Montabaur
Sportgymnastik für jedermann Wollen Sie etwas für Ihre Fitneß tun? Dynamische Sportgymnastik für jedermann. Trainiert wird von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr in der Joseph-Kehrein-Schule in Montabaur.
Das Trainin g f indet statt bis zum 29.6.1992 und wird bei Interesse weitergeführt.
Die Kosten für den Kurs betragen 20,00 DM für TüS Mitglieder und 30,00 DM für Nichtmitglieder. Weitere Informationen erhalten Sie unter den Ifel. Nm. 02602/5690 und 02602/180379.
Jugendspielgemeinschaft Mont./Horr./E./E./St.
Die Jugendspielgemeinschaft Mont./Horr./E./E./St. hat am Wochenende folgende Spiele auszutragen:
Freitag, 15. Mai 1992
17.30 Uhr F-Jugend JSG Mont./Horr.: Elbert (Sportpl. Horressen)
Samstag, 16. Mai 1992
14.00 Uhr E 1 Jugend JSG Montabaur: Eisbachtal 14.00 Uhr E 2 Jugend JSG Horressen : Ellingen 14.00 Uhr D 7 Jugend JSG Mont./Horr,: Dierdorf
15.30 Uhr C 7 Jugend Weidenhahn: JSG Mont./Horr.
15.30 Uhr B Jugend St. Katherinen: JSG Mont./Horr.
TuS 1846/1912 e.V. Montabaur, Fußballjugend Für die E- und F-Jugend suchen wir Spieler (Jungen von 7 bis 10 Jahre). Wer interessiert ist, möge doch an einem Tainingstag in der Woche (Montag oder Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr) auf den Sportplatz im Schulzentrum zu einem Probetraining kommen. Gerne erteilen wir auch fernmündliche Auskunft: Helmut Kurschat, Ifel. 17336 oder Bernd Kunoth, Ifel. 17835.
Jahrgang 1944/45 Eigendorf
Für Samstag, den 30. Mai 1992 ist unser diesjähriger Ausflug geplant, er soll uns nach Bad Ems - Obernhof - Weinähr führen. Verbindliche Zusage der Ifeilname wird bis spätestens Mittwoch, den 20.5. erbeten, Ifel. 5951.
TSV Eigendorf, Abt. Alte Herren Am Samstag,dem 16. Mai 1992 haben wir ein Heimspiel gegen die Sportkameraden aus Oberlahnstein. Spielbeginn: 16.00 Uhr. Bei schöner Witterung findet anschließend ein kleines Grillfest statt.
SG Horreesen/Elgendorf
Am Sonntag, 17. Mai 1992, um 15.00 Uhr bestreitet unsere 1. Mannschaft ihr letztes Heimspiel der laufenden Saison. Gegner ist der direkte Tabellennachbar, die TSG Irlich.
Wir bitten alle Anhänger der SG zu diesem wichtigen Spiel zu kommen und unser Ifeam lautstark zu unterstützen.
Jeder zahlende Zuschauer erhält nach Vorlage seiner Eintrittskarte ein Getränk seiner Wahl (Bier, Limo, Cola oder Wasser) gratis.
Horresser Frauen
Liebe Horresser Frauen denkt Euch bloß, ab nächstes Jahr ist an Schwerdonnerstag bei uns was los. Noch ein paar närrische Weiber müssen wir finden, um einen Möhnenverein zu gründen. Hierzu laden wir alle interessierten Närrinnen ein, um am 22.5. um 20 Uhr bei Ivan zu reden über unseren neuen Verein.
Frauengemeinschaft Horressen Wir treffen uns am Mittwoch, dem 20. Mai 1992, um 15.00 Uhr im Pf arrheim Horressen. Renate Russ hält einen Vortrag »Maria - von Frauen neu entdeckt -«IVäger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk.
“ AHRBACHGEMEINDEN ”
■ _ Heiligenroth _
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1992 vom 6.5.1992
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.4.1992 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 2.319.000 DM
Nr. 20/92
in der Ausgabe auf
2.319.000 DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf
900.000 DM
in der Ausgabe auf
900.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 50,00 DM
für den zweiten Hund 75,00 DM
für jeden weiteren Hund 100,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.
5430 Montabaur, 30. 4.1992
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) iA. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.5.1992 bis 27.5.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heiligenroth, den 6. Mai 1992
Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.) Zerfas
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen, können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligenroth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBl. S. 104).
Dorf fest am 17. Mai 1992
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seitens der Orts vereine und des Pf arrgemeinderates möchte ich
noch einmal auf das Dorffest am 17. Mai 1992 verweisen.
Es beginnt um 10.00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Vogelsanghalle, der von Pfarrer Lappas und Pfarrer Burkholz gestaltet wird.
Der sich anschließende Frühschoppen wird vom Musikverein und dem MGV »Hoffnung« gestaltet.
Wir, die Ortsvereine und der Pfarrgemeinderat freuen uns auf Ihren Besuch, denn der Eros aus dieser Veranstaltung ist für die Kinderkrebsstation der Uniklinik Köln bestimmt.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Zeltlager für Kinder
Die kath. Kirchengemeinde führt in den Sommerferien ein Zeltlager für Kinder bei Mengerskirchen/Ww. durch, und zwar in der Zeit vom 31. Juli bis 6. August. Alle neun- bis dreizehnjährigen Kinder (Jahrgang 1979-1983) sind zu dieser Freizeit eingeladen. Gesamtkosten pro Ifeilnehmer 100,00 DM- Anmeldung im Pfarramt.

