Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 21/92

m

Ortsgemeinde Oberelbert:

Wohnbaufläche am Sportplatz

Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen:

Wohnbaufläche im Norden des Ortsteiles Goldhausen

Ortsgemeinde Simmem:

1. Umwandlung an der Siebenbomstraße

2. Erweiterung Sportanlagen

3. Standort der Kläranlage

Montabaur, 18. Mai 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Öffentliche Mahnung

- statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge- meinde Montabaur.

Am 15. Mai 1992 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungs­steuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeit­punkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsge­meindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wer­den die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 läge nach Fällig­keit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf vol­le 100 DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangs­verfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Ver­bandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Mainz (BLZ 500100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59

Montabaur, den 16. Mai 1992 Verbandsgemeinde Montabaur - Verbandsgemeindekasse -

Die Verwaltung informiert!#

Stellenausschreibung

Der Kindergärtenverband Simmern/Neuhäusel stellt für den kommunalen Kindergarten in Simmem eine(n) Erzieher(in) in der Funktion als Gruppenleiter(in) (Ganztagskraft/38,5 Wochenstunden)

sowie

eine(n) Erzieher(in) oder Kinderpfleger(in) in der Funktion als Mitarbeiter(in) (Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 22 Stunden) ein.

Als Einstellungstermin ist der 01. September 1992 vorgese­hen.

Der Kindergarten in Simmem steht in kommunaler 'Dräger- schaft der Gemeinden Neuhäusel und Simmem und umfaßt 5 Gruppen.

Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Bun­desangestelltentarifvertrag. Neben den sonstigen im öffent­lichen Dienst obligatorischen Sozialleistungen erfolgt ein Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs­schreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschrif­ten, Lichtbild) werden bis zum 30. Juni 1992 erbeten an den

Verbandsvorsteher des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel

Herrn Reinhold Hümmerich, Kadenbacher Straße 29 5411 Neuhäusel

Stellenausschreibung

Der Verein »Haus der Jugend e.V.» besetzt zum Höchstmögli­chen Zeitpunkt die Stelle als

Erzieherin/Erzieher bzw. pädagogische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Haus der Jugend in Montabaur.

Gesucht wird einte Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung oder ein/e Pädagoge/Pädagogin mit abgeschlossener Beruf s- ausbildung.

Das Haus der Jugend wird betrieben als Angebot der offenen Jugendarbeit für den Bereich der Kreisstadt Montabaur (12.300 Einwohner) und der Ortsgemeinden in der Verbands­gemeinde Montabaur (36.000 Einwohner).

Von den Bewerbern wird erwartet:

- Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der offenen Jugendarbeit,

- pädagogisches und organisatorisches Geschick

- Fähigkeit zum selbständigen und verantwortlichen Arbei­ten,

- Fähigkeit zur Tfeamarbeit mit dem hauptamtlichen Heimlei­ter des Hauses der Jugend und vielen nebenberuflichen Mitarbeitern

Die Vergütung wird unter analoger Anwendung der für die Eingruppierung von Erziehern in Häusern der offenen Tür geltenden Regelung des BAT gewährt. Außerdem erfolgt die Gewährung der sonst im öffentlichen Dienst üblichen Sozial­leistungen.

Bewerbungen mit handgeschriebenem Lebenslauf (Licht­bild, Zeugnis, Abschriften und Tätigkeitsnachweise) sind bis zum 20. Juni 1992 zu richten an:

Verein »Haus der Jugend aV.« z.H. Herrn Dr. Possel-Dölken Postfach 12 62, 5430 Montabaur

Nähere Einzelheiten können erfragt werden beim Geschäfts­führer des Vereins »Haus der Jugend aV.«, Herrn Henkes, TfeL 02602/126.106.

Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates vom 12. Mai 1992

Genehmigung einer HaushaltsUberschreitung für das Jahr 1992

Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte einer überplanmäßi­gen Ausgabe in Höhe von 5.000 DM zu. Hintergrund ist die Er­höhung des Mitgliedsbeitrages an den Gemeinde- und Städte­bund Rheinland-Pfalz, die bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht absehbar war.

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Verbandsge­meindefeuerwehr

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß den Erlaß von Richt­linien zur Förderung der Jugendarbeit in der Verbandsgemein­defeuerwehr (Jugendfeuerwehren) und stimmte gleichzeitig ei­ner außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.000 DM zu. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, Jugendfeuerwehren zu bilden, und regt ihre Förderung an. Eine qualitativ hochwertige Jugendarbeit ist für die Gewin­nung des Nachwuchses der Feuerwehren wichtig. Die Jugend­feuerwehren bieten den Jugendlichen ein breit gefächertes Pro­gramm in dem neben der Feuerwehr ausbildung auch Angebote einer sinnvollen Freizeitgestaltung enthalten sind. Derzeit gibt es sieben Jugendfeuerwehren in der Verbandsgemeinde Monta­baur, und zwar in Nentershausen, Nombom, Heilberscheid, Oberelbert, Heiligenroth, Kadenbach und Eschelbach. Dort sind insgesamt 90 Jugendliche zusammengeschlossen. In der Verbandsgemeinde wurde zwischenzeitlich auch ein Jugendfeu­erwehrwart bestellt. Dieser fördert und koordiniert die Jugend­arbeit in den einzelnen Wehren und organisiert Gemeinschafts- Veranstaltungen.

- Fortsetzung Seite 7 -