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Montabaur

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Nr. 29/92

Ortabürgermeister Ulrich Weidenfeller(3. v. links) atmd dem Vorsitzenden der Bewertungskom­mission, Dipl. Ing. Hubert Müllen (4. v. links) beim Rundgang durch Gackenach Rede und Ant-

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Foto: W. Noll

Noch vor 10 Jahren habe man den ordent­lich geschnittenen und gepflegten Basen mit Pluspunkten bedacht. Heute erhalte die naturnahe Gestaltung in den Dörfern, wie z.B. Blumenwiesen und nicht gemähte Wegeränder in der Bewertung eindeutig den Vorrang.

In beiden Gemeinden habe man außeror­dentlich viel zur Erhaltung der dörflichen Strukturen und im besonderen zur Erhal­tung des Ortskemes geleistet, stellte der Leiter der Kommission in seinem kurzen Abschlußbericht fest. Neben der kommu­nalen Dorfemeuerung durch die Ortsge­meinden könne der Fortbestand der Dör­fer nur durch das Engagement der Bürger im Sinne von Eigenleistung, ehrenamtli­cher Betätigungund Nachbarschaftshilfe gesichert werden.

Von den insgesamt 23 Gemeinden auf Be­zirksebene werden 6 Dörfer für den Landesentscheidnominiert. Die Entschei­dung, auf die man in den benachbarten Buchfinkenlandgemeinden Gackenbach und Horbach gespannt ist, soll schon am Freitag, 17. Juli 1992, bekanntgegeben werden.

_ Gackenbach __

öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Gackenbach am 15. Ju­ni 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht imDienstzämmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

5431 Gackenbach, 13. Juli 1992 Weidenfeller,

Ortsbürgermeister

_ Horbach _

öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Horbach am 22. Juni 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht imDienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen auf genommen wurden, die nach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht auf genommen werden sollten.

5431 Horbach, 13. Juli 1992

MGV »Cäcilia« Horbach

Am Freitag, 17. Juli 1992 fällt die Chorprobe aus. Dafür treffen sich die Sänger am Sonntag, 19. Juli 1992, um 8.00Uhr zu einer kurzen Probe Anschließend fahren wir zum Gruppenfest nach Welschneudorf.

_ Hübingen _

öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Hübingen am 16. Juni 1992 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1993 bis 1996 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG7 in der Zeit vom 20. Juli bis 26. Juli 1992 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ort sbürger meisters während der Dienststunden aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen auf genommen wurden, dienach § 32 GVG nicht auf genommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht auf genommen werden sollten.

5431 Hübingen, 13. Juli 1992 Hoffmann, Ortsbürgermeister Sommerfest des KHV

Zum Sommerfest, das dieses Jahr gleichzeitig als Dankeschön- Feier für die Mitwirkenden veranstaltet wird, findet am Sa. 18. Juli 1992 auf dem Sportplatz in Horbach statt. Wir beginnen um 15 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Auch an die Kleinen ist wieder gedacht.

Tennisverein Hübingen: Endspiele Zu den Endspielen der diesjährigen Vereinsmeisterschaften sind alle Tbnnisinteressierten eingeladen.

Samstag, 18. Juli 1992,11.00 Uhr Endspiel der Trostrunde Da­men und Herren Doppel, 14.00 Uhr Endspiel der Trostrunde Ju­gend Einzel, 16.00 Uhr Endspiel der Trostrunde Damen und Herren Einzel

Sonntag, 19. Juli 1992 11.00 Uhr Endspiel Damen und Herren Doppel, 14.00 Uhr Endspiel Jugend Einzel, 16.00 Uhr Endspiel Damen und Herren Einzel Anschließend findet die Siegereh- rungund die Preisverleihung statt. An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt.

Montag, 20. Juli 199217.00 Uhr Aufräumen und Putzen. ,

Wilhelmi, Ortsbürgermeister