Montabaur
Anmeldung bei Marco Stein, Tfel. 8368, Annemie Blath, Tbl. 8841, Norbert Knopp, Tbl. 2379.
Buß* und Bettagswanderung
Wie die Jahre zuvor bietet der Turnverein seinen Mitgliedern auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit an einer leichten Wanderung »Rund um Eitelborn« teilzunehmen. Alle Wanderfreunde, ob groß ob klein, treffen sich am 18. November 1992, um 10.00 Uhr auf dem Dorfplatz (Kirmesplatz).
Ihren gemütlichen Ausklang findet die ca. 2- bis 3stündige Wanderung bei Eintopf und gepflegtem Pils sowie etwas später bei Kaffee und Kuchen im Vereinslokal beim »Bim« (Gasthaus zur Krone).
Anmeldung bis 15. November 1992
bei Norbert Knopp, Tbl. 02620/2379 oder Annemie Blath, Tbl. 02620/8841.
Kadenbach
Martinszug in Kadenbach
Die Ortsgemeinde Kadenbach veranstaltet - unter Mitwirkung aller Ortsvereine - am Mittwoch, dem 11. November 1992 ihren diesj ährigen M ar tinsumzug. Beginn: 17.15 Uhr mit einem Wortgottesdienst in der Kircha Den Wortgottesdienst hält Hermann Schaa, anschließend um 18 Uhr Martinsumzug.
Zugweg:
Römerstraße - Triftstraße - Obere Westerwaldstraße - Bergstraße in der Eck zum Martinsfeuer. Dort wird gegen 18.45 Uhr das Martinsfeuer abgebrannt. Anschließend Brezelverteilung. Kinder und Jugendliche werden gebeten, keine Pech- und Wachsfackeln im Zug mitzuführen. Die Anlieger werden gebeten, ihre Fenster mit Lichter zu schmücken.
Volkstrauertag 1992 in Kadenbach
Die Ortsgemeinde Kadenbach begeht am Samstag, dem 14. November 1992 ihren diesjährigen Volkstrauertag. Um 16 Uhr Gottesdienst in der Kirche, anschl. Kranzniederlegung am Ehrenmal durch Ortsbürgermeister Heinrich Dombo. Mitwirkende: Kirchenchor St. Josef, MGV »Lyra« TVompeten- solo: Norbert Bender und Erhard Gombert Ehrenwache, Feuerwehr.
Basar
Am Sonntag, dem 22. November 1992 veranstaltet die Kath. Kirchengemeinde Kadenbach wieder einen Basar im Obergeschoß des Kindergartens. Ab 14.00 Uhr werden in gemütlicher AtmosphärebeiKaffeeund Kuchen Bastelarbeiten, Adventsgestecke etc. angeboten. Der Erlös ist für einen guten Zweck bestimmt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Der diesjährige Seniorennachmittag findet am 1. Adventssonntag, dem 29. November 1992, im Jugendheim unter der Kirche statt. Nähere Informationen hierzu werden noch bekanntgege- ben.
Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abteilung Fußball
Unsere I. Mannschaft hat am Sonntag, dem 8. November 1992 ein Auswärtsspiel gegen die Rheinhards-Elf aus Koblenz, Asterstein. Anstoß ist um 14.30 Uhr.
Unsere II. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 8. November 1992zu Hause gegen dieMannschaftBendorf Türkgücü II. Anstoß ist um 11.00 Uhr.
_ Neuhäusel _
Öffentliche Bekanntmachung
Mittwoch, den November 19921. November 1992,20.00 Uhr findet eine gemeinsame Sitzung der Ortsgemeinderäte Eitelborn und Neuhäusel in der Gaststätte der Augst-Halle statt. Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten am Sportlergebäude im Augst-Stadion
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Pflegemaschinen bzw. -geräten für das Augst-Stadion
3. Festlegung des Tfermins für die Einweihung des Augst-Stadions
Nr. 45/92
4. Verschiedenes
Neuhäusel, 3. November 1992 Reinhold Hümmerich
Ortsbürgermeister
St.-Martins-Zug
Unser diesjähriger St.-Martins-Zug findet am Dienstag, dem 10. November 1992, statt. Wie im vergangenen Jahr treffen sich die Kinder mit ihren Fackeln und Lichtern um 19.00 Uhr in der Straße »Unter dem Dorf« im Kreuzungsbereich. Von dort führt der Lichterzug auf dem Weg zum St.-Martins-Feuer über die Lahnstraße und anschließend durch die Römerstraße. St. Martin wird für alle Kinder seine Brezeln mitbringen. Sie werden am Feuer verteilt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungzu gewährleisten, wird gebeten, auf dem Weg zur Feuerstelle die Zugordnung einzuhalten und die Absperrung am Feuer zu beachten. Aus Sicherheitsgründen für alle teilnehmen Kinder ist das Abbrennen von Pech- und Wachsfackeln nicht gestattet.
Ein herzliches »Dankeschön« möchte ich an dieser Stelle im voraus dem »St. Martin« und seinem Begleiter für dieTbilnahme am Martinszug sagen und außerdem der Freiw. Feuerwehr Neuhäusel für ihre Unterstützung beim Umzug und an der Feuerstelle.
Hümmerich, Ortsbürgermeister Frauenkreis Neuhäusel
Das Kath. Bildungswerk Westerwald bietet im November einen Bastelkurs an. Unter der Leitung von Frau Görg wird Weihnachtsbaumschmuck gebastelt. Termine: 11. und 25.11.1992, 20.00 Uhr. Die Tfeilnehmergebühr beträgt 6,00 DM für 2 Abende. Auskunft und Anmeldung unter Tbl. 8342 oder 8453.
Seidenmalerei für Anfänger
DieTteilnehmerinnen des Kurses stellen einige ihrer Arbeiten in der Kreissparkasse Neuhäusel aus.
Wir feiern Advent am 30. November 1992.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Feldchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel; hier: Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215 III Baugesetzbuch (BauGB)
Von der Möglichkeit des § 215 III BauGB (vom 08.12.1986 - BGBl. I S. 2253 in der zur Zeit geltenden Fassung) wird Gebrauch gemacht. Der nachstehende Bebauungsplan tritt nach der erneuten Ausfertigung (30.10.1992) mit der ortsüblichen Bekanntmachung rückwirkend zum 26.01.1990 in Kraft. Bebauungsplan: Feldchen; ursprüngliche Rechtskraft: 26.01.1990
Ausfertigung mit anschließender Bekanntmachung: 30.10.1992
in Kraft getreten am: 26.01.1990
Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertigung des Bebauungsplanes behoben.
Es wird darauf hingewiesen, daß durch die Heilung des formellen Fehlers keine materiell rechtlichen Änderungen an den bisherigen Festsetzungen eingetreten sind.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs, von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
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