Montabaur
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 130.653,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 50,00 DM
für den zweiten Hund 100,00 DM
für jeden weiteren Hund 150,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von. 130.653,00 DM
6430 Montabaur, 27. 4.1992
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) LA. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.5.1992 bis 20.5.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Holler, den 4. Mai 1992
Gemeindeverwaltung Holler (S.) Molsberger
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§34 GemO) ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser S atzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder der Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).
TC Holler 78 e.V.
Dielbnnissaison 1992 hat begonnen und es wird wieder auf allen Plätzen gespielt. In der Medenrunde spielen folgende Mannschaften für den TC Holler 78 e.V.:
Herren I, Herren II, Damen, Jungsenioren, Junioren.
Gespielt wird an den in der Tabelle stehenden Ibrminen: Herren 110. Mai A 9.00,17. Mai H 9.00,24. Mai H 9.00,31. Mai A 9.00,14. Juni H 9.00, 21. Juni frei, 28. Juni frei
Herren II: 10. MaiH 9.00,17. Mai A 9.00,24. Mai A 9.00,31. Mai H 9.00,14. Juni A 9.00, 21. Juni frei, 28. Juni freL Jungsenioren 10. Mai H 14.00,17. Mai A 9.00,24. Mai H 14.00, 31. Mai A 9.00,14. Juni A 9.00,21. Juni H 9.00,28. Juni A 9.00 Damen 10. Mai freL 17. Mai A 14.00, 24. Mai H 14.00, 31. Mai A 9.00,14. Juni H 14.00, 21. Juni A 9.00, 28. Juni H 9.00 Junioren 9. Mai H 15.00,16. Mai frei, 23. Mai A 14.00, 30. Mai H 15.00,13. Juni A 15.00, 20. Juni H 9.00, 27. Juni A 15.00 A = Auswärtsspiel H = Heimspiel
Grundschule Niederelbert Gründung eines Fördervereins
Am Donnerstag, dem 14. Mai 1992 soll ein Förderverein der Grundschule gegründet werden. Alle interessierten Personen, Eltern, ehemalige Schüler u.a. sind herzlich zur Gründungsver- sammlung am 14.5.1992, um 20.00 Uhr in der Grundschule eingeladen.
Nr. 19/92
Alte Herren Holler
Am Samstag, dem 9. Mai 1992 spielen wir in Nassau gegen die Alten Herren von S.V. Nassau. Anstoß: 16.00 Uhr. Abfahrt: 15.00 Uhr Gasthaus Heibel.
Holler/U ntershausen
Kath. Pfarramt St. Margaretha, 5431 Holler, Tel. 02602/3495. Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.30 bis 13.00 Uhr.
Mutter-Kind-Gruppe:
D as nächste TVeffen findet amDienstag, 12. Mai 1992,16.00 Uhr im Pfarheim statt.
Sitzung des Verwaltungsrates: Mittwoch, 13. Mai 1992,19.30 Uhr Pfarrheim.
Kindemachmittag:
Der nächste Kindemachmittag findet am Donnerstag, 14. Mai 1992,16.00 Uhr im Pfarrheim Holler statt.
Arbeitskreis »Gotteslob«: Donnerstag, 14. Mai, 19.30 Uhr Pfarrheim.
Stahlhofen
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1992 vom 4.5.1992
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.4.1992 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
573.000,00 DM
in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT
573.000,00 DM
in der Einnahme auf
249.000,00 DM
in der Ausgabe auf festgesetzt.
« o
249.000,00 DM
* “
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der
0,00 DM
Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 DM
§3 :
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 36,00 DM
für den zweiten Hund 64,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.
6430 Montabaur, 27. 4.1992
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) LA. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.5.1992 bis 20.5.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Stahlhofen, den 4. Mai 1992
Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.) Pehl
Ortsbürgermeister
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