Montabaur
Nr. 31/92
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^Öffentl. Bekanntmachungen ”
Öffentliche Bekanntmachung
Ergänzende Planfeststellung für die Verlegung der K 82 zwischen Moschheim und Niederahr Der Planfeststellungsbeschluß der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz vom 08.07.1992, Az.: 02.4-1136-VI/60, der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt jeweils mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
vom 10.08.1992 bis 24.08.1992 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) sowie beim zuständigen Straßenbauamt, Goethestraße 9, 6252 Diez, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§74 Absatz 4 VwVfG).
Montabaur, 27. Juli 1992
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
“ Die Verwaltung informiert ”
Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sind für das kommende Ausbildungsjahr (01.07./01.08.1993) folgende Ausbildungsplätze zu besetzen:
1 Anwärter(in)
für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Einstellungsvoraussetzung: Fachhochschulreife, Ausbildungszeit 3 Jahre) sowie
2 Anwärter(innen)
für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes (Einstellungsvoraussetzung: Mittlere Reife/Hauptschulabschluß + Dienstanfängerzeit, Ausbildungszeit 2 Jahre) oder 2 Auszubildende
für den Ausbildungsberuf der/des Verwaltungsfachangestellten (Einstellungsvoraussetzung: Hauptschulabschluß oder Mittlere Reife, Ausbildungszeit 3 Jahre).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) werden bis zum 15. September 1992 erbeten an die
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt - Postfach 12 62 6430 Montabaur.
Bereits eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Lärm rund um die Uhr ?
Hiermit weisen wir auf die allgemeinen gesetzlichen Ruhezeiten hin, die wie folgt lauten: Nach der Lärmschutzverordnung ist es in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr verboten, Anlagen aller Art so zu betreiben, daß dadurch das Ruhebedürfnis anderer gestört wird. Insbesondere motorbetriebene Rasenmäher dürfen nur werktags von 07.00 bis 13.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden. (Ausnahme: geräuscharme Elektrorasenmäher).
Um allgemeine Beachtung wird gebeten !
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
Montag, 3. August 1992: 8.00 bis 12.30 Uhr Dienstag, 4. August 1992: 8.00 bis 12.30 Uhr. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Straßensperrungen an Kirmes vom 01. bis 05. August 1992
Wir weisen darauf hin, daß an den Kirmestagen vom 01. bis 06. August 1992 folgende Straßen für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind:
von Samstag, 01.08.1992 ab 6.00 Uhr:
- Bahnhofstraße, ab Ecke KEVAG
- Burgstraße,
- Vorderer Rebstock bis Einmündung Hinterer Rebstock,
ab 16.00 Uhr • Sauertal,
- Elisbethenstraße, ab Parkplatz in Richtung Sauertal.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß parkende Fahrzeuge in der Bahnhofstraße, die den Aufbau der Stände behindern, kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Die Sperrungen werden am Mittwoch, 5. August 1992 nach den notwendigen Reinigungsarbeiten im Laufe des Vormittages wieder aufgehoben.
Verbandsgemeindeverwaltung
- als Ortspolizeibehörde -
Radsportveranstaltung »Rund in Montabaur« am 16. August 1992
Am Sonntag, 16. August 1992, findet im Bereich der Rheinstra- ßeAlbertstraße/Fröschpfortstraße wie in den Vorjahren die Radsportveranstaltung »Rund in Montabaur« statt. Start und Ziel sind in der Fröschpfortstraßa Der Streckenverlauf führt über die Rheinstraße und die Albertstraße zurück zur Frösch- pfortstraße. Die unmittelbaren Anlieger der Rennstrecke sowie die Anwohner der innerhalb des Rundkurses gelegenen Straßen (Siegstraße, Lahnstraße, Rheinstraße) werden gebeten, sich auf die an diesem läge notwendigen E in schränkun gen des Fahrzeugverkehrs einzustellen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, während der einzelnen Radrennen Fahrzeuge die Rennstraße befahren oder überqueren zu lassen. In den Rennpausen oder nach Durchfahrt des Feldes wird durch Streckenposten sichergestellt, daß Anwohner das Wohngebiet verlassen können oder von den einmündenden Straßen einf ähren können. An jeder Straßeneinmündung wird durch besonders instruierte und mit Funk ausgestattete Streckenposten sichergestellt, daß ein Verlassen der innerhalb des Rundkurses liegenden Straßen während der Rennpause möglich ist. Soweit für einzelne Anlieger erkennbar ist, daß sie mit ihrem Fahrzeug mehrmals oder zu bestimmten Zeiten den Rundkurs kreuzen müssen, empfehlen wir, das Fahrzeug vor Beginn der Veranstaltung in einer der benachbarten (außerhalb der Rennstrecke) liegenden Straßen abzustellen.
Allen Anhegern der von der Radsportveranstaltung berührten Straßen wird rechtzeitigem Informationsblatt über die näheren Einzelheiten der Veranstaltung und der Auswirkungen auf den Anliegerverkehr vom Veranstalter zugeleitet.
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
Zeitplan der einzelnen Rennen:
1. R. 10.30 Senioren .. 18 Runden = 31,6 km
2. R. 11.30 Schüler. 10 Runden = 17,5 km
3. R. 11.31 Schüler U 13/Schülerinnen . 6 Runden = 10,6 km
4. R. 12.15 Jugend. 18 Runden = 31,5 km
6. R. 13.15 Junioren. 26 Runden = 45,6 km
6. R. 14.30 Talente gesucht/
R. für Anfänger,. 2/4 Runden = 3,5/7 km
7. R. 15.00 Amateure. 36 Runden = 63 km
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an
den Kirmestagen, 3./4. August 1992 nachmittags geschlossen Die Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur werden für die Kirmestage in Montabaur wie folgt festgesetzt:
Arbeitsamt in Montabaur und in Westerburg am Kirmesmontag nachmittags geschlossen
Das Arbeitsamt Montabaur und die Arbeitsamts-Dienststelle Westerburg sind am Montag, dem 03. August 1992, nachmittags nicht besetzt.

