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Montabaur

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Nr. 20/92

Er gab dem Rat sodann Kenntnis von dem Antwotschreiben des Ministeriums vom 23. März 1992, mit dem die Dringlichkeit der Maßnahme anerkannt und die Genehmigung erteilt wurde, daß mit dem Projekt vor der möglichen Erteilung eines Bewilli­gungsbescheides begonnen werden kann. Er verwies jedoch dar­auf, daß nach dem Wortlaut des Schreibens des Ministeriums mit dieser Mitteilung eine Zusage auf Gewährung eines Landes­zuschusses nicht verbunden ist.

Der Rat erörterte die Frage eines vorzeitigen Baubeginns zur Errichtung des Kindergartens und schloß sich am Ende der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an, in der Sa­che vorerst bis zur Erteilung einer Entscheidung über den lau­fenden Zuschußantrag bzw. längstens bis Juni 1992 zuzuwar­ten.

Abschluß von Verträgen

Der Ortsgemeinderat beschloß den Abschluß eines Vertrages mit der Ortsgemeinde Eitelbora wegen der Übertragung des halben Miteigentumsanteils an den Grundstücken des Augst- Stadions in der dem Rat in der Sitzung vorliegenden notariellen Entwurfsfassung.

Es wurde vom Rat weiter der Abschluß eines Vertrages mit den Grundstückseigentümern des Marktgebäudes in der Ortsmitte wegen der Reinigung der Platz anlage und der anteiligen Kosten- übemahme in der in der Sitzimg vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen. Weiter gab der Rat seine Zustimmung zum Ab­schluß eines Gestattungsvertrages über die Nutzung der Flä­che vor dem bestehenden Backshop mit Steh-Cafö zum Betrieb eines regelrechten Cafös bzw. Eiscafös.

Bauantragsangelegenheiten

Zu dem eingereichten Antrag auf Erteilung einer Baugenehmi­gung wegen der Errichtung eines Clubhauses mit WC-Anlage auf der zum Bebauungsplangebiet »Auf der Haid« gehörenden und als »Vogelschutzgebiet« bezeichneten gemeindlichen Par­zelle erteilte der Ortsgemeinderat nicht das gemeindliche Ein­vernehmen. Es wurde darauf verwiesen, daß die Standortwahl für das Gebäude im Widerspruch zu den in einer Ortsbesichti­gung getroffenen Absprache sowie im Widerspruch zu dem vom Rat im vergangenen Jahr gefaßten Beschluß und der eingereich­ten Bauvoranfrage steht.

Zu einer Bauvoranfrage erteilte der Ortsgemeinderat das Ein­vernehmen zur Bebauung eines Grundstückes und erklärte sei­ne Zustimmung, daß die Zufahrt zu diesem Grundstück über ei­ne gemeindliche Parzelle von der Eitelboraer Straße aus erfol­gen kann.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Tfeil der Sitzungerörterte der Rat verschie­dene Grandstückssachen. Eine Entscheidung wurde nicht ge­troffen, weil zunächst noch Auskünfte bzw. Gutachten einge­holt werden sollen.

Neubau eines Kindergartens in Neuhäusel

Wie bereits vor 8 Wochen an dieser Stelle berichtet, sind im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Neuhäusel zur Errichtung ei­nes Kindergartens für das Jahr 1992 insgesamt 1.500.000 DM bereitgestellt. Dieser Betrag soll mit Mitteln der Ortsgemeinde und durch Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz und des We­sterwaldkreises finanziert werden. Der Finanzierungsanteil der Ortsgemeinde Neuhäusel steht zur Verfügung. Auch der We­sterwaldkreis hat den Kreiszuschuß bereits bewilligt. Es steht damit noch die Bewilligung des Landeszuschusses aus, der sich auf 125.000 DM pro Kindergartengruppe beläuft.

Seitens der Ortsgemeinde Neuhäusel ist bereits Ende Februar 1992 in einem Schreiben an das zuständige Ministerium in Mainz die Dringlichkeit der Errichtung eines Kindergartens in Neuhäusel mit Baubeginn noch in diesem Jahr dargelegt wor­den mit dem Hinweis, daß die Gemeinde ohne Bewilligung des Landeszuschusses dieses Vorhaben nicht bewältigen und bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Kindergartens den ab 1. August 1993 gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Kin­dergartenplatz für alle bis dahin dreijährigen Kinder nicht erfül­len kann.

