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Montabaur

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Nr. 45/92

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Öffentl. Bekanntmachungen

Übermittlung der Lohnsteuerkarten 1993

Die Gemeindebehördehatden Arbeitnehmern dieLohnsteuerkartenl993zugestellt. Auf die mit den Lohnsteuer karten gleichzeitig zugestellte Informationsschrift »Lohnsteuer93« wird besonders hingewiesen. Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis ste­hen, haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Gemeindebehörde die Steuerklasseneintragung auf den Lohnsteuerkar ten ändern zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Finanzämter.

Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuerermäßigung mit Wirkung ab 01. Januar 1993 nicht beantragen wollen bzw. aufgrund der An­tragsgrenze von 1.200 DM nicht beantragen können oder denen die Gemeindebehörde bzw. das Finanzamt den zustehenden Freibe­trag auf der Lohnsteuerkarte 1993 eingetragen hat, werden gebeten, die Lohns teuer karte 1993 im eigenen Interesse bald ihrem Ar­beitgeber vorzulegen.

Koblenz, im Oktober 1992

Oberfinanzdirektion Koblenz Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur