Montabaur
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Nr. 20/92
DRK Blasorchester Daubach
Donnerstag, 14. Mai 1992,18.45 Uhr Jugendorchesterprobe anschließend Gesamtprobe
Freitag, 15. Mai 1992,19.30 Uhr, Tbilnahme (auch Jugendorchester) am Festkommers in Arzbach. Der Bus fährt um 18.45 Uhr ab Daubach.
An den Auftritten in Horbach, 16. Mai 1992 und in Stahlhofen, 17. Mai 1992 nimmt das Jugendorchester nicht teil.
Westerwaldverein Daubach Hallo Jungs und Mädchen,
die Deutsche Wanderjugend im Westerwaldverein veranstaltet einen Umweltschutzlehrgang vom 4. bis 6.9.1992.
Was wird geboten:
Kanutour, Spiel und Sport, Wasserproben, viel Spaß!
Was ist mitzubringen:
Zelt, Schlafsack, Luftmatratze, Badezeug, Regenjacke, Tbm- schuhe, Verpflegung für Freitagabend und gute Laune.
Start: Campingplatz Odersbach/Lahn ab 15.00 Uhr Ende: ca. 15.30 Uhr Beitrag: 35,00 DM.
Anmeldung bis spätestens 10. Juni 1992.
Weitere Info und Anmeldung bei Monika Krämer oder Birgit Haas, Ttel. 3969 oder 4225.
WWV zum Renneröder Stemtreffen Mitglieder des Westerald-Vereins Daubach fahren am Sonntag, dem 17. Mai 1992 zum Frühjahrsstemtreffen nach Rennerod. Treffpunkt ist um 8.00 Uhr die Daubacher Telefonzelle. Mitfahrgelegenheit vermittelt H. J. Hucke, Tbl. 3965.
Erinnert wird an die rechtzeitige Rückgabe des gelben Mitgliederbefragungsbogens des Hauptvereins. Zusätzliche Fragebögen für Familienmitglieder hat noch der Vorsitzende.
_ Holler _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 14. April 1992
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1992 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an.
DieVerbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erkärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
EinnahmenAusgaben. je 923.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben... je 1.002.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B ... 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
den 1. Hund. . 60,00 DM
den 2. Hund. 100,00 DM
jeden weiteren Hund. . 160,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
eine Pro-Kopf-Verschuldung von 680,76 DM, die deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 516,63 DM (31.12.1990) liegt.
Zusammengefaßt stellt dies die Ausgangsbasis für die Aufstellung des Etats 1992 dar. Diese Basis ist als durchaus positiv zu werten, da die Zahlen des Haushaltes 1991 eine weitaus ungünstigere Entwicklung prophezeiten.
Haushalt 1992:
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 901.000 DM um 22.000 DM auf 923.000 DM. Verantwortlich für diese Zunahme zeichnen insbesondere Mehreinnahmen aus Holzverkäufen und Mehreinnahmen im Steuerbereich gegenüber 1991. Erkennbar ist der Zuwachs bei der Grundsteuer B, hervorgerufen durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grundsteuer- Vergünstigungen. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1991 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.
Die positive Entwicklung beim Einkommensteueranteil ist infolge eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht. Der Einkommensteueranteil ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und konstanteste Einnahme des Verwaltungshaushaltes.
Bedingt durch den enormen Anstieg der örtlichen Steuerkraft auf 662.246 DM verringert sich das Aufkommen bei den Schlüsselzuweisungen beträchtlich.
Hervorzuheben ist, daß die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen mit 80,27 % den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes darstellen.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie
folgt zusammen:
Erstattungen. 2,06 %
Gebühren. 0,66 %
Einnahmen aus Verkauf, Mieten. 10,73 %
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 6,39 %
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)
Dem E innahm en Zuwachs steht ein geringerer Ausgabenanstieg gegenüber. Dies läßt sich ablesen an dem Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 40.000 DM, der um 7.000 DM über der Vorjahressumme liegt.
Die Hauptbelastung des Verwaltungshaushaltes stellt das Gesamtumlagesoll in Höhe von 490.450,00 DM dar (53,13 %).
Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich infolge eines höheren Aufkommens sowie aufgrund einer Neuberechnung. Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht zum einen auf dem Anwachsen der Umlagegrundlage auf nunmehr 715.935,00 DM und zusätzlich bei der Kreisumlage auf der Erhöhung des Umlagesatzes auf 32 v.H.
Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzierungs anteil der Kommunen an den Kosten des Fonds »Deutsche Einheit«. Diese Umlage ist erstmalig in 1992 zu zahlen.
Die weiteren Ausgabenschwerpunkte sind zusammenfassend
wie folgt darzustellen:
Personalausgaben. 9,10 %
Sachausgaben. 26,34 %
Zuweisungen und Zuschüsse. 1,94 %
Zinsausgaben. 6,17 %
Zuführungen zum Vermögenshaushalt. 4,32 %
Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen (Pflichtzuführung) ein Betrag von Ü 16.000 DM.
Rückblick 1991
Nachdem nun das Ergebnis der Jahresrechnung 1991 vorliegt, kann erfreulicherweise festgestellt werden, daß die ursprünglich vogesehene Neuverschuldung (53.900 DM) nicht eintreten wird. Man wird sogar über Rücklägenmittel in Höhe von 468.334,74 DM verfügen können. Dieses beträchtliche Guthaben konnte sich insbesondere durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil sowie aufgrund von Investitionsverlagerungen nach 1992 und später ansammeln.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Holler zum 31.12.1991 beläuft sich auf 684.838,58 DM. Hieraus resultiert
Abschließend ist zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes zu bemerken, daß es sich um die ständig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben der Ortsgemeinde handelt. Die veranschlagten Haushaltsmittel orientieren sich an den Erfahrungswerten des Vorjahres oder beruhen auf Berechnungen.
Vermögenshaushalt:
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Demnach werden für die folgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben die entsprechenden Mittel bereitgestellt:

