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Montabaur

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Verkehrsverein e.V. Eitelborn

Mit Genehmigung er Bahn- und Buseinsatzleitung gilt vom 6. bis 8. Juni 1992 wegen des Pfingstfestes des Verkehrsvereins auf dem Dorfplatz der Winterfahrplan. Wir bitten um Verständ­nis.

Pfingsten: Lampionfest

In diesem Jahr veranstaltet der Verkehrsverein Eitelborn wie­der ein Lampionfest auf dem Kirmesplatz. Mit Zelt und Pro­gramm, Kaffee und Kuchen usw.

Wer Kaffee und Kuchen stiften möchte, möge sich bei Hannelore Best, Heideweg, Tfel 686 melden.

MGV »Mozart« 1880 e.V. Eitelbom Am Samstag, 30. Mai 1992 besuchen wir das Bundeschorfest in Köln. Die Abfahrt erfolgt um 07.30 Uhr ab Kirmesplatz. Am Sonntag, 31. Mai 1992 nehmen wir am Freundschaftssingen beim MGV »Edelweiß« Hillscheid teil. Diese Nachmittagsver- anstaltung besuchen wir mit Privat-Pkws. Die Uhrzeit wird in der nächsten Chorprobe bekanntgegeben.

Kadenbach

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1992 vom 20. Mai 1992 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 13.5.1992 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf

1.007.000 DM

in der Ausgabe auf

1.007.000 DM

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

817.000 DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

817.000 DM

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der

79.300 DM

Verpflichtungsermächtigungen auf

432.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund

50,00 DM

für den zweiten Hund

75,00 DM

für jeden weiteren Hund

§4

100,00 DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrs anlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ka­denbach für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 49.000 DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 79.300 DM 5430 Montabaur, 13. Mai 1992

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. Meckel

Nr. 22/92

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 1.6.1992 bis 11.6.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Kadenbach, den 20.6.1992 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach

(S.) Dombo, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am

Montag, 15. Juni 1992, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Aufstellung der Investitionsliste zum Haushaltsplan 1993 und Investitionsprogramm der Jahre 1992 -1996

3. Beratung und Beschlußfassung über die »Haus- und Be­nutzungsordnung für den Jugendraum«

4. Beratung und Beschlußfassung über die »Benutzungsord­nung für die Schutzhütte Schauinsland«

5. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen (Geschäftsjahre 1993 -1996)

6. Verschiedenes

Dombo, Ortsbürgermeister

Fraktionssitzungen:

WG Brandt: Donnerstag, 11.6.1992, 20.00 Uhr, Gemeindehaus CDU: Donnerstag, 11.6.1992, 20.00 Uhr, Gemeindehaus FWG: Donnerstag, 11.6.1992, 20.00 Uhr, Gemeindehaus SPD: Donnerstag, 11.6.1992, 20.00 Uhr, Gemeindehaus.

Wohnwagenstellfläche

Alle Wohnwagenbesitzer, die an einem Dauerstellplatz interes­siert sind, bitte ich um einen Anruf während der Dienstzeit un­ter der Ttel. Nr. 633.

Dombo, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Frauenkreis Neuhäusel

Am 10.6.1992, 20.00 Uhr spricht Dr. Wach im Pfarrgemeinde- haus über das Thema: »Allergien«. Alle Interessierten sind zu diesem Vortrag eingeladen. Der Unkostenbeitrag beträgt 3,00 DM. Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk We­sterwald.

Simmern

Dienststunde fällt aus

Wegen anderweitiger Verpflichtung fällt die Dienststunde des Ortsbürgermeisters am Dienstag, 2. Juni 1992 aus. Um Beach­tung wird gebeten. Schmidt, Ortsbürgermeister

90. Geburtstag

Am 2. Juni feiert Sophie Schunk, Im Rauenstück 12 ihren 90. Geburtstag. Dazu gratulieren die Bürgerschaft und der Ortsgemeinderat. Zusammen mit den Ortsvereinen wird der Ortsbürgermeister Frau Schunk am 2. Juni, um 19.00 Uhr am Hotel Waldhof mit einem Ständchen ehren und Glückwünsche zum 90. Geburtstag aussprechen.

Schmidt, Ortsbürgermeister