Montabaur
Nr. 21/92
m
Ortsgemeinde Oberelbert:
Wohnbaufläche am Sportplatz
Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen:
Wohnbaufläche im Norden des Ortsteiles Goldhausen
Ortsgemeinde Simmem:
1. Umwandlung an der Siebenbomstraße
2. Erweiterung Sportanlagen
3. Standort der Kläranlage
Montabaur, 18. Mai 1992 Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister
Öffentliche Mahnung
- statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge- meinde Montabaur.
Am 15. Mai 1992 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 läge nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100 DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Mainz (BLZ 500100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59
Montabaur, den 16. Mai 1992 Verbandsgemeinde Montabaur - Verbandsgemeindekasse -
Die Verwaltung informiert!#
Stellenausschreibung
Der Kindergärtenverband Simmern/Neuhäusel stellt für den kommunalen Kindergarten in Simmem eine(n) Erzieher(in) in der Funktion als Gruppenleiter(in) (Ganztagskraft/38,5 Wochenstunden)
sowie
eine(n) Erzieher(in) oder Kinderpfleger(in) in der Funktion als Mitarbeiter(in) (Teilzeitkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 22 Stunden) ein.
Als Einstellungstermin ist der 01. September 1992 vorgesehen.
Der Kindergarten in Simmem steht in kommunaler 'Dräger- schaft der Gemeinden Neuhäusel und Simmem und umfaßt 5 Gruppen.
Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag. Neben den sonstigen im öffentlichen Dienst obligatorischen Sozialleistungen erfolgt ein Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) werden bis zum 30. Juni 1992 erbeten an den
Verbandsvorsteher des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel
Herrn Reinhold Hümmerich, Kadenbacher Straße 29 5411 Neuhäusel
Stellenausschreibung
Der Verein »Haus der Jugend e.V.» besetzt zum Höchstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Erzieherin/Erzieher bzw. pädagogische/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Haus der Jugend in Montabaur.
Gesucht wird einte Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung oder ein/e Pädagoge/Pädagogin mit abgeschlossener Beruf s- ausbildung.
Das Haus der Jugend wird betrieben als Angebot der offenen Jugendarbeit für den Bereich der Kreisstadt Montabaur (12.300 Einwohner) und der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur (36.000 Einwohner).
Von den Bewerbern wird erwartet:
- Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der offenen Jugendarbeit,
- pädagogisches und organisatorisches Geschick
- Fähigkeit zum selbständigen und verantwortlichen Arbeiten,
- Fähigkeit zur Tfeamarbeit mit dem hauptamtlichen Heimleiter des Hauses der Jugend und vielen nebenberuflichen Mitarbeitern
Die Vergütung wird unter analoger Anwendung der für die Eingruppierung von Erziehern in Häusern der offenen Tür geltenden Regelung des BAT gewährt. Außerdem erfolgt die Gewährung der sonst im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Bewerbungen mit handgeschriebenem Lebenslauf (Lichtbild, Zeugnis, Abschriften und Tätigkeitsnachweise) sind bis zum 20. Juni 1992 zu richten an:
Verein »Haus der Jugend aV.« z.H. Herrn Dr. Possel-Dölken Postfach 12 62, 5430 Montabaur
Nähere Einzelheiten können erfragt werden beim Geschäftsführer des Vereins »Haus der Jugend aV.«, Herrn Henkes, TfeL 02602/126.106.
Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates vom 12. Mai 1992
Genehmigung einer HaushaltsUberschreitung für das Jahr 1992
Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000 DM zu. Hintergrund ist die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, die bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht absehbar war.
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeindefeuerwehr
Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß den Erlaß von Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeindefeuerwehr (Jugendfeuerwehren) und stimmte gleichzeitig einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.000 DM zu. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, Jugendfeuerwehren zu bilden, und regt ihre Förderung an. Eine qualitativ hochwertige Jugendarbeit ist für die Gewinnung des Nachwuchses der Feuerwehren wichtig. Die Jugendfeuerwehren bieten den Jugendlichen ein breit gefächertes Programm in dem neben der Feuerwehr ausbildung auch Angebote einer sinnvollen Freizeitgestaltung enthalten sind. Derzeit gibt es sieben Jugendfeuerwehren in der Verbandsgemeinde Montabaur, und zwar in Nentershausen, Nombom, Heilberscheid, Oberelbert, Heiligenroth, Kadenbach und Eschelbach. Dort sind insgesamt 90 Jugendliche zusammengeschlossen. In der Verbandsgemeinde wurde zwischenzeitlich auch ein Jugendfeuerwehrwart bestellt. Dieser fördert und koordiniert die Jugendarbeit in den einzelnen Wehren und organisiert Gemeinschafts- Veranstaltungen.
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