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Montabaur

Nr. 22/92

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Da duscht ein kluger Kopf

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[Qanz schön clever. Denn ein kluger Kopf weiß: Duschen statt Baden macht nicht nur Spaß, sondern spart auch Wasser und Energie. Denn statt eines einzigen Vollbades können Sie 3x3 Minu­ten duschen. Und wenn Sie dann noch einen Duschkopf mit ver­minderter Durchflußmenge von Ihrem Installateur anbringen lassen , können Sie noch mehr für die Umwelt tun.

Sinnvoller Umgang mit Trinkwasser schont die Umwelt.

Die LVA informiert:

Erleichterte Voraussetzungen für die Rente aus der Versicherung des vorletzten Ehegatten Das Rentenreformgesetz 1992 hat die frühere Wiederauflebens­rente durch die sogenannte »Witwen- und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten« ersetzt; gleichzeitig wurden die An­spruchsvoraussetzungen geändert. Dies teilt die Landesversi­cherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mit.

Anspruch auf diese Rente hat der überlebende Ehegatte, der wieder geheiratet hat und dessen erneute Ehe z.B. durch Tbd oder Scheidung aufgelöst wurde. Im übrigen gelten dieselben Voraussetzungen wie für eine normale Witwen- oder Witwer­rente.

Gegenüber dem früheren Recht ist es seit Januar 1992 nicht mehr erforderlich, daß bereits im Zeitpunkt der Wiederheirat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bestanden hat. Wurde also in der Vergangenheit ein Antrag abgelehnt, weil bei Wieder­heirat die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente nach dem Recht vor 1957nicht Vorlagen, kann nunmehr Anspruch be­stehen.

Die LVA empfiehlt daher allen Betroffenen, sich rechtzeitig be­raten zu lassen und ggf. bis spätestens 31. Januar 1993 einen ent­sprechenden Rentenantrag zu stellen, damit die Rente zum frü­hestmöglichen Zeitpunkt, ab 1. Januar 1992 gewährt werden kann.

Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts­und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versiche­rungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemein­deverwaltungen.

Beratung:

VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Herr Schrupp, Rat­haus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, Tbl. 02602/126.154 möglichst nach vorheriger Ibrminvereinbarung.

Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rhein­land-Pfalz Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.

Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vor­sprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversiche­

rungskonto abgerufen werden. Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsverlauf- und -konto geklärt ist. Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/Bf A) erhalten haben so ist da­von auszugehen, daß eine Kontenklärungnochnicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung-Versicherungsamt-. Der zuständi­ge Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Be­schaffung fehlender Nachweise behilflich.

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungsverlauf-/konto geklärt ist, können bei Ihrer Vor­sprache auch eine Rentenberechnung erhalten.

Sollten sie nicht selbst vorsprechen können, können Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht imbedingt erforderlich; das gilt auch für Ehegatten. Sprechtage:

1) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:

In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.

Für die N achmittagssprechstunden muß vorher ein Tfermin ver­einbart werden. Sie sollten aber in jedem Fall vorher anrufenund Ihre Versicherungsnummer durchgeben, damit der Versiche­rungsverlauf bereits vorher angefertigt werden kann.

Der nächste Sprechtag ist am Dienstag; dem 2. Juni 1992.

2) Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -: montags - freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätz­lich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie jedoch mög­lichst einen Tfermin mit uns. Tferminvereinbarung für die Bera­tungen unter 1) und 2) bitte unter der Rufnummer 02602/126.154.

Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.

Hinweis für Versicherte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:

Die BfA-Berlin wird bis auf weiteres ihren weitergehenden Bera­tungsservice im Westerwaldkreis nicht mehr anbieten. In der näheren Umgebungbestehen für 1992 folgende Beratungsange­bote: