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Montabaur

Nr. 31/92

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^Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzende Planfeststellung für die Verlegung der K 82 zwischen Moschheim und Niederahr Der Planfeststellungsbeschluß der Straßenverwaltung Rhein­land-Pfalz vom 08.07.1992, Az.: 02.4-1136-VI/60, der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt jeweils mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit

vom 10.08.1992 bis 24.08.1992 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,6430 Montabaur, wäh­rend der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) sowie beim zuständigen Straßenbauamt, Goethestraße 9, 6252 Diez, während der Dienststunden zur allgemeinen Ein­sicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluß wurde den Beteiligten, über de­ren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluß den übri­gen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§74 Absatz 4 VwVfG).

Montabaur, 27. Juli 1992

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sind für das kommende Ausbildungsjahr (01.07./01.08.1993) folgen­de Ausbildungsplätze zu besetzen:

1 Anwärter(in)

für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes (Einstellungsvoraussetzung: Fachhochschulreife, Ausbil­dungszeit 3 Jahre) sowie

2 Anwärter(innen)

für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes (Einstellungsvoraussetzung: Mittlere Reife/Hauptschulab­schluß + Dienstanfängerzeit, Ausbildungszeit 2 Jahre) oder 2 Auszubildende

für den Ausbildungsberuf der/des Verwaltungsfachangestell­ten (Einstellungsvoraussetzung: Hauptschulabschluß oder Mittlere Reife, Ausbildungszeit 3 Jahre).

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) werden bis zum 15. Septem­ber 1992 erbeten an die

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt - Postfach 12 62 6430 Montabaur.

Bereits eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt.

Lärm rund um die Uhr ?

Hiermit weisen wir auf die allgemeinen gesetzlichen Ruhezeiten hin, die wie folgt lauten: Nach der Lärmschutzverordnung ist es in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr verboten, Anlagen aller Art so zu betreiben, daß dadurch das Ruhebedürfnis anderer gestört wird. Insbesondere motorbetriebene Rasenmäher dürfen nur werk­tags von 07.00 bis 13.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden. (Ausnahme: geräuscharme Elektrorasenmäher).

Um allgemeine Beachtung wird gebeten !

Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -

Montag, 3. August 1992: 8.00 bis 12.30 Uhr Dienstag, 4. August 1992: 8.00 bis 12.30 Uhr. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Straßensperrungen an Kirmes vom 01. bis 05. August 1992

Wir weisen darauf hin, daß an den Kirmestagen vom 01. bis 06. August 1992 folgende Straßen für den öffentlichen Verkehr ge­sperrt sind:

von Samstag, 01.08.1992 ab 6.00 Uhr:

- Bahnhofstraße, ab Ecke KEVAG

- Burgstraße,

- Vorderer Rebstock bis Einmündung Hinterer Rebstock,

ab 16.00 Uhr Sauertal,

- Elisbethenstraße, ab Parkplatz in Richtung Sauertal.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß parkende Fahrzeuge in der Bahnhofstraße, die den Aufbau der Stände behindern, ko­stenpflichtig abgeschleppt werden.

Die Sperrungen werden am Mittwoch, 5. August 1992 nach den notwendigen Reinigungsarbeiten im Laufe des Vormittages wieder aufgehoben.

Verbandsgemeindeverwaltung

- als Ortspolizeibehörde -

Radsportveranstaltung »Rund in Montabaur« am 16. August 1992

Am Sonntag, 16. August 1992, findet im Bereich der Rheinstra- ßeAlbertstraße/Fröschpfortstraße wie in den Vorjahren die Radsportveranstaltung »Rund in Montabaur« statt. Start und Ziel sind in der Fröschpfortstraßa Der Streckenverlauf führt über die Rheinstraße und die Albertstraße zurück zur Frösch- pfortstraße. Die unmittelbaren Anlieger der Rennstrecke sowie die Anwohner der innerhalb des Rundkurses gelegenen Straßen (Siegstraße, Lahnstraße, Rheinstraße) werden gebeten, sich auf die an diesem läge notwendigen E in schränkun gen des Fahr­zeugverkehrs einzustellen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, während der einzelnen Radrennen Fahrzeuge die Renn­straße befahren oder überqueren zu lassen. In den Rennpausen oder nach Durchfahrt des Feldes wird durch Streckenposten si­chergestellt, daß Anwohner das Wohngebiet verlassen können oder von den einmündenden Straßen einf ähren können. An jeder Straßeneinmündung wird durch besonders instruierte und mit Funk ausgestattete Streckenposten sichergestellt, daß ein Ver­lassen der innerhalb des Rundkurses liegenden Straßen wäh­rend der Rennpause möglich ist. Soweit für einzelne Anlieger er­kennbar ist, daß sie mit ihrem Fahrzeug mehrmals oder zu be­stimmten Zeiten den Rundkurs kreuzen müssen, empfehlen wir, das Fahrzeug vor Beginn der Veranstaltung in einer der benach­barten (außerhalb der Rennstrecke) liegenden Straßen abzustel­len.

Allen Anhegern der von der Radsportveranstaltung berührten Straßen wird rechtzeitigem Informationsblatt über die näheren Einzelheiten der Veranstaltung und der Auswirkungen auf den Anliegerverkehr vom Veranstalter zugeleitet.

Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -

Zeitplan der einzelnen Rennen:

1. R. 10.30 Senioren .. 18 Runden = 31,6 km

2. R. 11.30 Schüler. 10 Runden = 17,5 km

3. R. 11.31 Schüler U 13/Schülerinnen . 6 Runden = 10,6 km

4. R. 12.15 Jugend. 18 Runden = 31,5 km

6. R. 13.15 Junioren. 26 Runden = 45,6 km

6. R. 14.30 Talente gesucht/

R. für Anfänger,. 2/4 Runden = 3,5/7 km

7. R. 15.00 Amateure. 36 Runden = 63 km

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an

den Kirmestagen, 3./4. August 1992 nachmittags geschlossen Die Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur werden für die Kirmestage in Montabaur wie folgt festge­setzt:

Arbeitsamt in Montabaur und in Westerburg am Kirmesmontag nachmittags geschlossen

Das Arbeitsamt Montabaur und die Arbeitsamts-Dienststelle Westerburg sind am Montag, dem 03. August 1992, nachmit­tags nicht besetzt.