Montabaur
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Nr. 45/92
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Übermittlung der Lohnsteuerkarten 1993
Die Gemeindebehördehatden Arbeitnehmern dieLohnsteuerkartenl993zugestellt. Auf die mit den Lohnsteuer karten gleichzeitig zugestellte Informationsschrift »Lohnsteuer ‘93« wird besonders hingewiesen. Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Gemeindebehörde die Steuerklasseneintragung auf den Lohnsteuerkar ten ändern zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Finanzämter.
Arbeitnehmer, die eine Lohnsteuerermäßigung mit Wirkung ab 01. Januar 1993 nicht beantragen wollen bzw. aufgrund der Antragsgrenze von 1.200 DM nicht beantragen können oder denen die Gemeindebehörde bzw. das Finanzamt den zustehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 1993 eingetragen hat, werden gebeten, die Lohns teuer karte 1993 im eigenen Interesse bald ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
Koblenz, im Oktober 1992
Oberfinanzdirektion Koblenz Verbandsgemeindeverwaltung 5430 Montabaur

