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Montabaur

Nr. 38/92

Nachtrag zu

Öffentl. Bekanntmachungen

Rechtsverordnung

Uber die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 5430 Montabaur aus Anlaß des 7. Schustermarktes und des Westerwälder Handwerkermarktes am Sonntag, 20. September 1992 Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. IS. 875), zuletzt geändert am 10. Juli 1989 (BGBl. IS. 1382), in Verbindung mit §3 Nr. 4 der Lan­desverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-, Immissions-, Strahlen- und technischen Gefahren­schutzes vom 21. Oktober 1981 (GVB1. S. 263, BS 710-10), zu­letzt geändert am 4. Juli 1984 (GVB1. S. 150), wird für die Stadt Montabaur mit Zustimmung des Landesamtes für Umwelt­schutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim vom 13. Juli 1992 folgende Rechtsverordnung erlassen.

§1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß des 7. Schustermarktes und des Westerwälder Handwerker­marktes am Sonntag, 20. September 1992, ion der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer län­ger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Mon­tagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) W ährend der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht be­schäftigt werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsda­ten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftig­ten Arbeitnehmer und über diese gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des La­denschlußgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungs­widrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert am 24. April 1986 (BGBl. I S. 560) geahndet. Die Beschäftigung wer­dender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz gesetzes in der Fassung vom 18. April 1968 (BGBl. IS. 315), zuletzt geändert am 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1299), als Ordnungswidrigkeit verfolgt/

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am läge nach ihrer Verkündigung in Kraft.

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Als Referentin wird Frau Schaab (Diätassistentin) zur Verfü­gung stehen. Im Anschluß an einen ca. 45-minütigen Vortrag wird unser Küchenleiter und -meister, Herr Olschewski, einige vergleichende Kostproben zwischen normal zubereiteten Spei­sen und diabetischer Diät anbieten.

CDU-Frauen-Union

Eine öffentliche Veranstaltung zum Thema »Gewalt- aus der Sicht des Sonderdezemates der Staatsanwaltschaft Koblenz« findet am 22. September 1992 um 19.00 Uhr im Kreishaus Mon­tabaur im Sitzungssaal I statt. Staatsanwältin Martina Thu- nert wird zu diesem Thema sprechen.

Die CDU-Frauen-Union lädt hierzu alle Eltern, Erzieher, Lehrer, Frauenverbände, Wohlfahrtsverbände, Beratungsdienste, Psy­chologen, Ärzte und alle Interessierten zu einem gemeinsamen Gespräch ein.

Wählergruppe BfM * Bürger für Montabaur

Für Freitag, den 25. September 1992 um 19.00 Uhr sind alle Mit­glieder zu einem Teffen in die Gaststätte »Forellenstube« in Montabaur-Elgendorf herzlich eingeladen.

Gäste und interessierte Bürger sind willkommen.

, Deutsch-Englische Gesellschaft

Vom 18. - 21. September 1992sind wieder Besucher aus der Part­nerstadt Brackley in Montabaur.

Ankunft und Empfang im Rathaus am Freitag, den 18. Septem­ber 1992 um 19.00 Uhr.

Am Samstag, den 19. September: Fahrt nach St. Goar zu einem Weinfest und »Rhein in Flammen«. Abfahrt 15.00 Uhr ab Eich­wiese.

Am Sonntag, 20. September: ist um 19.00 Uhr in der Gemeinde­halle Holler ein länzabend.

Rückfahrt am Montag, 21. September 1992 voraussichtlich um 8.00 Uhr ab Eichwiese.

Hausfrauenbund Montabaur

Bei unserer Fahrt am Mittwoch, den 23. September 1992, Ab­fahrt 13.30 Uhr, Bus Schneider, Kalbwiese, nach Diez zur Be­sichtigung des Grafenschlosses sind noch einige Plätze frei Gäste sind herzlich willkommen.

Anmeldung bei Helga Beckmann, 701.2233 oder Inge Fetz, Tbl. 5127.

Wichtige Mitteilung !

für die Anbieter beim diesjährigen Pimpfe-Markt

Am Sonntag, den 04. Oktober 1992 findet in der Zeit von 11.00 -16.00 Uhr der Herbstmarkt für Kinderbekleidung, Spielzeug, Babyartikel und Umstandsmoden statt, den die Elterngruppe »Neun kleine Pimpfe« in der Thmhalle des Feter-Altmeierr Gymnasiums, Montabain:, Humboltstr. veranstaltet. Der Erlös ist für Waisen- und Flüchtlingskinder aus dem ehemaligen Ju­goslawien bestimmt.

Eltern, die gepflegte Kinderartikel (bis 40 Tteile) anbieten möch­ten, werden gebeten, bereits am Dienstag, den 22, September zwischen 14.00 und 19.00 Uhr gegen Entrichtung der Ibilnah- megebühr von 5,00 DM vorbereitete Preiszettel im Vorraum zur Türohalle abzuholen.

Dadurch lassen sich Wartenzeiten bei der Annahme (Samstag, 03. Oktober, 10.00 -12.00 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr) vermeiden. Info: Karin Schärf 02602/3793, Rita Stahl 5252, Hans Althöhn 4618, Ute Klapthor 16816, Jutta Dickopf 4119.

TuS Montabaur $

MONTABAUR

Stiftung Hospitalfonds Montabaur

Alten- und Pflegeheim

Für Montabäurer Bürger, im besonderen Senioren der Stadt Montbaur, führen wir eine Vortragsveranstaltung mit dem The­ma »Emährungdes älteren Menschen unter besonderer Berück­sichtigung der Diabetes mellitus-Erkrankung« am 23. Septem­ber 1992 um 15.00 Uhr im Speisesaal unseres Hauses durch. Hierzu lädt das Alten- und Pflegeheim Montabaur alle Interes­sierten herzlich ein.

Ski- und Sportgymnastik

Ab Montag, dem 12. Oktober 1992 bietet der TUS Montabaur in Verbindung mit dem Bildungswerk des Landessportbundes Rheinland-Pfalz eine Ski- und Sportgymnastik für Erwachsene und Jugendliche an. Hierzu sind Mitglieder und Nichtmitglier der herzlich eingeladen. D as Training wird von einem ausgebil­deten Skiübungsleiter gehalten und findet in der Joseph 1 - Kehrein-Schule, montags von 18.30 - 20.00 Uhr, statt.

Anschließend werden auch gerne Tips und Ticks bzgl. Skilauf, Skiwartung und Skipflege gegeben.

Auch dieses Jahr wird wieder eine Skifreizeit für Erwachsene und Jugendliche angeboten. -

Weitere Informationen erhalten Sie bei Jürgen Philippi, Tbl. 02602/5590.