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Montabaur

Nr. 45/92

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Natur- und Umwelt-Info

C02-Ausstoß in Rheinland-Pfalz

Den jährlichen Ausstoß an Kohlendioxid (CO 2 ) in Rheinland- Pfalz schätzt die Landesregierung auf 40.417.000 Tbnnen. Die Schätzung beruht auf dem Primärenergieverbrauch des Jahres 1990 von 20.318.000 Tbnnen Steinkohleeinheiten (SKE). Rund 40 Prozent davon fallen beim Verbauch von Öl an, knapp 30 Pro­zent bei der Stromerzeugung. Diese Angaben enthält eine Ant­wort des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr auf eine Klei­ne Anfrage des SPD-Landtagsabgeodneten Rudolf Franzmann aus Winnweiler. Hintergrund der Anfrage ist die auf Bundesebe­ne diskutierte 2 -Abgabe. Der Abgeordnete hatte sich außer­dem nach der Aufteilung des CÖ2-Ausstoßes nach Industrie- und Privathaushalten erkundigt. In der Einheit 1000 Tbnnen entfallen auf die Industrie 24.900 und auf die Privathaushalte 14.939. Die 2 -Menge aus Heiztätigkeit beläuft sich auf 10.028.000 Tonnen, die aus Benzin- und Dieselmotoren des Indi­vidualverkehrs auf 5.639.000 Tbnnen.

Zusätzliche Wärmedämmungsmaßnahmen an Wohnhäusern - auch danach hatte der Abgeodnete gefragt - würden nach Schät­zungen der Landesregierung bei einer Energieeinsparung von 25 bis 30 Prozent einen Rückgang des 2 -Ausstoßes von ins­gesamt 5,7 bis 6,8 Prozent einbringen.

(Landtagsdrucksache 12/1005)

Niedrigenergiehaus:

Baustein neuer Energiesparkultur

Erfahrungen mit sogenannten »Niedrigenergiehäusern» liegen seit Anfang der 80er Jahre vor. Während in bestehenden älteren Gebäuden 22 bis 28 Liter Heizöl pro qm Wohnfläche verbraucht werden und Neubauten immer noch 14 bis 18 Liter benötigen, kommt ein Niedrigenergiehaus mit weniger als sieben Litern aus.

Die Mehrkosten betragen nur sechs bis acht Prozent gegenüber einem Gebäude, das noch nach der gültigen Wärmeschutz Ver­ordnung von 1984 ausgelegt ist.

Allerdings werden sich diese neuen Standards erst allmählich in der deutschen Energiebilanz niederschlagen, denn in den 90er Jahren werden voraussichtlich pro Jahr höchstens 400.000 neue Wohnungen hinzukommen, die aufgrund des Wöhnraumman- gels nur einen relativ geringen Anteil der alt.en Gebäude erset­zen.

Der Löwenanteil des Einsparpotentials muß daher beim Woh­nungsbestand erschlossen werden. Rund 60 Prozent der 34 Mil­lionen Wohnungen sind älter als 25 Jahre, nur unzureichend wär­megedämmt und noch vielfach mit veralteten Heizungen ausge­stattet. Tbchnisch bestehen keine Probleme, die Raumwärme­versorgung der Wohngebäude auf Vordermann zu bringen. Al­lein neue Glasqualitäten für Fenster beispielsweise ermöglichen ohne wesentlich erhöhte Produktionskosten eine Halbierung der Wärmeverlusta

Anforderungen an ein Niedrigenergiehaus:

- Heizenergiebedarf qm/Jahr zwischen 30 - 70 Kilowatt­stunden

- kompakte Bauweise mit nur wenig Außenfläche

- deutlich verbesserter Wärmeschutz von Gebäudehülle und Fenstern

- Abdichtung der Wärmebrücken wie Rolladenkästen, Rohrzuführungen und Tbilettensitzen

- hohe Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile

- aktive Be- und Entlüftung der Räume und Wärmerückge­winnung der Abluft mittels kleiner Wärmepumpen

- Aktive Sonnenenergienutzung zur Warmwassererwär­mung

Weitere Informationen erhältlich:

Informationsservice Energiesparendes Bauendes Hessischen Umwel t- ministeriums, Postfach 3109, 6200 Wiesbaden.

Abfallartne und ressourcenscnonende Textmarker RAL-UZ 69 Einführung

Aufgrund ihres hohen spezifischen Kunst­stoffanteils und der großen Verüraucnsmerv- ge verursachen herkömmliche Textmarker eine bedeutende Menge Kunststotfabfali. Zum Teil enthalt der bet der Herstellung ein­gesetzte Kunststoff Farbpigmente auf Schwermetallbasis.

Durch die Vergabe des Umweltzeichens an ressourcenschonende und abfatlarme Hoizstitt-Textmarker sowie mit Minen nach- füllbare Textmarker soll die Abfallmenge und die Belastung des Mülls mit Umweltgif­ten reduziert werden.

Anforderungen

Diese Vergabegrundiage gilt für trockene Textmarker, deren farbabgebende Mine mit Holz ummantelt ist (Prinzip: anspitzbare Buntstifte) und mit Minen nachfullbare trok- kene Textmarker (im Unterschied zu her­kömmlichen Buntstiften müssen in den Farb- minen der Textmarker u.a. Pigmente verwendet werden, die zu einem floureszte- renden Abstrich führen, und deckende Be­standteile vermeiden).

1 Die farbabgebende Mine der Textmarker darf nicht auf der Basis von Lösungsmit­teln ihre Funktion erfüllen. Sie muß einen Durchmesser von mindestens 4 mm besit­zen.

2 Die Ummantelung der anspitzbaren Text­marker muß ausschließlich aus umackier-

tem Holz bestehen. Eine Beschriftung und Farbmarkierung ist zulässig.

3 Die Minen für nachfüllbare Textmarker müssen im Handel erhältlich sein.

4 Die Verpackung der Textmarker darf nur aus Karton mit einem Altpapieranteil von mindestens 90% bzw. aus PoletftyJen (PE), Polypropylen fPP) oder Poiyethyien- terephtatat (PET) bestehen. Bei Verpak- kungen, die zur Daueraufbewahrung vor­gesehen sind, ist auch Holz, Metall und Leder zugelassen.

5 Für die Herstellung der Textmarker sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

Es dürfen keine Stoffe eingesetzt werden.

- die im Anhang VI der Gerahrstoffverord- nung in ihrer jeweils gültigen Fassung als sehr giftig, giftig, mindergiftig, ät­zend oder reizend (Gefahrensymboie T+, T, X n C. X.) eingestuft sind,

- die in der MAK-ListeKrebserzeugen­de Arbeitsstoffe 4 in der jeweils gülti­gen Fassung als krebserzeugend nach Klasse IIA oder IIIB eingestuft sind, so­weit sie nicht ohnehin der Kennzeich­nung krebserzeugender Stoffe und Zu­bereitungen nach §5 Gefahrstoffver­ordnung in der jeweils gültigen Fas­sung unterliegen 4 .

- die Phenol oder Formaldehyd enthaf­ten.

6 Die Textmarker (Ummantelung und Farb- mlne) dürfen nicht mit Pigmenten auf der Basis von Blei. Cadmium. Chrom VI und deren Verbindungen oder anderen toxi­schen Metallen und deren Verbindungen eingefärbt sein.

7 Auf den Zweck der Produkte, nämlich der Hervorhebung von Textteilen, ist hinzu­weisen.

1) Maximal« Art>«<tM>latdionz*ntrttioM und tuetogtaeM Arbnittwotiremw u ttwoa. Mittelung Oana tw«^ mtsston zur Prüfung gMundMtlMCMdUGlwr Aron*»* ttotta. VCH-Variagsga«. Wainhwm

2) Sobald di« Einstufung .umw«ntr«wWUen a tn dw laöntottvvroranung autganomm«« wird, oürtan aix*> die unter dieser Rubrik eingeeojtwi SUle pcM Mi der Fartxmne en manen aem.

Derzeit noch blühende Wildkräuter

Die Schafgarbe (Achillea millefolium), zählt ebenfalls wie die Margarite zu der Familie der Korbblüter. Die mehrjährige, bu­schig verzweigte Pflanze erreicht eine Höhe von,ca. 80 cm. Der markige, kantige Stengel läßt sich schwer brechen. Die zungen­förmigen, fiederspaltigen und am Stengel im Wechsel angeord­neten Blätter sind mit kleinen Härchen besetzt.

Bei Berührung der Blätter erscheinen sie als wollig. Zerreibt man sie zwischen den Fingern, entsteht ein aromatischer Duft. Die weiß/rosa Blüte ist in einer flachen Dolde ausgebildet. Viele Insektenarten machen von dem von Juni bis Oktober währen­den Nahrungsangebot Gebrauch.

Die Schafgarbe vermehrt sich durch Samen und Ausläufer. Sie ist auf Wiesen, Brachland, Wegrändern, Halbtrockenrasen so­wie am Rande von Gebüschen und Äckern noch häufig anzutref­fen.

Aufgrund der ätherischen Öle Limonen, Cineol, Azulen und wei­terer Inhaltsstoffe stellt die Schafgarbe heute noch eine wichti­ge Heilpflanze dar. (durchblutungsfördernd, blutstillend, ent­zündungshemmend, entkrampfend).

Die jungen Blätter eigenen sich gut zur Verfeinerung für Kräu­terquark, Suppen und Gemüse.

Umweltbeauftragter der VG Montabaur Helmut Meier, Tbl. 02602/126109.

Versteigerung am 12.11.1992 im Finanzamt Montabaur

Am Donnerstag, dem 12.11.1992 werden ab 17.00 Uhr folgen­de Gegenstände im Finanzamt Montabaur öffentlich verstei­gert:

2 Videorecorder, 1 CD Player, 1 Stereoanlage, 1 Industriemi- crowelle, 1 Kaffeeautomat Sacco, versch. Spiegel, versch. Spiegelbilder, 80 Flaschen Wein, Gläser versch. Art, sonstige Spirituosen.

Der Kaufpreis ist in bar oder mit EC-Scheckunter Vorlage der Scheckkarte zu entrichten.

Die Besichtigung der Gegenstände ist am 12.11.1992, ab 16.30 Uhr im Gebäude des Finanzamtes 5430 Montabaur, Koblenzer Straße 15, möglich.