unter Mitwirkung aller Ortsvereine - am Mittwoch, dem 11. November 1992 ihren diesj ährigen M ar tinsumzug. Beginn: 17.15 Uhr mit einem Wort­gottesdienst in der Kircha Den Wortgottesdienst hält Hermann Schaa, anschließend um 18 Uhr Martinsumzug.

Zugweg:

Römerstraße - Triftstraße - Obere Westerwaldstraße - Bergstra­ße in der Eck zum Martinsfeuer. Dort wird gegen 18.45 Uhr das Martinsfeuer abgebrannt. Anschließend Brezelverteilung. Kinder und Jugendliche werden gebeten, keine Pech- und Wachsfackeln im Zug mitzuführen. Die Anlieger werden gebe­ten, ihre Fenster mit Lichter zu schmücken.

Volkstrauertag 1992 in Kadenbach

Die Ortsgemeinde Kadenbach begeht am Samstag, dem 14. No­vember 1992 ihren diesjährigen Volkstrauertag. Um 16 Uhr Gottesdienst in der Kirche, anschl. Kranzniederlegung am Eh­renmal durch Ortsbürgermeister Heinrich Dombo. Mitwirkende: Kirchenchor St. Josef, MGV »Lyra« TVompeten- solo: Norbert Bender und Erhard Gombert Ehrenwache, Feuer­wehr.

Basar

Am Sonntag, dem 22. November 1992 veranstaltet die Kath. Kirchengemeinde Kadenbach wieder einen Basar im Oberge­schoß des Kindergartens. Ab 14.00 Uhr werden in gemütlicher AtmosphärebeiKaffeeund Kuchen Bastelarbeiten, Adventsge­stecke etc. angeboten. Der Erlös ist für einen guten Zweck be­stimmt.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Der diesjährige Seniorennachmittag findet am 1. Adventssonn­tag, dem 29. November 1992, im Jugendheim unter der Kirche statt. Nähere Informationen hierzu werden noch bekanntgege- ben.

Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abteilung Fußball

Unsere I. Mannschaft hat am Sonntag, dem 8. November 1992 ein Auswärtsspiel gegen die Rheinhards-Elf aus Koblenz, Aster­stein. Anstoß ist um 14.30 Uhr.

Unsere II. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 8. November 1992zu Hause gegen dieMannschaftBendorf Türkgücü II. An­stoß ist um 11.00 Uhr.

_ Neuhäusel _

Öffentliche Bekanntmachung

Mittwoch, den November 19921. November 1992,20.00 Uhr findet eine gemeinsame Sitzung der Ortsgemeinderäte Eitel­born und Neuhäusel in der Gaststätte der Augst-Halle statt. Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der land­schaftsgärtnerischen Arbeiten am Sportlergebäude im Augst-Stadion

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Pflegemaschinen bzw. -geräten für das Augst-Stadion

3. Festlegung des Tfermins für die Einweihung des Augst-Sta­dions

Nr. 45/92

4. Verschiedenes

Neuhäusel, 3. November 1992 Reinhold Hümmerich

Ortsbürgermeister

St.-Martins-Zug

Unser diesjähriger St.-Martins-Zug findet am Dienstag, dem 10. November 1992, statt. Wie im vergangenen Jahr treffen sich die Kinder mit ihren Fackeln und Lichtern um 19.00 Uhr in der Straße »Unter dem Dorf« im Kreuzungsbereich. Von dort führt der Lichterzug auf dem Weg zum St.-Martins-Feuer über die Lahnstraße und anschließend durch die Römerstraße. St. Mar­tin wird für alle Kinder seine Brezeln mitbringen. Sie werden am Feuer verteilt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungzu gewährlei­sten, wird gebeten, auf dem Weg zur Feuerstelle die Zugordnung einzuhalten und die Absperrung am Feuer zu beachten. Aus Si­cherheitsgründen für alle teilnehmen Kinder ist das Abbrennen von Pech- und Wachsfackeln nicht gestattet.

Ein herzliches »Dankeschön« möchte ich an dieser Stelle im vor­aus dem »St. Martin« und seinem Begleiter für dieTbilnahme am Martinszug sagen und außerdem der Freiw. Feuerwehr Neuhäu­sel für ihre Unterstützung beim Umzug und an der Feuerstelle.

Hümmerich, Ortsbürgermeister Frauenkreis Neuhäusel

Das Kath. Bildungswerk Westerwald bietet im November einen Bastelkurs an. Unter der Leitung von Frau Görg wird Weih­nachtsbaumschmuck gebastelt. Termine: 11. und 25.11.1992, 20.00 Uhr. Die Tfeilnehmergebühr beträgt 6,00 DM für 2 Abende. Auskunft und Anmeldung unter Tbl. 8342 oder 8453.

Seidenmalerei für Anfänger

DieTteilnehmerinnen des Kurses stellen einige ihrer Arbeiten in der Kreissparkasse Neuhäusel aus.

Wir feiern Advent am 30. November 1992.

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Feldchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel; hier: Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215 III Baugesetz­buch (BauGB)

Von der Möglichkeit des § 215 III BauGB (vom 08.12.1986 - BGBl. I S. 2253 in der zur Zeit geltenden Fassung) wird Ge­brauch gemacht. Der nachstehende Bebauungsplan tritt nach der erneuten Ausfertigung (30.10.1992) mit der ortsüblichen Bekanntmachung rückwirkend zum 26.01.1990 in Kraft. Bebauungsplan: Feldchen; ursprüngliche Rechtskraft: 26.01.1990

Ausfertigung mit anschließender Bekanntmachung: 30.10.1992

in Kraft getreten am: 26.01.1990

Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung des Be­bauungsplanes behoben.

Es wird darauf hingewiesen, daß durch die Heilung des formel­len Fehlers keine materiell rechtlichen Änderungen an den bis­herigen Festsetzungen eingetreten sind.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur während der Kernarbeits­zeit (montags, dienstags und mittwochs, von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus­kunft verlangen.

Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

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