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Montabaur

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Nr. 28/92

Kulturamt Westerburg Westerburg, den 30. Juni 1992

Az.: NS Ruppenrod HA. 1 -

öffentliche Bekanntmachung

Einleitung eines beschleunigten Zusammenlegungs Verfahrens in der Gemeinde Isselbach - Ortsteil Ruppenrod - Landkreis Rhein-Lahn

Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufkiärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Isselbach - Ortsteil Rup­penrod - ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach §§ 91 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.dF. vom 16.03.1976, (BGBL I S. 546) einzuleiten.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll nach den hiesigen Pla­nungen

die gesamte Gemarkung Ruppenrod (einschl. der Ortslage, ausschl. der geschlossenen Waldflächen)

umfassen.

Vorsorglich wird darauf hin gewiesen, daß noch weitere angren­zende Flächen in das Zusammenlegungsgebiet mit einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Zusam­menlegungsverfahrens zweckmäßig ist. Das vorgesehene Ver­fahrensgebiet ist aus einer Gebietskarte ersichtlich, welche bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Diez/Lahn und Monta­baur während der Dienst stunden zur Einsichtnahme ausliegen. Die Eigentümer der zu dem vorgesehenen Zusammenlegungs­gebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künf­tige Teilnehmer am Zusammenlegungsverfahren gern. § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer

Aufklärungsversammlung

eingeladen, die am

Donnerstag, dem 30. Juli 1992, abends um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Isselbach

stattfindet.

In dieser Versammlung werden die voraussichtlich am Verfah­ren beteiligten Grundstückseigentümer eingehend über das ge­plante Zusammenlegungs verfahren, die Rechte und Pflichten der Tfeilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Ko­sten aufgeklärt. Gleichzeitig wird den Beteiligten die Möglich­keit gegeben, sich zu den für die Einleitung des Verfahrens er­heblichen Tatsachen zu äußern.

Der Kulturamtsvorsteher Herz, Ltd. Reg. Direktor

HFDie Verwaltung informiert

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur am 10. Juli 1992 geschlossen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist am Freitag, 10. Juli 1992, aus betriebsintemen Gründen geschlossen.

Das Standesamt sowie die Friedhofsverwaltung sind an diesem läge von 10.00 bis 12.00 Uhr für dringende Beurkundungen so­wie die Festlegung von Bestattungsterminen geöffnet, bz w. un­ter den Telefonnummern 126.130/126.133 erreichbar.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wegen Renteneintritt verabschiedet

i I. Beigeordneter Heinz Reusch (links) überreichte Theo Munsch die Dankurkunde.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde am 30. Juni 1992 Theo Munsch als Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke ver­abschiedet.

Herr Munsch trat als Bautechniker im Februar 1986 zunächst im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur. Es folgte die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Nach Reütenbewilligung endete das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 1992.

Stellvertretend für die Verwaltungsleitung überreichte der Er­ste Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Heinz Reusch, dem - scheidenden Mitarbeiter Theo Munsch eine Dankurkunde so­wie ein Ptäsent, verbunden mit den besten Wünschen für den weiteren Lebensweg. Auch seitens des Personalrates wurde durch dessen Vorsitzenden Dieter Saal der Dank der Beleg­schaft übermittelt.

Natur- und Umwelt-Info

Blume des Jahres 1992:

Rundblättriger Sonnentau

Die Blume des Jahres 1992 gehört zu einer Pflanzengruppe, die schon seit alters her das Interesse der Menschen ge- ' weckt hat. Es ist einefleischfressende - eine insektenfan- gende Pflanze. Der Rundblättrige Sonnentau (Drosera ro- tundifolia) wurde von der Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen, nach dem Namen der Begründerin nach alsLoki- Schmidt-Stiftung geläufig, in Hamburg gekürt. Die Pflanze steht stellvertretend für ihren besonders gefährdeten Le­bensraum, das nährstoffarme Hochmoor und folgt der eben­falls Hochmoorgebieten zugeordneten Pflanze des Jahres 1991, der Rosmarinheide. Der Rundblättrige Sonnentau steht unter Naturschutz.

Stiftung zum Schutz gefährdeter Pflanzen, Dr. Johannes Mertens, Steintor­weg 8,2000 Hamburg 1, Tel. 040/243443, Fax 243175

Leitfaden zur Kompostierung or­ganischer Abfälle In einer 2. überarbeiteten Auflage ist aus dem Umweltministerium Rheinland-Pfalz ein »Leitfaden zur Kompostierung organischer Abfäl­le« erschienen. Die Kompostierung l . ist ein wichtiger Bestandteil kom-' munaler Abfallwirtschaftskonzep- - te, die jedoch auf die Mitwirkung al­ler Beteiligten - von der Bevölke­rung über die kompostierende Kommune bis hin zum Abnehmer der Komposte - angewiesen ist.

Rundblättriger Sonnentau 1

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Der vorliegende Leitfaden will hier Hilfestellung leisten. Die I Kompostierung in der Kommune wird von der S ammlung der Rohstoffe über die zentrale Kompostierung und ihrer techni­schen Voraussetzungen bis hin zur Vermarktung von Kompo­sten dargestellt.

Der Leitfaden des Umweltministeriums will die Bestrebungen, , durch Kompostierung die Deponien zu entlasten und organi­sche Stoffe in den Stoffkreislauf zurückzuführen, unterstützen. Weitere Informationen sind bei der Abfallbesejtigungsgesell-' schaft in Moschheim und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhältlich. ,