Montabaur
Nr. 45/92
CU
Bekanntmachung
1. Klaus Emmel, Karlshof, beantragt die Planfeststellung nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz für die Errichtung eines Feuerlöschteiches in der Gemarkung Niedererbach, Flur 26, Flurstück 1/2, Verbandsgemeinde Montabaur.
Hierfür ist gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 23. September 1986 (BGBl. I S. 1529), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Februar 1990 (BGBl. IS. 205), i.V.m. den §§ 72 ff. und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz-LWG) vom 14. Dezember 1990 (GVB1. S. 11) sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253), jeweils in der geltenden Fassung, die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich.
2. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen (Erläuterungen, Zeichnungen, Pläne) entnommen werden, die im Zeitraum vom 10. November 1992 bis zum 7. Dezember 1992 wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden:
— bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 302, zu den folgenden Dienstzeiten:
Mo. - Mi. 8.00 - 12.00 und von 14.00 -16.00 Uhr Da 8.00 -12.00 und von 14.00 -18.00 Uhr Fr. 8.00 -13.00 Uhr.
— der Kreisverwaltung des Westerwald-Kreises, 5430 Montabaur, Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. N 154/N 155 zu den folgenden Dienstzeiten:
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr
3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens zum 21. Dezember 1992, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.a. Behördenzu erheben.
Für den fristgerechten Eingang der Einwendungen ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen erörtert, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben.
Der Träger des Vorhabens, die jeweiligen Behörden und die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Beteiligten zu demErörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
5. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
— können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und
—kann die Zustellung der Entscheidungen über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
(S.) In Vertretung: Dr. Stadtfeld
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für den Zweckverband Kindergarten Gackenbach-Horbach die Rahmenglaserarbeiten öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Rahmenglaserarbeiten:
23 Stück Iso-Glas-Fenster, ca 0,50 x 0,60 cm
8 Stück Fensterelemente ca 2,25 x 2,14 m
9 Stück Fensterelemente, ca 1,52 x 2,14 m Holzart: Kiefer, Oberfläche: deckend, endbehandelt.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 15,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 20. November 1992,10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 28. Oktober 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
teilzeitbeschäftigten Verwaltungsangestellten
für den Bereich der Finanzabteilung zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Stunden. Bei der Festlegung der Arbeitszeit kann auf persönliche Belange Rücksicht genommen werden.
Bewerben können sich Personen mit einer Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte(r) oder einer kaufmännischen Ausbildung (Industriekaufmann, Bürokaufmann etc.). Voraussetzung ist die Fähigkeit zur selbständigen Erledigung von Buchungsaufgaben bei der zentralen Haushaltsüberwachungsstelle. Erfahrungen im Umgang mit EDV-Anlagen ist wünschenswert.
Die Vergütung richtet sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag. Daneben werden die im öffentlichen Dienst üblichen Zulagen gewährt.
Wenn Sie an der Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 30. November 1992 an die
Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - Konrad-Adenauer-Platz 8 5430 Montabaur
Tfelef. Auskünfte erhalten Sie unter der Ruf-Nr. 02602/126131
Wachs- und Pechfackeln in Martinszügen
Inden Vorj ahren war immer wieder festzustellen, daß von Wachs-, Pech- und ähnlichen Fackeln mit offener Flamme erhebliche Brandgefahren ausgehen.
Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß Kinder und Jugendliche während und nach den Martinszügen leichtfertig mit den Fackeln umgehen.
Wir sehen zur Gefahrenabwehr keine andere Möglichkeit, als den Gebrauch von Wachs-, Pech- und ähnlichen Fackeln vor, während und unmittelbar nach den Martinszügen für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung Sorgeberechtigter zu verbieten.
Polizei und Feuerwehr werden dieses Verbot streng überwachen. Wir bitten alle Sorgeberechtigten, ihren Kindern den Gebrauch der o.g. Fackeln zu untersagen und zur Vermeidung von Regreßansprüchen die Einhaltung des Verbotes zu überwachen.
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
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