Einzelbild herunterladen

Montabaur

Das bisher im süd-östlichen Planbereich vorgesehene Regen­rückhaltebecken wird aufgrund der Geländesituation auf die Südwestseite des Plangebietes verlegt. Auch die im süd-östli­chen Plangebiet vorgesehene Abwasserpumpstation wird an den südwestlichen Rand des Plangebietes verlegt. Das Abwas­ser k ann hier durch die Wirtschaftswege Nr. 24 und 72 (Wal­drandweg) auf kürzestem Wege dem Hauptsammler im Bereich 'Ihnnen-/Garten-ZWaldstraße zugeführt werden.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:

Der Ortsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 4. Fe­bruar 1992 den Beschluß gefaßt, für einen Tfeilbereich des ge­meindlichen Grundstückes in der Flur 13, Flurstück Nr. 2/5 süd­lich der Thnnenstraße und westlich der Isselbacher Straße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Neuroth« aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt vom Grund­stück Nr. 2/5 lediglich eine B autiefe von ca. 40 m f ür et wa 10 B au- gnmdstücke. Dieser Bereich soll nach dem Beschluß des Ver­bandsgemeinderates auch in die laufende 5. Änderung des Flä­chennutzungsplanes einbezogen werden. Gegen eine Erweite­rung des Geltungsbereiches in südlicher Richtung sprachen zu­nächst abwassertechnische Gründe. Außerdem war vorgesehen, die verkehrsmäßige Erschließung von der Tannenstraße aus vorzunehmen. Nunmehr zeigte sich jedoch, daß durchaus Aus­sichten bestehen, daß die verkehsmäßige Erschließung von der Isselbacher Straße (K 165) erfolgen kann. Denn nach den Ver­handlungen mit den Straßenbaubehörden ist davon auszuge­hen, daß eine Anbindung an die freie Strecke der K165 zugelas­sen wird. Die vom Rat vorgenominene Festlegung des Geltungs­bereiches war insbesondere davon bestimmt, daß nur für diesen Planbereich eine Entwässerungsmöglichkeit ohne Hebeanlage gegeben war. Nunmehr ist vorgesehen, eine zentrale Abwasser­pumpstation im südöstlichen Planbereich anzuordnen mit dem Ziel, die Abwässer zum Kreuzungsbereich Issel- bacher-ZTannenstraße zu führen. Für das Oberflächenwasser ist die Anlegung eines Rückstaubeckens im südöstlichen Planbe­reich vorgesehen. Als Art der baulichen Nutzung wird ein reines Wohngebiet festgesetzt. Das Plangebiet soll ausschließlich für Wohnzwecke vorgesehen werden. Der Ortsgemeinderat ist auch nur unter dieser Vorgabe bereit, die sich im Eigentum der Orts­gemeinde befindlichen Grundstücke zu veräußern. Dabei soll sich die Wohnbebauung innerhalb des reinen Wohngebietes auch nur auf eine reine Einfamilienhausbebauung mit max. 2 Wohneinheiten konzentrieren. Durch die Erweiterung des Bau­gebietes werden ca. 20 Baugrundstücke geschaffen.

Ausweisung eines Rad- und Wanderweges Der Ortsgemeinderat stimmte mehrheitlich dem Antrag der Verbandsgemeinde Montabaur auf Ausweisung eines Rad- und Wanderweges im Bereich Eisbachtal-Blademheim zu. Darüber hinaus wurde beschlossen, daß die Ortsgemeinde keine Bau- und Unterhaltungskosten übernimmt und daß der Weg unein­geschränkt der Forst- und Landwirtschaft zur Verfügung ste­hen muß.

Ergänzung des Bebauungsplanes »Im Baumfeld» beschlossen Der Ortsgemeinderat von Heilberscheid beschloß einstimmig, die allgemeine Tfextfestsetzung des Bebauungsplanes »Baum­feld« wie folgt zu erweitern:

a) Die Anzahl der Wohnungen im gesamten Plangebiet darf 2 Wohneinheiten pro Wohngebäude nicht überschreiten.

b) Die Firsthöhe wird auf max. 9,6 m, bezogen auf die natürli­che Geländekante unterhalb des Firstes, festgelegt.

Der nachfolgende Zustimmungsbeschluß wurde ebenfalls ein­stimmig gefaßt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde be­auftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Zum Zwecke der vorzeitigen Information der Bürger über Ziel und Zweck der Planung wird der Bebau­ungsplan einschließlich Ergänzung (textliche Festsetzungen und Begründung) für die Dauer von 2 Wochen öffentlich ausge­legt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, das Beteiligungsverf ahren der Träger öffentlicher Belan­ge einzuleiten.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen:

Die Ortsgemeinde Heilberscheid verfügt über eine über Jahr­zehnte gewachsene dörfliche Baustruktur. Industrie ist nicht vorhanden. Um die dörflichen Charakterzüge auch weiterhin zu erhalten, erscheint es sinnvoll, den aus dem Jahre 1971 stam­menden Bebauungsplan hinsichtlich der Festlegung der Woh­nungen sowie bezüglich der Firsthöhenachträglichzu ergänzen.

