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Montabaur _

FWG Diedert - Ortsbegehung »Auf der Schla« DieFWG Diedert trifft sich am Dienstag, dem 14. Juli 1992, um 20.00 Uhr zu einer weiteren Ortsbegehung. Von der Römerstra- ße aus (Praxis Dr.G öbel) gehen wir durch das B augebiet »Auf der Schla«.

Wir bitten Anwohner, die auf irgendwelche Mißstände hinwei- sen wollen, die Gruppe anzusprechen.

Eisparty Frauengemeinschaft

Die Mitglieder der Frauengemeinschaft treffen sich am 21.07.1992, um 19.00 Uhr am Pf arrheim und wandern zum Bild­stock Hähnchen. Zum Abschluß wollen wir uns gemütlich zur Eisparty in unserer Niederelberter Eisdiele zusammensetzen. Herzliche Einladung an alla

Nachwuchsgruppe des Kinder- und Jugendchores Niederelberter Dorfspatzen im MGV Hoffnung Nach den Sommerfeden besteht wieder die Möglichkeit, den Niederelberter Dorfspatzen beizutreten; eingeladen sind alle Jungen und Mädchen, die dann im 2. Schuljahr und älter sind und gerne mit uns singen möchten.

Erstes Treffen: Dienstag, 08. September, 17.30 Uhr, im kleinen Saal der Fohr-Pils-Stube (Althoff).

Nach vier Wochen »Schnupperzeit« können dann die Eltern ihre Kinder verbindlich anmelden. Die Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendchor ist beitragsfrei; die Eltern werden jedoch gebe­ten, soweit dies noch nicht der Fall ist, demMGV Hoffnung Nie­derelbert als förderndes Mitglied beizutreten (Mindestbeitrag. DM 30,00 jährlich).

Wer sich noch weiter informieren möchte, wende sich bitte an

den Chorleiter der Dorf spatzen, Walter Frink, Römerstr. 3, Tbl. 2315, der gerne zu einem Gespräch zur Verfügung steht.

Waldfest vom 17. -19.07.1992

Am 19.07.1992,10.15 Uhr, findet in der Elberthalle der Sonn­tagsgottesdienst statt.

Im Anschluß daran lädt der SV »Blau-Weiß« zum traditionellen Frühschoppen sowie Eintopfessen ein.

Die Kinder, die am Flohmarkt teilnehmen möchten, können sich bei Ursula Best, Tbl. 5571, anmelden.

Wegen des Hochamtes beginnt der Flohmarkt entsprechend später.

Blau-Weiß Niederelbert

Sportwochenende auf dem Sportplatz vom 17. bis 19. Juli 1992

17. Juli 1992 Ankunft der Gäste aus Klengel-Serba zwischen 17.00 und 18.00 Uhr.

18. Juli 1992 - vormittags zur freien Verfügung, nachmittags Fußballspiel Klengel-Serba - Alte Herren.

20.00 Uhr Waldfest mit Ehrungen und gemütlichem Beisam­mensein.

19. Juli 1992 -10.00 Uhr Gottesdienst auf dem Sportplatz und Öffnung der Spielburg (ein 6 Meter großer Tbddy bär) zumTbben und Tbllen für die Kinder. Ein Flohmarkt (Tauschbörse für Kin­der) findet statt.

12.00 Uhr Eintopfessen

14.00 Uhr Triathlon-Kampf der Ortsvereine.

Anschließend Kaffee und Kuchen.

S.V. Niederelbert, Abt. Alte Herren Am 11.07. haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH-Mann- schaft von Holler (in Welschneudorf). Spielbeginn 17.00 Uhr. Abfahrt 16.30 Uhr.

__ Oberelbert _

öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Überdorf« der Ortsgemeinde Oberelbert für das Grundstück Flur 2, Flur­stücke 217,218,219, gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 02.06.1992 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Überdorf« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Die ausgewiesene überbaubare Grundstücksfläche wird - wie in der nachfolgenden Planskizze ersichtlich (schraffierte Fläche) - zur Straße »Am Tbr« hin erweitert.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der

_ Nr. 28/92

Dienststunden (montags, dienstags undmittwochs von 7.30 bis 12.46 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.

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Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

E s wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser B ekann tmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägungbegründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 B auGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gejneindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

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