Montabaur _
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, den Bedarf an Landeszuweisungen vorsorglich bei den zuständigen Landesbehörden anzumelden, sobald die Fort schreibung des Kindergartenbedarfsplanes erfolgt ist.
Als Begründung für diese Entscheidung wurde darauf verwiesen, daß in der Ortsgemeinde Girod genügend Kinder vorhanden sind, um einen zweigruppigen Kindergarten betreiben zu können. Dies entspricht auch den Zielen des Kindertagesstättengesetzes (KTG). Nach § 9 Abs. 2 KTG sollen in allen Gemeinden Kindergärten vorgesehen werden, soweit dies nach Anzahl der Kinder möglich ist. Kindergärten sollen auch in der Nähe der Grundschulen entstehen. Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KTG ist die Übernahme der Trägerschaft für einen Kindergarten Aufgabe der Gemeinde als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, wenn sich kein Träger der freien Jugendhilfe für einen im Bedarfsplan vorgesehenen Kindergarten findet.
Nach einer Grundsatzentscheidung der Verwaltungskammer des Bischöflichen Ordinariates Limburg kann die örtliche Kirchengemeinde nicht mehr die Trägerschaft für neue Kindergärten übernehmen, weil die in der Trägerschaft Kath. Kirchengemeinden befindlichen Kindergärten schon dazu geführt haben, daß die vom Bistum aufzuwendenden Mittel erheblich gesteigert werden mußten. Durch die Gewährung von Landes- und Kreiszuwendungen und die Erhebung von Elternbeiträgen ist im übrigen kein großer finanzieller Unterschied für die Ortsge- meinde zwischen einem Kindergarten in kirchlicher Trägerschaft und einem Kindergarten in kommunaler Trägerschaft zu erwarten.
Bekanntlich plant die Verbandsgemeinde Montabaur in Nentershausen den Neubau einer Grundschule, die auch von den Kindern aus dem Einzugsbereich der Grundschule Heilberscheid besucht werden sollen. Im Gebäude der Grundschule Girod stehen 8 Klassenräume zur Verfügung. Die Grundschule Girod ist auf absehbare Zeit als einzügige Grundschule (4 Klassen) zu betreiben. Dafür reicht das Obergeschoß aus. Wenn die vier Klassen der Grundschule Heilberscheid, die zur Zeit noch in Girod unterrichtet werden, in demneuen Gebäude der Grundschule Nentershausen untergebracht werden können, stehen im Grundschulgebäude Girod vier Klassenräume leer. In diesen Räumen könnte man zwei Gruppenräume, den Mehrzweckraum und das sonstige Nebenraumprogramm eines Kindergartens unterbringen. Der Mehrzweckraum könnte gemeinsam von Kindergarten und Schule genutzt werden. Getrennte Zugänge und Freiflächen sind angesichts der vorhandenen Geländeverhältnisse möglich. Die Unterbringung des Kindergartens und der Grundschule »unter einem Dach« bietet auch pädagogisch gute Möglichkeiten für die Betreuung der Kinder. Der Neubau eines Kindergartens mit zwei Gruppen und dem entsprechenden Nebenraumprogamm kostet 1,3 Mia DM. Die Umbauarbeiten, die für die Unterbringung des Kindergartens im Grundschulgebäude notwendig sind, liegen deutlich darunter.
Voraussetzung für die Realisierbarkeit dieser aus wirtschaftlichen, aber auch pädagogischen Gesichtspunkten günstigsten Lösung ist, daß die Klassen der Grundschule Heilberscheid in absehbarer Zeit ausziehen können, also die Grundschule Nentershausen in einem überschaubaren Zeitraum gebaut werden kann, weil die Einrichtung der 6. Gruppe im Kindergarten Ruppach-Goldhausen nur bis Sommer 1994 befristet zugelassen worden ist. Der Neubau der Grundschule Nentershausen hängt davon ab, wann das Land diese Maßnahme fördert. Die ursprünglich erhoffte Förderung im Jahre 1992 ist nach Informationen des Kultusministeriums nicht möglich. Ob 1993 eine Bezuschussung möglich sein wird, entscheidet sich bis Herbst 1992. Solltees sich zeigen, daß 1993 nicht mit einem Baubeginn in Nentershausen gerechnet werden kann, muß der Kindergarten Girod an anderer Stelle gebaut werden, weil das Provisorium (6. Gruppe in Ruppach-Goldhausen) nicht über 1994 hinaus betrieben werden kann.
Investitionsprogramm für die Jahre 1992 bis 1996 beschlossen Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, in den Jahren 1992 bis 1996 folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Ausbau der Straße »Vor den Gärten«
- Ausbau der Straße »Kapellenweg«
• Erweiterung der Straßenbeleuchtung
• Erschließung »Auf der Nörr«
- Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses
• Erwerb von Grundstücken
• Bau einer Schulttirnhalle
]Nr. 20/92
Fundsache
Kinder jacke bunt gemustert wurde auf dem Kinderspielplatz in Kleinholbach gefunden und als Fundsache auf dem Bürgermeisteramt abgeliefert.
Hannappel, Ortsbürgermeister TiS Girod/Kleinholbach e.V.
Am 17. Mai 1992 findet in Girod das Halbfinalspiel im Kreispokal gegen die Mannschaft aus Montabaur II statt. Spielbeginn ist um 16.00 Uhr.
Um entsprechende Unterstützung zum Erreichen des Endspiels wird gebeten.
DieB-7 Jugend bestreitet am Samstag um 15.00 Uhr ein Heimspiel gegen den SV Weidenhahn. Auch hier sind Zuschauer herzlich eingeladen.
SchUtzenverein »Punkt 12« e.V. Kleinholbach Am 13. Juni 1992plant der Schützenverein eineThgesfahrt nach Trier mit Abschluß in Kobem-Gondorf.
Zu einem Unkostenbeitrag von 10 DM pro Person für alle Mitglieder mit Anhang. Abfahrt ist Samstag, 13. Juni 1992, 7.00 Uhr, am Gasthaus Rudi KrekeL
Anmeldungen und Unkostenbeitrag nimmt Johannes Speier, Gartenstraße 3, 5431 Girod, und Volkmar Weber, Bornstr. 7, 5431 Girod, entgegen. Anmeldeschluß 24. Mai 1992.
Görgeshausen
Wasserleitungen in Görgeshausen werden gespült An alle Haushaltungen in Görgeshausen, am Dienstag, 19. Mai 1992, wird das gesamte Ortsnetz (Wasserhauptleitungen) in Görgeshausen gespült.
Wir weisen darauf hin, daß in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr durch die vorzunehmenden Arbeiten mit T*übungen und Verschmutzungen des Wassers zu rechnen ist.
Wir bitten Sie höflich, im vorgenannten Zeitraum keine Wäsche zu waschen und sich - falls erforderlich - für die Dauer der notwendigen Arbeiten einen kleinen Wasservorrat anzulegen.
Wir sind selbstverständlich bemüht, die Arbeiten so schnell wie möglich abzuschließen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky
Werkleiter
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1992 vom 6.5.1992
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.4.1992 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
736.000,00 DM
in der Ausgabe auf
736.000,00 DM
im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf
475.000,00 DM
in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
475.000,00 DM
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der
0,00 DM
Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
24
300 v.H.

