Montabaur
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Nr. 28/92
Kulturamt Westerburg Westerburg, den 30. Juni 1992
• Az.: NS Ruppenrod HA. 1 -
öffentliche Bekanntmachung
Einleitung eines beschleunigten Zusammenlegungs Verfahrens in der Gemeinde Isselbach - Ortsteil Ruppenrod - Landkreis Rhein-Lahn
Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufkiärungsversammlung
Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Isselbach - Ortsteil Ruppenrod - ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach §§ 91 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.dF. vom 16.03.1976, (BGBL I S. 546) einzuleiten.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll nach den hiesigen Planungen
die gesamte Gemarkung Ruppenrod (einschl. der Ortslage, ausschl. der geschlossenen Waldflächen)
umfassen.
Vorsorglich wird darauf hin gewiesen, daß noch weitere angrenzende Flächen in das Zusammenlegungsgebiet mit einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens zweckmäßig ist. Das vorgesehene Verfahrensgebiet ist aus einer Gebietskarte ersichtlich, welche bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Diez/Lahn und Montabaur während der Dienst stunden zur Einsichtnahme ausliegen. Die Eigentümer der zu dem vorgesehenen Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Zusammenlegungsverfahren gern. § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer
Aufklärungsversammlung
eingeladen, die am
Donnerstag, dem 30. Juli 1992, abends um 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Isselbach
stattfindet.
In dieser Versammlung werden die voraussichtlich am Verfahren beteiligten Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Zusammenlegungs verfahren, die Rechte und Pflichten der Tfeilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt. Gleichzeitig wird den Beteiligten die Möglichkeit gegeben, sich zu den für die Einleitung des Verfahrens erheblichen Tatsachen zu äußern.
Der Kulturamtsvorsteher Herz, Ltd. Reg. Direktor
HF “Die Verwaltung informiert’’
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur am 10. Juli 1992 geschlossen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist am Freitag, 10. Juli 1992, aus betriebsintemen Gründen geschlossen.
Das Standesamt sowie die Friedhofsverwaltung sind an diesem läge von 10.00 bis 12.00 Uhr für dringende Beurkundungen sowie die Festlegung von Bestattungsterminen geöffnet, bz w. unter den Telefonnummern 126.130/126.133 erreichbar.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wegen Renteneintritt verabschiedet
■i I. Beigeordneter Heinz Reusch (links) überreichte Theo Munsch die Dankurkunde.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde am 30. Juni 1992 Theo Munsch als Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke verabschiedet.
Herr Munsch trat als Bautechniker im Februar 1986 zunächst im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur. Es folgte die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Nach Reütenbewilligung endete das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 1992.
Stellvertretend für die Verwaltungsleitung überreichte der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Heinz Reusch, dem - scheidenden Mitarbeiter Theo Munsch eine Dankurkunde sowie ein Ptäsent, verbunden mit den besten Wünschen für den weiteren Lebensweg. Auch seitens des Personalrates wurde durch dessen Vorsitzenden Dieter Saal der Dank der Belegschaft übermittelt.
Natur- und Umwelt-Info
Blume des Jahres 1992:
Rundblättriger Sonnentau
Die Blume des Jahres 1992 gehört zu einer Pflanzengruppe, die schon seit alters her das Interesse der Menschen ge- ' weckt hat. Es ist eine “fleischfressende” - eine insektenfan- ’ gende Pflanze. Der Rundblättrige Sonnentau (Drosera ro- tundifolia) wurde von der Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen, nach dem Namen der Begründerin nach als “Loki- Schmidt-Stiftung” geläufig, in Hamburg gekürt. Die Pflanze steht stellvertretend für ihren besonders gefährdeten Lebensraum, das nährstoffarme Hochmoor und folgt der ebenfalls Hochmoorgebieten zugeordneten Pflanze des Jahres 1991, der Rosmarinheide. Der Rundblättrige Sonnentau steht unter Naturschutz.
Stiftung zum Schutz gefährdeter Pflanzen, Dr. Johannes Mertens, Steintorweg 8,2000 Hamburg 1, Tel. 040/243443, Fax 243175
Leitfaden zur Kompostierung organischer Abfälle In einer 2. überarbeiteten Auflage ist aus dem Umweltministerium Rheinland-Pfalz ein »Leitfaden zur Kompostierung organischer Abfälle« erschienen. Die Kompostierung l . ist ein wichtiger Bestandteil kom-' munaler Abfallwirtschaftskonzep- - te, die jedoch auf die Mitwirkung aller Beteiligten - von der Bevölkerung über die kompostierende Kommune bis hin zum Abnehmer der Komposte - angewiesen ist.
Rundblättriger Sonnentau 1
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Der vorliegende Leitfaden will hier Hilfestellung leisten. Die I Kompostierung in der Kommune wird von der S ammlung der Rohstoffe über die zentrale Kompostierung und ihrer technischen Voraussetzungen bis hin zur Vermarktung von Komposten dargestellt.
Der Leitfaden des Umweltministeriums will die Bestrebungen, , durch Kompostierung die Deponien zu entlasten und organische Stoffe in den Stoffkreislauf zurückzuführen, unterstützen. • Weitere Informationen sind bei der Abfallbesejtigungsgesell-' schaft in Moschheim und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhältlich. ,

