Einzelbild herunterladen

Montabaur

19

Bürgersprechstunde fällt aus

Am Montag, 27. Juli 1992 fällt die Bürgersprechstunde aus dienstlichen Gründen aus.

Hahn, Ortsbürgermeister

Holler

Goldene Hochzeit Leier

Zum Fest der goldenen Hochzeit am 29. Juli 1992 spreche ich hiermit dem Jubelpaar Herbert Leier und Josefine, geb. Seifert, Südstraße 22, im Namen von Bürgerschaft und Gemeinderat die herzlichsten Glück- und Segenswünsche aus.

Mit dieser Gratulation verbinde ich ein Wort des Dankes an den Jubilar, der sich über 30 Jahre als Mitglied des Gemeinderates Holler verdient gemacht hat.

Ich wünsche dem Jubelpaar weiterhin Gesundheit und noch ei­nen zufriedenen Lebensabend.

Molsberger, Ortsbürgermeister

Treffen der Ortsvereine

Die Ortsvereine treffen sich am Donnerstag, 30. Juli 1992,19.00 Uhr in der Gastwirtschaft Heibel, wie abgesprochen.

Holler/Untershausen:

Kath. Pfarramt St. Margaretha, 5431 Holler, Tel. 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.00 bis 13.00 Uhr und Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr.

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.30 bis 13.00 Uhr

Zeltlager in Kirchähr

Für das Zeltlager in Kirchähr vom 24. bis 28. August 1992 wer­den noch Anmeldungen angenommen.

Mutter-Kind-Kreis

In der Ferienzeit - von Dienstag, 28.7. bis einschließlich Diens­tag, 18.8.1992, fallen die wöchentlichen Tteffen des Mutter- Kind-Kreises Holler aus.

Stahlhofen

Thekenmannschaft Stahlhofen Nächstes Spiel: Samstag, 25.7., um 15.00 Uhr in Winden gegen die TM Hübingen. Treffpnkt: 14.00 Uhr Gaststätte Ferdinand. Bei Verhinderung bitte rechtzeitig unter 16213 absagen.

_ Untershausen _

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen fin­det am

Montag, dem 27. Juli 1992, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung: öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die ErweiterungÄn- derung des Bebauungsplanes »In der Gelbitze«

2. BeratungundBeschlußfassungüberdieErteilungdesEin- Vernehmens für das geplante Dorfgemeinschaftshaus in Flur 16, Flurstück 21/4 gemäß §§ 34, 36 BauGB

3. Verschiedenes

Untershausen, 20. Juli 1992 Müller, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Untershausen vom 21. Juli 1992 Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.1988 (GVBL S. 136), BS 2020-1, in Verbindungmit der Lan­desverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom 21.02.1974 (GVBL S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBL S. 476), BS 2020 der Lande­sordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Ge- meinden) vom 02.03.1974 (GVB1. S. 105), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.05.1989 (GVBL S. 129), BS 2020-1-3 die fol­gende Hauptsatzung beschlossen:

Nr. 30/9:

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Untershausen von 11.12.1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 06.09.199 wird wie folgt geändert:

Nach § 7 wird folgender Abschnitt eingesetzt:

» 3. Abschnitt

Ausschüsse des Gemeinderates

§8

Art und Zusammensetzung der Ausschüsse

(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgenden Ausschuß: Bauausschuß

Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gebildet werden.

(2) Der Ausschuß besteht aus 3 Mitgliedern und Stellvertretern

(3) Die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse können au der Mitte des Ortsgemeinderates und aus übrigen Bürgern be stehen. Die Zahl der Ratsmitglieder soll 2 Mitglieder und Stel Vertreter betragen.

§9

Aufgaben des Ausschusses

(1) Die Übertragung der abschließenden Entscheidung über be stimmte Angelegenheiten erfolgt, soweit § 32 Abs. 2 Gem( nicht entgegensteht, allgemein oder im Einzelfall durch Be Schluß des Ortsgemeinderates. Die Übertragung der entschej denden Beschlußfassung gilt, soweit dem beauftragten Aus] schuß die Zuständigkeit nicht vorher entzogen wird, bis zur! Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Die ÜbertragunJ und Entscheidung der Beschlußfassung bedarf der Mehrhei der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.

(2) Der Bauausschuß wird grundsätzlich ermächtigt, in folget den Angelegenheiten der Ortsgemeinde Untershausen abschlic ßend zu entscheiden:

Vergabe von Aufträgen und Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau des Gemeindehauses stehen und den Betrag voll DM 100.000 nicht übersteigen. I

§10

Wahl des Ausschusses

(1) Wird kein Wahlvorschlag gemäß § 45 Abs. 1 GemO gemacht

so werden die Ausschußmitglieder nach den Grundsätzen de Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 2 GemO). In diesem Fall kör nen die Ratsmitglieder auf ihrem Stimmzettel doppelt so viel wählbare Personen aufführen, als die festgesetzte Zahl der Mit glieder der Ausschüsse beträgt. Die auf den Stimmzetteln auil geführten Personen werden in der Reihenfolge der auf sie entfal lenen Stimmenzahl geordnet. Die Reihenfolge der Personen mi gleicher Stimmraxzahl wird durch Los bestimmt. Als Mitgliedel sind die Personen gewählt, die mit ihrer Stimmenzahl in del Gruppe liegen, die der Stärke des betreffenden Ausschusses entl spricht. I

(2) Sind Ausschüsse aus Ratsmitgliedemund sonstigen wählbil ren Bürgern zu wählen, werden unter Anwendung der Re gehn I gen des Abs. 1 zunächst die Ratsmitglieder ermittelt.« I

§2

Der bisherige § 8 »Inkrafttreten« wird § 11. I

§3

Inkrafttreten I

Diese Satzung tritt am 24. Juli 1992 in Kraft. I

5431 Untershausen, 21. Juli 1992 (S.) Müllel

Ortsgemeinde Untershausen Ortsbürgermeistel

Hinweis: I

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnxmgvon Rheinland-Pfall - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol gendes hingewiesen: I

Eine Verletzxmg der Bestimmungen über I

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§22 Abs.l

GemO) und I

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen del Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sienichl innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmil chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Vei bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 543| Montabaur, geltend gemacht worden ist.