Montabaur
Nr. 38/92
Nachtrag zu
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Rechtsverordnung
Uber die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 5430 Montabaur aus Anlaß des 7. Schustermarktes und des Westerwälder Handwerkermarktes am Sonntag, 20. September 1992 Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. IS. 875), zuletzt geändert am 10. Juli 1989 (BGBl. IS. 1382), in Verbindung mit §3 Nr. 4 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-, Immissions-, Strahlen- und technischen Gefahrenschutzes vom 21. Oktober 1981 (GVB1. S. 263, BS 710-10), zuletzt geändert am 4. Juli 1984 (GVB1. S. 150), wird für die Stadt Montabaur mit Zustimmung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim vom 13. Juli 1992 folgende Rechtsverordnung erlassen.
§1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß des 7. Schustermarktes und des Westerwälder Handwerkermarktes am Sonntag, 20. September 1992, ion der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) W ährend der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über diese gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Ladenschlußgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert am 24. April 1986 (BGBl. I S. 560) geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz gesetzes in der Fassung vom 18. April 1968 (BGBl. IS. 315), zuletzt geändert am 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1299), als Ordnungswidrigkeit verfolgt/
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am läge nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Als Referentin wird Frau Schaab (Diätassistentin) zur Verfügung stehen. Im Anschluß an einen ca. 45-minütigen Vortrag wird unser Küchenleiter und -meister, Herr Olschewski, einige vergleichende Kostproben zwischen normal zubereiteten Speisen und diabetischer Diät anbieten.
CDU-Frauen-Union
Eine öffentliche Veranstaltung zum Thema »Gewalt- aus der Sicht des Sonderdezemates der Staatsanwaltschaft Koblenz« findet am 22. September 1992 um 19.00 Uhr im Kreishaus Montabaur im Sitzungssaal I statt. Staatsanwältin Martina Thu- nert wird zu diesem Thema sprechen.
Die CDU-Frauen-Union lädt hierzu alle Eltern, Erzieher, Lehrer, Frauenverbände, Wohlfahrtsverbände, Beratungsdienste, Psychologen, Ärzte und alle Interessierten zu einem gemeinsamen Gespräch ein.
Wählergruppe BfM * Bürger für Montabaur
Für Freitag, den 25. September 1992 um 19.00 Uhr sind alle Mitglieder zu einem Teffen in die Gaststätte »Forellenstube« in Montabaur-Elgendorf herzlich eingeladen.
Gäste und interessierte Bürger sind willkommen.
, Deutsch-Englische Gesellschaft
Vom 18. - 21. September 1992sind wieder Besucher aus der Partnerstadt Brackley in Montabaur.
Ankunft und Empfang im Rathaus am Freitag, den 18. September 1992 um 19.00 Uhr.
Am Samstag, den 19. September: Fahrt nach St. Goar zu einem Weinfest und »Rhein in Flammen«. Abfahrt 15.00 Uhr ab Eichwiese.
Am Sonntag, 20. September: ist um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle Holler ein länzabend.
Rückfahrt am Montag, 21. September 1992 voraussichtlich um 8.00 Uhr ab Eichwiese.
Hausfrauenbund Montabaur
Bei unserer Fahrt am Mittwoch, den 23. September 1992, Abfahrt 13.30 Uhr, Bus Schneider, Kalbwiese, nach Diez zur Besichtigung des Grafenschlosses sind noch einige Plätze frei Gäste sind herzlich willkommen.
Anmeldung bei Helga Beckmann, 701.2233 oder Inge Fetz, Tbl. 5127.
Wichtige Mitteilung !
für die Anbieter beim diesjährigen Pimpfe-Markt
Am Sonntag, den 04. Oktober 1992 findet in der Zeit von 11.00 -16.00 Uhr der Herbstmarkt für Kinderbekleidung, Spielzeug, Babyartikel und Umstandsmoden statt, den die Elterngruppe »Neun kleine Pimpfe« in der Thmhalle des Feter-Altmeierr Gymnasiums, Montabain:, Humboltstr. veranstaltet. Der Erlös ist für Waisen- und Flüchtlingskinder aus dem ehemaligen Jugoslawien bestimmt.
Eltern, die gepflegte Kinderartikel (bis 40 Tteile) anbieten möchten, werden gebeten, bereits am Dienstag, den 22, September zwischen 14.00 und 19.00 Uhr gegen Entrichtung der Ibilnah- megebühr von 5,00 DM vorbereitete Preiszettel im Vorraum zur Türohalle abzuholen.
Dadurch lassen sich Wartenzeiten bei der Annahme (Samstag, 03. Oktober, 10.00 -12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr) vermeiden. Info: Karin Schärf 02602/3793, Rita Stahl 5252, Hans Althöhn 4618, Ute Klapthor 16816, Jutta Dickopf 4119.
TuS Montabaur $
“MONTABAUR”
Stiftung Hospitalfonds Montabaur
Alten- und Pflegeheim
Für Montabäurer Bürger, im besonderen Senioren der Stadt Montbaur, führen wir eine Vortragsveranstaltung mit dem Thema »Emährungdes älteren Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Diabetes mellitus-Erkrankung« am 23. September 1992 um 15.00 Uhr im Speisesaal unseres Hauses durch. Hierzu lädt das Alten- und Pflegeheim Montabaur alle Interessierten herzlich ein.
Ski- und Sportgymnastik
Ab Montag, dem 12. Oktober 1992 bietet der TUS Montabaur in Verbindung mit dem Bildungswerk des Landessportbundes Rheinland-Pfalz eine Ski- und Sportgymnastik für Erwachsene und Jugendliche an. Hierzu sind Mitglieder und Nichtmitglier der herzlich eingeladen. D as Training wird von einem ausgebildeten Skiübungsleiter gehalten und findet in der Joseph 1 - Kehrein-Schule, montags von 18.30 - 20.00 Uhr, statt. •
Anschließend werden auch gerne Tips und Ticks bzgl. Skilauf, Skiwartung und Skipflege gegeben.
Auch dieses Jahr wird wieder eine Skifreizeit für Erwachsene und Jugendliche angeboten. -
Weitere Informationen erhalten Sie bei Jürgen Philippi, Tbl. 02602/5590.