]_ Nr. 32/92

Der bestehende Bebauungsplan enthält bezüglich Ausmaß und Dimension lediglich Angaben über die Geschossigkeit (zweige­schossig), die überbaubare Grundstücksfläche sowie über die zulässige Geschoßfläche.

BeiAufstellungdes Bebauungsplanes im Jahre 1971 wurden je­doch keine Festsetzungen getroffen, welche Flächen bei Berech­nung der Geschoßflächenzahl zugrunde zu legen sind. Bei einer zulässigen zweigeschossigen B auweise konnte somit durch Aus­bau des Kellergeschosses sowie des Dachgeschosses (diese bei­den Geschosse zählen nicht als Vollgeschosse), soweit nicht bstimmte Festsetzungen übertroffen werden, ein nunmehr vier­geschossiges Wohngebäude in Erscheinen treten. Aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll, neben der Anzahl der Wohneinhei­ten pro Wohngebäude auch die Firsthöhe bindend festzulegen. Bezugspunkt sollte hier die Firsthöhe, bezogen auf die natürli­che Geländekante unterhalb des Firstes, sein. Diese Regelung ist notwendig, um den »Einfamilienhauscharakter« bezüglich der Dimension und des Ausmaßes zu bewahren. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB gibt den Gemeinden ausdrücklich das Recht, aus be­stimmten städtebaulichen Gründen die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden zu regeln. Diese Regelunghat jedoch auch nachbarschützenden Charakter, d.h., durch diese Regelung wird sichergestellt, daß der »Wöhnfrieden« in diesem Wohngebiet erhalten sowie die dörflich gewachsene Struktur in diesem Bereich gesichert wird.

Weitere Entscheidungen des Rates:

- Mit den Arbeiten für den Ausbau der Spannhecker Straße wurde eine Firma beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 100.000 DM.

- Der Kirmesgesellschaft wurde ein Zuschuß in Höhe von 460 DM gewährt.

Nomborn

Freiwillige Feuerwehr Nombora Für die Mitglieder der Gruppe 2 ist am Sonntag, dem 9. August 1992, um 9.30 Uhr eine Übung.

Nentershausen

125jährige Kirmes in Nentershausen

Die Kath. Kirchengemeinde »St. Laurentius« feiert in diesem Jahr ihr 126jähriges Jubiläum. Aus diesem Grunde gestaltet der Kirchenchor »Cäcilia« am Sonntag, 9. August 1992, um 18.00 Uhr den Festgottesdienst zum Patronatsfest mit der Auf­führung der »Pastoralmesse in B« von Ignaz Reimann.

Der Komponist lebte von 1820 bis 1885 als Se min arlehrer in Schlesien. Er hat mehr als 800 Werke geschrieben, die meisten für den gottesdienstlichen Gebrauch.

Der Chor wird begleitet von einem Orchester, das sich aus 17 Musiker innen und Musiker der näheren Umgebung zusammen- setzt. Die Leitung hat Kurt Bücher.

Kirchenchor »Cäcilia«

Freitag, 7.8.1992, 20.00 Uhr Chorprobe in der Kirche Sonntag, 9.8.1992,16.00 Uhr Generalprobe in der Kirche.

125 Jahre Pfarrkirche »St. Laurentius« Nentershausen Die kath. Kirchengemeinde feiert in diesem Jahr ihr 12 6 jähriges Jubiläum. Aus diesem Grunde gestaltet der Kirchenchor »Cäci­lia« am SONNTAG, dem 9. August 1992,18.00 Uhr den Festgot­tesdienst zum Patronatsfest mit der Aufführung der »Pastoral­messe in B« von Ignaz Reimann. Er hat mehr als 800 Werke ge­schrieben, die meisten für den gottesdienstlichen Gebrauch. Der Chor wird begleitet von einem Orchester, das sich aus 17 Musiker/innen der näheren Umebung zusammensetzt. Die Lei­tung hat Kurt Bücher.

Iknzsportclub Nentershausen

22.8.1992 Auftritt beim Stadtfest in Hadamar (nachmit­tags)

28.8.1992 Auftritt bei der Firma HP in Montabaur (Be­triebsfest)

20.9.1992 Teilnahme an den Rheinland-Pfalz-Meister- schaften der Senioren in Mülheim-Kärlich fTUr- nier beginn 10.00 Uhr)

4.10.1992 'Iteilnahme an den Rheinland-Pfalz-Meister- schaften der Junioren in Bendorf (Tirnierbe- ginn 9.00 Uhr)

Wir wären dankbar, wenn sich Eltern melden würden, die sich als Fahrer zu diesen Auftritten zur Verfügung stellen würden.

20