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Montabaur

_ Nomborn _

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nombora findet am

Dienstag, (Osterdienstag), 21. April 1992, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Stichstraße

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag des Kath. Kindergartens in Nentershausen auf Zuschuß zur Anschaffung einer Hochebene (Spielfläche)

3. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Ort srandbegrünungund Begrünung im Bereich »Im Stein­garten«

4. Beratung über eine eventuelle Partnerschaft mit der Ge­meinde »Wüstheuterode/Eichsfeld« in Thüringen

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung

2. Verschiedenes

5431 Nombom, den 8. April 1992 Brach, Ortsbürgermeister VfB Nombom 1920 e.V.

Am Donnerstag, dem 23. April 1992, um 20.30 Uhr findet im Clubhaus eine Spielersitzung statt. Dazu ist auch der gesamte Vorstand eingeladen. Thema: Planung für die Saison 1992/93. Am Freitag, dem 24.April 1992, um 20.00 Uhr findet im Club­haus eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. TOP: Satzungsänderung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir in dieser 2. Versammlung auf jeden Fall beschlußfähig sind, egal wieviel Mitglieder anwesend sind. Trotzdem würden wir uns freuen, recht viele Mitglieder zu dieser wichtigen Ent­scheidung begrüßen zu dürfen.

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1992 vom 9. April 1992 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kieisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7. April 1992 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite au

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 50,00 DM

für den zweiten Hund 100,00 DM

_ Nr. 16/92

für jeden weiteren Hund 150,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nie­derelbert für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in

Höhe von 144.000 DM.

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 37.660 DM.

5430 Montabaur, 7. April 1992

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) LA. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1992 bis 30.4.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Niederelbert, 9.4.1992 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert

(S.) Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der G emeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).

Dorffahne bestellen

Zum 100 jährigen Bestehen unseres Gesangvereins und zur dies­jährigen Kirmes sollten die Häuser mit einer Dorffahne ge­schmückt sein.

Im Auftrag der Ortsgemeinde hat der Niederelberter Schauge- werbegestalter Gerd Schlemmer den Vertrieb der Fahne über­nommen.

Die aus einem hochwertigen Fahnentuch hergestellte Fahne ziert auf weißem Grund unser Dorfwappen. Ein Fahnenmuster war über die Kirmestage 1991 im Festzelt auf gehängt. Die deko- rative Fahne kann beim Ortsbürgermeister, TfeL 3655/3483 -Rat­haus, bei Ludwig Schorz, Bachstr., TfeL 2256 oder bei Walter Schlemmer, Horresser Straße, TbL 2307 bestellt werden. Weitere Einzelheiten sind aus einem allen Haushalten zugegan­genen Informationsblatt zu entnehmen.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Mehr Grün in unserer Gemeinde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Jahrzehnten hat sich das innerörtliche Erschei­nungsbild unseres Dorfes verändert. Vor allem die Grün- und Freiflächen sind - ganz zwangsläufig etwas kleiner geworden. Deshalb sollten wir uns bemühen, verlorengegangene Natur - zumindest teilweise - wieder zurückzuholen. Die Ortsgemeinde wird deshalb ihrerseits auf den ihr gehörenden Flächen ein Wie- derbegriinungsprogramm vollziehen.

Das an gestrebte Ziel wäre allerdings nur halb erreicht, würden nicht parallel dazu auch privat entsprechende Anstrengungen unternommen.

Der Ortsgemeinderat hat deshalb beschlossen, für die Begrü­nung von Fassaden, Haus- und Scheunenwänden, Garagen, Mauern u.ä. kostenlos Ketter- und Schlingpflanzen abzugeben. Seit jeher werden nämlich Fassaden und Mauern begrünt. Den­noch hört man zur Fassadenbegrünung häufig Negatives. Putz und Steine würden leiden, Wände würden feucht werden, Unge­ziefer käme ins Haus. Von alledem stimmt so gut wie nichts. Selbstklettemde Pflanzen wurzeln nicht in, sondern haften le­diglich an der Wand. Putz aus dem üblichen Kalkzementmörtel hält solchem Direktbewuchs ebensogut stand, wie alle anderen gebräuchlichen Fassadenmaterialien. Ledigich in stark zerstör­ten oder mürben Putzflächen mit Mauerwerksrissen können

16

1.668.000,- DM 1.668.000,-DM

1.450.000,- DM 1.450.000,-DM

37.660 DM 661.000 DM