Bisher ist eine Entscheidung über die Bewilligung eines Lan­deszuschusses zum Bau des Kindergartens in Neuhäusel noch nicht getroffen worden. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in Mainz hat auf die Eingabe der Ge­meinde zwischenzeitlich mitgeteilt, daß die Dringlichkeit der Maßnahme anerkannt und eine Ausnahme vom Verbot des vor­zeitigen Baubeginns zugelassen wird.

In dem Schreiben weist das Ministerium jedoch ausdrücklich daraufhin, daß mit dieseer seiner Mitteilungeine Zusage auf Ge- währungeines Landeszuschusses nicht verbunden ist. E s bleibt also die Entscheidung über die beantragte Gewährung eines Landeszuschusses abzuwarten, die hoffentlich in einer der näch­sten Wochen positiv ausfällt. Der Rat hat in der letzten Sitzung die Frage eines vorzeitigen Baubeginns erörtert, aber sich we­gen der immer noch ungeklärten Situation entschlossen, bis zur Entscheidung über den beantragten Landeszuschuß bzw. bis längstens Juni 1992 zuzuwarten.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen darf ich hier gleichzei­tig darauf hinweisen, daß eine Verknüpfung oder ein gegenseiti­ger Ausschluß der beidenB auvorhaben der Ortsgemeinde, näm­lich Errichtung eines Kindergartens und eines Sportlergebäu­des nicht besteht. Es trifft daher auch nicht zu, daß wegen der Errichtung des Sportlergebäudes sich der Baubeginn des Kin­dergartens verschiebt. Es handelt sich hier um zwei völlig von­einander getrennte Baumaßnahmen, für die im Haushaltsplan der Gemeinde die erforderlichen Mittel bereitstehen. Lediglich beim Vorhaben Kindergartenneubau fehlt es noch an der bean­tragten Bewilligung des Landezuschusses.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Neuhäusel und Sauvigny-les-Bois sind Partner

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N achdem vor wenigen J ahren erste freundschaftliche Beziehun­gen geknüpft wurden, besiegelten jetzt die Bürgermeister Ber- nard Gaget (rechts) aus der französischen Partnergemeinde Sauvigny-les-Bois und Reinhold Hümmerich, Neuhäusel, offi­ziell die Partnerschaft. Zum feierlichen Akt im St.-Anna-Heimin Neuhäusel waren neben dem Bürgermeister viele Bürger aus Sauvigny-les-Bois nach Neuhäusel gekommen. Auf genommen wurden die französischen Gäste in Gastfamilien in Neuhäusel. In der Dorfmitte von Neuhäusel zeigt ein kürzlich angebrachter Wegweiser in Richtung der französischen Partnergemeinde. Zwischen Neuhäusel und Sauvigny-les-Bois liegen 672 km.

Kirmesgesellshaft Neuhäusel An alle Bürger von Neuhäusel

Die Kirmesgesellschaft 1992 bittet alle, die Interesse haben, sich am diesjährigen Festumzug anläßlich der Neuhäuseler Kir­mes vom 22. Mai 1992 bis 25. Mai 1992 zu beteiligen, sich zu mel­den.

Wir denken hierbei vor allem an die ortsansässigen Vereine und die Kinder mit ihren buntgeschmückten Fahrrädern. Auch Pri­vatgruppen und Firmen sind gerne gesehen. Der Umzug findet am Sonntag, 24. Mai 1992, in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr statt.

Der Verlauf: Aufstellung im Tannenweg - Haskenstraße - Im Windegut Coermannstraße - Hillscheider Straße - Gartenstra­ße - Simmeraer Straße - Neustraße - Westerwaldstraße Täunus- straße Kirmesplatz.

Wir bitten alle Tbilnehmer, sich bis 13.45 Uhr im Tannenweg ein­zufinden, damit der Umzug pünktlich um 14.00 Uhr starten kann. N ach dem Umzugfindet am Kirmesplatz wieder ein Platz­konzert mit dem Fanfarenzug statt.

MGV Constantia 1873 Neuhäusel e.V.

Der Monat Mai 1992 bringt für die Sänger eine Reihe von Akti­vitäten, die nachstehend aufgeführt sind und vollzählig und pünktlich wahrgenommen werden sollten: