Montabaur
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Nr. 29/92
Ortabürgermeister Ulrich Weidenfeller(3. v. links) atmd dem Vorsitzenden der Bewertungskommission, Dipl. Ing. Hubert Müllen (4. v. links) beim Rundgang durch Gackenach Rede und Ant-
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Foto: W. Noll
Noch vor 10 Jahren habe man den ordentlich geschnittenen und gepflegten Basen mit Pluspunkten bedacht. Heute erhalte die naturnahe Gestaltung in den Dörfern, wie z.B. Blumenwiesen und nicht gemähte Wegeränder in der Bewertung eindeutig den Vorrang.
In beiden Gemeinden habe man außerordentlich viel zur Erhaltung der dörflichen Strukturen und im besonderen zur Erhaltung des Ortskemes geleistet, stellte der Leiter der Kommission in seinem kurzen Abschlußbericht fest. Neben der kommunalen Dorfemeuerung durch die Ortsgemeinden könne der Fortbestand der Dörfer nur durch das Engagement der Bürger im Sinne von Eigenleistung, ehrenamtlicher Betätigungund Nachbarschaftshilfe gesichert werden.
Von den insgesamt 23 Gemeinden auf Bezirksebene werden 6 Dörfer für den Landesentscheidnominiert. Die Entscheidung, auf die man in den benachbarten Buchfinkenlandgemeinden Gackenbach und Horbach gespannt ist, soll schon am Freitag, 17. Juli 1992, bekanntgegeben werden.
_ Gackenbach __
öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Gackenbach am 15. Juni 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht imDienstzämmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
5431 Gackenbach, 13. Juli 1992 Weidenfeller,
Ortsbürgermeister
_ Horbach _
öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Horbach am 22. Juni 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht imDienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht auf genommen werden sollten.
5431 Horbach, 13. Juli 1992
MGV »Cäcilia« Horbach
Am Freitag, 17. Juli 1992 fällt die Chorprobe aus. Dafür treffen sich die Sänger am Sonntag, 19. Juli 1992, um 8.00Uhr zu einer kurzen Probe Anschließend fahren wir zum Gruppenfest nach Welschneudorf.
_ Hübingen _
öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Hübingen am 16. Juni 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG7 in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ort sbürger meisters während der Dienststunden aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen auf genommen wurden, dienach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht auf genommen werden sollten.
5431 Hübingen, 13. Juli 1992 Hoffmann, Ortsbürgermeister Sommerfest des KHV
Zum Sommerfest, das dieses Jahr gleichzeitig als Dankeschön- Feier für die Mitwirkenden veranstaltet wird, findet am Sa. 18. Juli 1992 auf dem Sportplatz in Horbach statt. Wir beginnen um 15 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Auch an die Kleinen ist wieder gedacht.
Tennisverein Hübingen: Endspiele Zu den Endspielen der diesjährigen Vereinsmeisterschaften sind alle Tbnnisinteressierten eingeladen.
Samstag, 18. Juli 1992,11.00 Uhr Endspiel der Trostrunde Damen und Herren Doppel, 14.00 Uhr Endspiel der Trostrunde Jugend Einzel, 16.00 Uhr Endspiel der Trostrunde Damen und Herren Einzel
Sonntag, 19. Juli 1992 11.00 Uhr Endspiel Damen und Herren Doppel, 14.00 Uhr Endspiel Jugend Einzel, 16.00 Uhr Endspiel Damen und Herren Einzel Anschließend findet die Siegereh- rungund die Preisverleihung statt. An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt.
Montag, 20. Juli 199217.00 Uhr Aufräumen und Putzen. ,
Wilhelmi, Ortsbürgermeister

