Montabaur
Nr. 36/92
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Wässern der Ortsgemeinde Eitelbom; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in seiner Sitzung am 10.08.1992 die Änderung des Bebauungsplanes »W ässer « beschlossen. Die Verkehrsflächenbreite der zwischen der Willy-Amdt-Straße und der Straße »Unter dem Dorf« ausgewiesenen Erschließungsstraße wird von 7,00 m (Fahrbahn = 6,00 m und Bürgersteig/Schrammbord von insgesamt 2,00 m) auf 6,00 m reduziert. Gleichzeitig wird die differenzierte Fest setzung von Fahrbahn und Bürgersteigauf gehoben; im Bebauungsplan wird lediglich die Verkehrsfläche als solche ausgewiesen.
Die Erschließungsstraße wird in Teilbereichen verschoben und der Tbpographie angepaßt.
Der zwischen der Unterdorf straße und der neuen Erschließungsstraße ausgewiesene Weg »Zur Wässer« wird in seinem TVassenver- lauf verändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im nordöstlichen Tfeil erweitert und teilweise als private Grünflächen ausgewiesen. Im Bereich des vorhandenen B achlaufes zwischen den Flurstücken Nr. 309 und 323 wird eine (öffentliche) Grünfläche ausgewiesen. Die vorhandenen und geplanten Kanalleitungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Eitelbom, 24. August 1992 Hümmerich, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelbom; öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in seiner Sitzung am 10. August 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 14.09.1992 bis 13.10.1992 (einschließlich)
beider VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Eitelbom schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Eitelbom, 24. August 1992
Hümmerich, Ortsbürgermeister
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Flur \6 I
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