Montabaur
Nr. 22/92
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Da duscht ein kluger Kopf
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[Qanz schön clever. Denn ein kluger Kopf weiß: Duschen statt Baden macht nicht nur Spaß, sondern spart auch Wasser und Energie. Denn statt eines einzigen Vollbades können Sie 3x3 Minuten duschen. Und wenn Sie dann noch einen Duschkopf mit verminderter Durchflußmenge von Ihrem Installateur anbringen lassen , können Sie noch mehr für die Umwelt tun.
Sinnvoller Umgang mit Trinkwasser schont die Umwelt.
Die LVA informiert:
Erleichterte Voraussetzungen für die Rente aus der Versicherung des vorletzten Ehegatten Das Rentenreformgesetz 1992 hat die frühere Wiederauflebensrente durch die sogenannte »Witwen- und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten« ersetzt; gleichzeitig wurden die Anspruchsvoraussetzungen geändert. Dies teilt die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mit.
Anspruch auf diese Rente hat der überlebende Ehegatte, der wieder geheiratet hat und dessen erneute Ehe z.B. durch Tbd oder Scheidung aufgelöst wurde. Im übrigen gelten dieselben Voraussetzungen wie für eine normale Witwen- oder Witwerrente.
Gegenüber dem früheren Recht ist es seit Januar 1992 nicht mehr erforderlich, daß bereits im Zeitpunkt der Wiederheirat Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bestanden hat. Wurde also in der Vergangenheit ein Antrag abgelehnt, weil bei Wiederheirat die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente nach dem Recht vor 1957nicht Vorlagen, kann nunmehr Anspruch bestehen.
Die LVA empfiehlt daher allen Betroffenen, sich rechtzeitig beraten zu lassen und ggf. bis spätestens 31. Januar 1993 einen entsprechenden Rentenantrag zu stellen, damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt, ab 1. Januar 1992 gewährt werden kann.
Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunftsund Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter sowie die Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
Beratung:
VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Herr Schrupp, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, Tbl. 02602/126.154 möglichst nach vorheriger Ibrminvereinbarung.
Darüber hinaus bietet die Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz Speyer, einen weitergehenden Beratungsservice, durch Einsatz einer mobilen Datenübermittlungsstation.
Mit dieser Datenübermittlungsstation können bei Ihrer Vorsprache unmittelbar Informationen über Ihr Rentenversiche
rungskonto abgerufen werden. Ein Abruf ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsverlauf- und -konto geklärt ist. Sollten Sie bisher noch keinen Versicherungsverlauf von ihrem Rentenversicherungsträger (LVA/Bf A) erhalten haben so ist davon auszugehen, daß eine Kontenklärungnochnicht erfolgt ist. Den Antrag auf Kontenklärung stellen Sie bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung-Versicherungsamt-. Der zuständige Sachbearbeiter ist Ihnen bei der Antragstellung und der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich.
Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Versicherungsverlauf-/konto geklärt ist, können bei Ihrer Vorsprache auch eine Rentenberechnung erhalten.
Sollten sie nicht selbst vorsprechen können, können Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht imbedingt erforderlich; das gilt auch für Ehegatten. Sprechtage:
1) Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:
In der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Für die N achmittagssprechstunden muß vorher ein Tfermin vereinbart werden. Sie sollten aber in jedem Fall vorher anrufenund Ihre Versicherungsnummer durchgeben, damit der Versicherungsverlauf bereits vorher angefertigt werden kann.
Der nächste Sprechtag ist am Dienstag; dem 2. Juni 1992.
2) Verbandsgemeindeverwaltung - Versicherungsamt -: montags - freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bitte vereinbaren Sie jedoch möglichst einen Tfermin mit uns. Tferminvereinbarung für die Beratungen unter 1) und 2) bitte unter der Rufnummer 02602/126.154.
Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12, durchgeführt.
Hinweis für Versicherte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:
Die BfA-Berlin wird bis auf weiteres ihren weitergehenden Beratungsservice im Westerwaldkreis nicht mehr anbieten. In der näheren Umgebungbestehen für 1992 folgende Beratungsangebote:

