Montabaur
Nr. 19/92
im
Haushalt 1992
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.243.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.325.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 918.000,00 DM.
Dies entspricht den Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung. Dem § 2 der Haushaltssatzung ist zu entnehmen, daß die Ortsgemeinde Verpflichtungen für kommende Jahre eingeht und daher ist ein Gesamtbetrag von 171.000,00 DM festzusetzen. Eine Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite wird nicht erforderlich, da die Finanzierung der anstehenden Vorhaben ohne Fremdkapital möglich ist.
Die Steuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuern werden gemäß § 3 der Haushaltssatzung wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A . 220 v.H.
Grundsteuer B. 240 v.H.
Gewerbesteuer. 320 v.H.
Hundesteuer
1. Hund
2. Hund ....
3. Hund
40,00 DM 70,00 DM 100,00 DM
Es tritt keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr ein.
Der § 4 der Haushaltssatzung trifft die Aussage, daß der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche beträgt.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.093.000,00 DM um 232.000,00 DM auf 1.325.000,00 DM. Diese enorme Volumenszunahme verursachen insbesondere höhere Einnahmen des Forsthaushaltes, Zinserträge für nicht benötigte Rücklagen sowie Mehreinnahmen im Bereich der Steuern. Die Einnahmenentwicklung des Steuerbereiches veranschaulicht die folgende Übersicht-
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Einkommensteueranteil Hundesteuer
Sonst, steuerähnl. Einnahmen Umlageerstattung vom Land Zinseinnahmen
1991
3.200,00 DM 79.000,00 DM 370.000,00 DM 491.000,00 DM 2.300,00 DM 7.442,00 DM
1992
3.000,00 DM 87.500,00 DM 440.000,00 DM 676.000,00 DM 2.400,00 DM 7.442,00 DM 150,00 DM 100,00 DM
./.
+
+
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+
200,00 DM 8.500,00 DM 70.000,00 DM 86.000,00 DM 100,00 DM
160,00 DM 100,00 DM
952.942,00 DM 1.116.592,00 DM + 163.660,00 DM
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen beider Grundsteuer A rückläufigist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres (586.000,00 DM) und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Ein deutlich höheres Aufkommen wird erwartet. Die positive Ibndenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, an dessen Verteilung auch die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen partizipiert.
Das Gesamteinnahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 1.116.592,00 DM stellt mit 84,28 v.H. den Löwenanteil der E innahm en des Verwaltungshaushaltes. An diesem Prozentsatz wird gleichzeitig deutlich, daß die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde, wie sie sich nachfolgend darstellen, von untergeordneter Bedeutung sind:
Erstattungen/Zuweisungen für lfd. Zwecke.•. 2,27 v.H.
Gebühren . 0,63 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten
und sonstige. 3,86 v.H.
Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 9,06 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, aufgrund von Berechnungen oder auf tarifvertraglichen Verbesserungen.
Nachfolgend soU verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
. „ . Prozentanteil
1. Personalausnaben --
1991 1992
163.000,— DM 208.000,— DM
(+ 45.000,— DM)
15,71 v.H.
Bedingt durch zu erwartende lineare Lohnerhöhungen sowie aufgrund von höheren Lohnkosten im Forst wird dieser Zuwachs erklärbar.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben
1991
286.000,— DM
1992
226.000,— DM (./. 60.000,— DM)
17,07 v.H.
Der Rückgang in diesem Ausgabenbereich erklärt sich durch die Bereitstellung von weitaus weniger Haushaltsmitteln für Planungs- und Umlegungskosten im UA 6100 - Seite 40.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen
1991 1992
41.000,— DM 37.000,— DM 2,79 v.H.
(./. 4.000,— DM)
ImHaushaltsjahr 1992 sind die jährlichen Zuschüsse für die Vereine veranschlagt. Im Vorjahr warenzusätzliche Mittel erforderlich, weil die Vereine Nachzahlungen erhielten.

