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Montabaur

Keine Zustimmung fand der Antrag des DRK Ort svereins D au- bach auf finanzielle Unterstützung für die Errichtung einer G a- rage. Der Rat erklärte sich aufgrund der angespannten Finanz­lage der Ortsgemeinde außerstande, einen Zuschuß zu gewäh­ren.

Ein weiterer vom Musikverein Holler eingereichter Antrag war auf die Unterstellung von Geräten im Kelleraum der Sport- und Kulturhalle gerichtet. Dieser Antrag wurde einstimmig befür­wortet.

Zum Antrag der »Großkaliber-Sportschützen« Holler e.V. auf Anmietung des großen Kellerraumes in der Sport- und Kultur­halle erklärte der Rat die Bereitschaft zur Überlassung unter der Voraussetzung, daß diese Räumlichkeiten von seiten der übrigen Vereine nicht beansprucht werden.

Zuschuß für Grundschule Niederelbert bewilligt Für die Anlegung eines Gartens an der Grundschule Niederel­bert gewährte der Rat einen Zuschuß von 200,00 DM.

Bebauungsplan »Auf dem Acker - Neuengarten« geändert Zur Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes faßte der Rat einstimmig folgende Entscheidung

1. Die imBebauungsplan mit einer Ausbaubreite von 8 m aus­gewiesene K168 wird auf 8,50 m verbreitert.

2. Der Rat stimmt der Planänderung einschließlich Begrün­dung in der vorgegebenen Form zu

3. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung kann verzichtet werden, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und das Nachbargebiet nur unwesentlich auswirkt.

4. Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Ände­rungsentwurfes.

Zur Begründung für diese Entscheidung wurde darauf verwie­sen, daß bereits im Jahr 1990 für den Bereich der Niederelberter Straße - K168 - ein Bebauungsplan auf gestellt wurde. Seinerzeit betrug die festgelegte Ausbaubreite der Niederelberter Straße 8 m. Inzwischen hat es sich gezeigt, daß aufgrund der vorgesehe­nen Grünordnungplanung die Gesamtherstellungsbreite der öf­fentlichen Verkehrsfläche um 0,50 m erhöht werden muß.

Grundsatzentscheidungen zur Planung eines

Kindergartens in der Gemeinde getroffen

Mehrheitlich wurde vom Rat nachfolgender Beschluß gefaßt:

1. Die Ortsgemeinde Holler beabsichtigt, zum nächstmögli­chen Zeitpunkt einen zweigruppigen Kindergarten für die Ortsgemeinde Holler zu bauen und beantragt bei dem Ju­gendhilfeausschuß des Westerwaldkreises die Fortschrei­bung des Kindergartenbedarfsplanes.

2. Der neu zu errichtende Kindergarten soll unmittelbar ne­ben der Dorfgemeinschaftshalle entstehen. Die Dorfge­meinschaftshalle soll als Mehrzweckraum zur Verfügung gestellt werden. Der Kindergarten ist so zu planen, daß eine direkte Verbindung zwischen Kindergarten und H alle mög­lich ist.

3. Mit der Planung wird ein Architekturbüro aus Elz beauf­tragt.

4. Im Kindergartenjahr 1992/93 soll in Holler eine provisori­sche Kindergartengruppe eingerichtet werden, um den Kindergarten Niederelbert zu entlasten. Ortsbürgermei­ster und Verbandsgemeindeverwaltung werden beauf­tragt, nach geeigneten Räumlichkeiten zu suchen. Die Ver­bandsgemeindeverwaltungwird beauftragt, die Vorausset­zungen dafür mit der Heimaufsicht (Bezirksregierung), dem Jugendamt bei der Kreisverwaltung des Westerwald­kreises und dem Gemeindeunfallversicherungsverband abzuklären und das oben unter 3. bestimmte Architektur­büro kurzfristig die dafür erforderlichen Kosten ermitteln zu lassen.

5. Die Kath. Kirchengemeinde Niederelbert wird gebeten, die provisorisch zu errichtende Gruppe bis zur Bezugsfertig­keit des neüen Kindergartens als Außenstelle des Kinder­gartens Niederelbert in ihrer lYägerschaft zu führen.

Die vorstehende Entscheidung begründet sich wie folgt:

Im Kindergarten Niederelbert stehen 4 Gruppenräume zur Ver­fügung. Im Kindergarten jahr 1992/93 sind dort 106 Kinder an­gemeldet, im Kindergartenjahr 1993/94 105 Kinder. Ab

1.8.1993 besteht für jedes Kind, das am Stichtag das 3. Lebens­jahr vollendet hat, ein Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- platz. Eine Gruppe kann maximal 25 Kinder aufnehmen. Zu Be­ginn des Kindergartenjahres sollen nur 23 Kinder pro Gruppe aufgenommen werden, um bei Zuzügen, Aufnahme behindeter Kinder etc. die notwendigen Kapazitäten zu haben.

Im Kindergarten Niederelbert weisen nicht alle Gruppenräume die erforderliche Größe aus. Zwei Gruppenräume haben nur eine Fläche von ca 38 qm.

_ Nr. 18/92

Vor diesem Hintergrund hat sich die Frage gestellt, wie die feh­lenden Kindergartenplätze bereitgestellt werden sollen.

In Vorgesprächen mit den Ortsbürgermeistem und den Ortsbei­geordneten ist das Interesse der Ortsgemeinde Holler deutlich geworden, einen eigenen Kindergarten zu errichten. Dies trägt der Zielsetzung des § 9 Abs. 2 Satz 2 des Kindertagesstättenge­setzes (KTG) Rechnung, wonach in allen Gemeinden Kindergär­ten vorgesehen werden sollen, soweit dies nach der Anzahl der Kinder möglich ist. Für die Ortsgemeinde Holler sind diese Vor­aussetzungen gegeben, weil hier genügend Kinder vorhanden sind, um einen zweigruppigen Kindergarten betreiben zu kön­nen.

Da die Kath. Kirchengemeinde nach einer Grundsatzentschei­dung der Verwaltungskammer des Bischöflichen Ordinariates nicht in der Lage sein wird, die Ttägerschaft zu übernehmen, muß der neu zu errichtende Kindergarten in der Drägerschaft der Ortsgemeinde Holler als kommunaler Kindergarten geführt werden.

Der Standort an der Dorf gemeinschaftshalle bietet sich deshalb an, weil bei einer direkten Anbindung des Kindergartens an die Halle auf den sonst erforderlichen Mehrzweckraum verzichtet werden kann. Dadurch lassen sich Kosten in Höhe von rd. 300.000 DM einsparen. Da die Halle an Werktagen tagsüber oh­nehin fast nie belegt ist, besteht hier auch die Möglichkeit der sinnvollen Nutzung vorhandener kommunaler Einrichtungen. Der Kindergarten liegt zwar am Ortsrand, ein Standort in zen­traler Lage scheidet indes aus, weil kein geeignetes Grundstück vorhanden ist. Außerdem liegt der Kindergarten, wenn er an der Halle errichtet wird, im Neubaugebiet, wo relativ viele Familien mit kleinen Kindern wohnen.

Im Kindergartenjahr 1992/93 können im Kindergarten Nieder­elbert nicht alle Kinder auf genommen werden. Vor diesem Hin­tergrund sollte nach Lösungen gesucht werden, wie - bis zur Fer­tigstellung des neuen Kindergartens in Holler - das Platzange­bot für die Kinder aus den Gemeinden Holler, Niederelbert und Untershausen verbessert werden k ann. Die Auslagerung einer Gruppein Niederelbert scheidet aus, weil dort die Kirche umge­baut wird und das Pfarrheim werktags für Gottesdienste - benö­tigt wird.

SV Fortuna, Holler e.V.

Alte Herren Holler

Am Samstag, dem 2. Mail992 spielen wir in Holler gegen die Al­ten Herren von S.V. Eigendorf. Anstoß: 16.00 Uhr.

__ Holler/Untershausen _

Kath. Pfarramt »St. Margaretha« Holler, Tel. 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch, 9.00 bis 12.00 Uhr, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.30 bis 13.00 Uhr.

Mutter-Kind-Gruppe

Die Mutter-Kind-Gruppe triff t sich am Dienstag, 5.5., 16.00 Uhr im Pf arrheim.

Treffen der Jugendsprecher

Die Jugendsprecher des Pfarreienverbandes Gackenbach - Stahlhofen - Holler sind zu einem Treffen am Donnerstag, 7. Mai 1992,18.00 Uhr ins Pfarrhaus nach Stahlhofen eingeladen.

Frauengemeinschaft Holler-Untershausen Unsere Frauenwallfahrt führt uns dieses Jahr nach Fulda. Tfer- min ist der 20. Mai 1992. Auch die Frauen der Pfarreien Gacken­bach und Stahlhofen sind herzlich eingeladen. Die genauen Ab­fahrtszeiten werden noch bekanntgegeben. Anmeldungen bei Karin Metternich, Ttel. 02602/17667.

Stahlhofen

Stahlhofen/Daubach Tteffen der Jugendsprecher

Die Jugendsprecher des Pfarreienverbandes Gackenbach - Stahlhofen - Holler sind zu einem Tieffen am D onnerstag, 7. M ai 1992,18.00 Uhr, ins Pfarrhaus nach Stahlhofen eingeladen.

Jubiläum beginnt mit Rockkonzert Vorschau auf 25 Jahre Gelbachtaler Sportfreunde Stahlhofen Mit einem Rockkonzert am Freitag, dem 16. Mai 1992 beginnen die Festlichkeiten zum 25jährigen Jubiläum der Gelbachtaler Sportfreunde Stahlhöfen.

Als Hauptakteur für diesen Abend wurde die bekannte Gruppe »Chili con Carae« verpflichtet.

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