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Montabaur _

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, den Bedarf an Landeszuweisungen vorsorglich bei den zu­ständigen Landesbehörden anzumelden, sobald die Fort schrei­bung des Kindergartenbedarfsplanes erfolgt ist.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde darauf verwie­sen, daß in der Ortsgemeinde Girod genügend Kinder vorhan­den sind, um einen zweigruppigen Kindergarten betreiben zu können. Dies entspricht auch den Zielen des Kindertagesstät­tengesetzes (KTG). Nach § 9 Abs. 2 KTG sollen in allen Gemein­den Kindergärten vorgesehen werden, soweit dies nach Anzahl der Kinder möglich ist. Kindergärten sollen auch in der Nähe der Grundschulen entstehen. Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KTG ist die Übernahme der Trägerschaft für einen Kindergarten Aufgabe der Gemeinde als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, wenn sich kein Träger der freien Jugendhilfe für einen im Bedarfsplan vorgesehenen Kindergarten findet.

Nach einer Grundsatzentscheidung der Verwaltungskammer des Bischöflichen Ordinariates Limburg kann die örtliche Kir­chengemeinde nicht mehr die Trägerschaft für neue Kindergär­ten übernehmen, weil die in der Trägerschaft Kath. Kirchenge­meinden befindlichen Kindergärten schon dazu geführt haben, daß die vom Bistum aufzuwendenden Mittel erheblich gestei­gert werden mußten. Durch die Gewährung von Landes- und Kreiszuwendungen und die Erhebung von Elternbeiträgen ist im übrigen kein großer finanzieller Unterschied für die Ortsge- meinde zwischen einem Kindergarten in kirchlicher Träger­schaft und einem Kindergarten in kommunaler Trägerschaft zu erwarten.

Bekanntlich plant die Verbandsgemeinde Montabaur in Nen­tershausen den Neubau einer Grundschule, die auch von den Kindern aus dem Einzugsbereich der Grundschule Heilber­scheid besucht werden sollen. Im Gebäude der Grundschule Gi­rod stehen 8 Klassenräume zur Verfügung. Die Grundschule Gi­rod ist auf absehbare Zeit als einzügige Grundschule (4 Klassen) zu betreiben. Dafür reicht das Obergeschoß aus. Wenn die vier Klassen der Grundschule Heilberscheid, die zur Zeit noch in Gi­rod unterrichtet werden, in demneuen Gebäude der Grundschu­le Nentershausen untergebracht werden können, stehen im Grundschulgebäude Girod vier Klassenräume leer. In diesen Räumen könnte man zwei Gruppenräume, den Mehrzweckraum und das sonstige Nebenraumprogramm eines Kindergartens unterbringen. Der Mehrzweckraum könnte gemeinsam von Kindergarten und Schule genutzt werden. Getrennte Zugänge und Freiflächen sind angesichts der vorhandenen Geländever­hältnisse möglich. Die Unterbringung des Kindergartens und der Grundschule »unter einem Dach« bietet auch pädagogisch gute Möglichkeiten für die Betreuung der Kinder. Der Neubau eines Kindergartens mit zwei Gruppen und dem entsprechen­den Nebenraumprogamm kostet 1,3 Mia DM. Die Umbauarbei­ten, die für die Unterbringung des Kindergartens im Grund­schulgebäude notwendig sind, liegen deutlich darunter.

Voraussetzung für die Realisierbarkeit dieser aus wirtschaftli­chen, aber auch pädagogischen Gesichtspunkten günstigsten Lösung ist, daß die Klassen der Grundschule Heilberscheid in absehbarer Zeit ausziehen können, also die Grundschule Nen­tershausen in einem überschaubaren Zeitraum gebaut werden kann, weil die Einrichtung der 6. Gruppe im Kindergarten Rup­pach-Goldhausen nur bis Sommer 1994 befristet zugelassen worden ist. Der Neubau der Grundschule Nentershausen hängt davon ab, wann das Land diese Maßnahme fördert. Die ur­sprünglich erhoffte Förderung im Jahre 1992 ist nach Informa­tionen des Kultusministeriums nicht möglich. Ob 1993 eine Be­zuschussung möglich sein wird, entscheidet sich bis Herbst 1992. Solltees sich zeigen, daß 1993 nicht mit einem Baubeginn in Nentershausen gerechnet werden kann, muß der Kindergar­ten Girod an anderer Stelle gebaut werden, weil das Provisorium (6. Gruppe in Ruppach-Goldhausen) nicht über 1994 hinaus be­trieben werden kann.

Investitionsprogramm für die Jahre 1992 bis 1996 beschlossen Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, in den Jahren 1992 bis 1996 folgende Maßnahmen durchzuführen:

- Ausbau der Straße »Vor den Gärten«

- Ausbau der Straße »Kapellenweg«

Erweiterung der Straßenbeleuchtung

Erschließung »Auf der Nörr«

- Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses

Erwerb von Grundstücken

Bau einer Schulttirnhalle

]Nr. 20/92

Fundsache

Kinder jacke bunt gemustert wurde auf dem Kinderspielplatz in Kleinholbach gefunden und als Fundsache auf dem Bürgermei­steramt abgeliefert.

Hannappel, Ortsbürgermeister TiS Girod/Kleinholbach e.V.

Am 17. Mai 1992 findet in Girod das Halbfinalspiel im Kreispo­kal gegen die Mannschaft aus Montabaur II statt. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr.

Um entsprechende Unterstützung zum Erreichen des End­spiels wird gebeten.

DieB-7 Jugend bestreitet am Samstag um 15.00 Uhr ein Heim­spiel gegen den SV Weidenhahn. Auch hier sind Zuschauer herz­lich eingeladen.

SchUtzenverein »Punkt 12« e.V. Kleinholbach Am 13. Juni 1992plant der Schützenverein eineThgesfahrt nach Trier mit Abschluß in Kobem-Gondorf.

Zu einem Unkostenbeitrag von 10 DM pro Person für alle Mit­glieder mit Anhang. Abfahrt ist Samstag, 13. Juni 1992, 7.00 Uhr, am Gasthaus Rudi KrekeL

Anmeldungen und Unkostenbeitrag nimmt Johannes Speier, Gartenstraße 3, 5431 Girod, und Volkmar Weber, Bornstr. 7, 5431 Girod, entgegen. Anmeldeschluß 24. Mai 1992.

Görgeshausen

Wasserleitungen in Görgeshausen werden gespült An alle Haushaltungen in Görgeshausen, am Dienstag, 19. Mai 1992, wird das gesamte Ortsnetz (Wasser­hauptleitungen) in Görgeshausen gespült.

Wir weisen darauf hin, daß in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr durch die vorzunehmenden Arbeiten mit T*übungen und Verschmutzungen des Wassers zu rechnen ist.

Wir bitten Sie höflich, im vorgenannten Zeitraum keine Wäsche zu waschen und sich - falls erforderlich - für die Dauer der not­wendigen Arbeiten einen kleinen Wasservorrat anzulegen.

Wir sind selbstverständlich bemüht, die Arbeiten so schnell wie möglich abzuschließen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky

Werkleiter

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1992 vom 6.5.1992

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 30.4.1992 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

736.000,00 DM

in der Ausgabe auf

736.000,00 DM

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

475.000,00 DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

475.000,00 DM

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der

0,00 DM

Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

24

300 v.H.