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Montabaur

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Nr. 20/92

DRK Blasorchester Daubach

Donnerstag, 14. Mai 1992,18.45 Uhr Jugendorchesterprobe an­schließend Gesamtprobe

Freitag, 15. Mai 1992,19.30 Uhr, Tbilnahme (auch Jugendorche­ster) am Festkommers in Arzbach. Der Bus fährt um 18.45 Uhr ab Daubach.

An den Auftritten in Horbach, 16. Mai 1992 und in Stahlhofen, 17. Mai 1992 nimmt das Jugendorchester nicht teil.

Westerwaldverein Daubach Hallo Jungs und Mädchen,

die Deutsche Wanderjugend im Westerwaldverein veranstaltet einen Umweltschutzlehrgang vom 4. bis 6.9.1992.

Was wird geboten:

Kanutour, Spiel und Sport, Wasserproben, viel Spaß!

Was ist mitzubringen:

Zelt, Schlafsack, Luftmatratze, Badezeug, Regenjacke, Tbm- schuhe, Verpflegung für Freitagabend und gute Laune.

Start: Campingplatz Odersbach/Lahn ab 15.00 Uhr Ende: ca. 15.30 Uhr Beitrag: 35,00 DM.

Anmeldung bis spätestens 10. Juni 1992.

Weitere Info und Anmeldung bei Monika Krämer oder Birgit Haas, Ttel. 3969 oder 4225.

WWV zum Renneröder Stemtreffen Mitglieder des Westerald-Vereins Daubach fahren am Sonntag, dem 17. Mai 1992 zum Frühjahrsstemtreffen nach Rennerod. Treffpunkt ist um 8.00 Uhr die Daubacher Telefonzelle. Mitfahr­gelegenheit vermittelt H. J. Hucke, Tbl. 3965.

Erinnert wird an die rechtzeitige Rückgabe des gelben Mitglie­derbefragungsbogens des Hauptvereins. Zusätzliche Fragebö­gen für Familienmitglieder hat noch der Vorsitzende.

_ Holler _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 14. April 1992

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1992 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an.

DieVerbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sit­zung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erkärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

EinnahmenAusgaben. je 923.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben... je 1.002.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B ... 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund. . 60,00 DM

den 2. Hund. 100,00 DM

jeden weiteren Hund. . 160,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

eine Pro-Kopf-Verschuldung von 680,76 DM, die deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 516,63 DM (31.12.1990) liegt.

Zusammengefaßt stellt dies die Ausgangsbasis für die Aufstel­lung des Etats 1992 dar. Diese Basis ist als durchaus positiv zu werten, da die Zahlen des Haushaltes 1991 eine weitaus ungün­stigere Entwicklung prophezeiten.

Haushalt 1992:

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 901.000 DM um 22.000 DM auf 923.000 DM. Verantwortlich für diese Zunahme zeichnen insbesondere Mehreinnahmen aus Holzver­käufen und Mehreinnahmen im Steuerbereich gegenüber 1991. Erkennbar ist der Zuwachs bei der Grundsteuer B, hervorgeru­fen durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grundsteuer- Vergünstigungen. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1991 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.

Die positive Entwicklung beim Einkommensteueranteil ist in­folge eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht. Der Einkommensteueranteil ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und konstanteste Ein­nahme des Verwaltungshaushaltes.

Bedingt durch den enormen Anstieg der örtlichen Steuerkraft auf 662.246 DM verringert sich das Aufkommen bei den Schlüs­selzuweisungen beträchtlich.

Hervorzuheben ist, daß die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umla­gen mit 80,27 % den Löwenanteil der Einnahmen des Verwal­tungshaushaltes darstellen.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen. 2,06 %

Gebühren. 0,66 %

Einnahmen aus Verkauf, Mieten. 10,73 %

Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen. 6,39 %

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Dem E innahm en Zuwachs steht ein geringerer Ausgabenan­stieg gegenüber. Dies läßt sich ablesen an dem Zuführungsbe­trag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 40.000 DM, der um 7.000 DM über der Vorjahressumme liegt.

Die Hauptbelastung des Verwaltungshaushaltes stellt das Ge­samtumlagesoll in Höhe von 490.450,00 DM dar (53,13 %).

Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich infolge eines höheren Aufkommens sowie aufgrund einer Neuberechnung. Der An­stieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht zum einen auf dem Anwachsen der Umlagegrundlage auf nunmehr 715.935,00 DM und zusätzlich bei der Kreisumlage auf der Er­höhung des Umlagesatzes auf 32 v.H.

Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzierungs anteil der Kommunen an den Ko­sten des Fonds »Deutsche Einheit«. Diese Umlage ist erstmalig in 1992 zu zahlen.

Die weiteren Ausgabenschwerpunkte sind zusammenfassend

wie folgt darzustellen:

Personalausgaben. 9,10 %

Sachausgaben. 26,34 %

Zuweisungen und Zuschüsse. 1,94 %

Zinsausgaben. 6,17 %

Zuführungen zum Vermögenshaushalt. 4,32 %

Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr errechnet sich un­ter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen (Pflichtzu­führung) ein Betrag von Ü 16.000 DM.

Rückblick 1991

Nachdem nun das Ergebnis der Jahresrechnung 1991 vorliegt, kann erfreulicherweise festgestellt werden, daß die ursprüng­lich vogesehene Neuverschuldung (53.900 DM) nicht eintreten wird. Man wird sogar über Rücklägenmittel in Höhe von 468.334,74 DM verfügen können. Dieses beträchtliche Gutha­ben konnte sich insbesondere durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil sowie aufgrund von Investitionsverlagerungen nach 1992 und später ansammeln.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Holler zum 31.12.1991 beläuft sich auf 684.838,58 DM. Hieraus resultiert

Abschließend ist zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes zu bemerken, daß es sich um die ständig wiederkehrenden Ein­nahmen und Ausgaben der Ortsgemeinde handelt. Die veran­schlagten Haushaltsmittel orientieren sich an den Erfahrungs­werten des Vorjahres oder beruhen auf Berechnungen.

Vermögenshaushalt:

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Demnach werden für die folgenden Investitionen, Inve­stitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben die entsprechen­den Mittel bereitgestellt: