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Montabaur

Nr. 26/92

M

im Süden: durch die BAB A 3 und die Flurstücke Nr. 1/3,2,3,4, 5 und 6

im Westen: durch den Wirtschaftsweg Nr. 4338/1.

Der Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Heiligenroth, 22. Juni 1992 Zerfas

Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 12. Mai 1992

Änderung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« beschlos­sen

Mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung stimm­te der Ortsgemeinderat der Änderung des Bebauungsplanes »Industriegebiet« in der Form zu, daß die Tbxtfestsetzung, wo­nach an denseitlichen Grundstücksgrenzen ein einzuhaltender Grünstreifen von jeweils 6 m festgeschreiben ist, aufgehoben und durch folgende Festsetzung ersetzt wird:

a) An den seitlichen Grundstücksgrenzen wird ein Grünstrei­fen von 3 m festgeschrieben, der von jeglicher Bebauung freizuhalten ist.

b) Bis max. 1/3 der seitlichen Grundstücksgrenze können in einen 1,5 m breiten Streifen Parkmöglichkeiten (»Parkta­schen«) eingebracht werden, wobei jedoch an der Grund* stücksgTenze ein 1,5 m breiter Grünstreifen gewahrt blei­ben muß.

Zur Industriestraße hin ist jedoch ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.

Diese Festsetzung gilt nicht für die 7,5 m breite Bauver­botszone entlang der autobahneigenen Grenze, die nicht nur von Parkmöglichkeiten, sondern auch (nach wie vor) von jeglicher Bebauung, Aufschüttungen, Abgrabungen und dergleichen freizuhalten ist.

c) Der 3 m breite Grünstreifen ist mit Laubbäumen erster und zweiter Ordnung, wie z.B. Ahorn, Eberesche, Hainbuche, zu bepflanzen; der 1,5 mreite Streifenist mit einer Strauch­bepflanzung zu versehen.

d) Der Planänderung ist ein Pflanzschema beigegeben, das Bestandteil der Bebauungsplanänderung ist.

e) Die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes Rheinland- Pfalz über die Einhaltung der Grenzabstände für Pflanzen (11. Abschnitt) finden insoweit keine Anwendung.

Auch der nachfolgende Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO wurde mehrheitlich gefaßt.

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden vom Gemeinderat einstimmig nicht berücksichtigt.

Weitere Entscheidungen des Rates

Einstimmig beauftragte der Gemeinderat eine Fachfirma mit der Verlegung von Kabel und Außenlautsprecher an der Leichenhalle. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.600 DM.

- Der Ortsgemeinderat genehmigte den 2. Nachtrag zum jährlichen Forstwirtschaftsplan 1992 zwecks Durchbe­schäftigung der Waldarbeiter. Die Kosten sind durch Ein­sparung bei der Haushaltsstelle 8550.4150 infolge Einsat­zes der Vollerntemaschine gedeckt.

- Für den Kindergarten soll ein Sonnendach angeschafft werden; die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7.800 DM. Dem Kauf eines Unimogs »U 600« zum Preis von 108.072,23 DM sowie dem Kauf eines Straßenstreuers zum Preis von 4.846 DM wurde ebenfalls einstimmig zuge­stimmt.

Anordnung des Umlegungsvefahrens für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Illbach - Nordumgehung« beschlossen Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Illbach - Nord- umgehung Heiligenroth« wurde gemäß § 46 BauGB das Umle­gungsverfahren angeordnet. Mit der Durchführung der Bau­landumlegung wurde der Umlegungsausschuß beauftragt. Dieser Beschluß wurde mit 9 J a-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung gefaßt.

Goldene Hochzeit

Am 27. Juni,1992 feiern die Eheleute Elisabeth und Franz-Josef Schlemmer, Bergstraße 9, das Fest ihrer goldenen Hochzeit. Aus diesem Grunde gratulieren Rat und Bürger sehr herzlich!

Wir freuen uns mit den Jubilare, daß sie dieses Fest bei guter Ge­sundheit im Kreise ihrer Angehörigen begehen können.

Für die Zukunft wünschen wir alles Gute und noch viele gemein­same Jahre, insbesondere den Erhalt ihrer Vitalität und Ge­sundheit.

Zerfas

Ortsbürgermeister

Ferienspiele

in

Heiligenroth Dienstag, 28.7. und Mittwoch 29.7.1992 im und am Jugendraum I

Motto der diesjährigen Ferienspiele:

»EINE REISE NACH AMERIKA«

An alle 6- bis 11-jährigen Kinder aus Heiligenroth:

LIEBE KINDER,

traditionell finden auch in diesem Jahr an zwei lägen während der Sommerferien Ferienspiele für Euch statt. Sie werden vorbe­reitet und durchgeführt vom Jugendtreff Heiligenroth und der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Montabaur.

PROGRAMM DER FERIENSPIELE:

Dienstag, 28.7.1992,9.00 -12.00 Uhr / 13.00 -16.00 Uhr:

Spiele B astelangebote - Olympiade -

Mittwoch, 29.7.1992,9.00 -12.00 Uhr /13.00 16.00 Uhr - Spiele - Bastelangebote Rallye - Grillfest -

Wir bitten Euch, für die Zeit der Spiel- und Bastelaktionen selbst Getränke oder eine Kleinigkeit zum Essen mitzubringen. Für Getränke und Essen beim Abschlußgrillfest ist gesorgt. Alos, macht mit bei unseren Ferienspielen I

ANMELDUNG

Name, Vorname:.

nmmt am 28./29.7.1992 an den Ferienspielen in Heiligenroth

teil.

Alter:. Jahre

Straße:. , TbL-Nr.:.

Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter

ANMELDUNG ab 01. Juli 1992 möglich bei:

1. Ute Frink, Neuwiesenstraße 18, Tbl. 02602/18346

2. Markus Palz, Leipziger Straße 18, Tbl. 02602/90236.

Wollreste gesucht

Für die Ferienspiele am 28. und 29. Juli werden Wollreste ge­sucht. Diese können bei Ute Frink, Neuwiesenstr. 18a und bei Markus Palz, Leipziger Straße 18, abgegeben werden.

Zerfas, Ortsbürgermeister