Montabaur
in der Ausgabe auf 2.208.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 2.072.000,- DM
in der Ausgabe auf ' 2.072.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,~ DM
2. der Gesamtbetrag der
Veipflichtungsennächtigungen auf 1.181.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbe er trag und Gewerbekapital 320 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 50,00 DM
für den zweiten Hund 75,00 DM
für jeden weiteren Hund 100,00 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 95 Aba 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBi S. 419) erforderliche Genehmigung zu
folgenden Teilender HaushaltssatzungderOrtsgemeindeEitel- bom für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.115.000 DM.
5430 Montabaur, 31.3.1992
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) LA. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1992 bis 30.4.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Eitelbarn, 6.4.1992 Ortsgemeindeverwaltung Eitelbora
(S.) Best, I. Ortsbeigeordneter
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und dielhgesordnungvon Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbiir- germeister von Eitelbom oder der Verbandsgemeindeverwal- tungMontabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBI. S. 104).
Eitelborner Schlitz engesellschaft 1984 e.V. Ostereierschießen
Zum fröhlichen Ostereierschießen am Ostermontag, dem 20. April 1992, lädt die Eitelborner Schützengesellschaft recht herzlich ein. Wenn Ihr Osterspaziergang Sie auf den Nörrberg führt, so besuchen Sie uns doch einmal im Schützenhaus. Beginn des Ostereierschießens 14.30 Uhr.
Jahrgang 1942 Eitelbom
Am Freitag, dem 24. April 1992trifft sich der Jahrgangl942 um 20.00 Uhr in der Gaststätte »N assauer Hof« in Eitelbom. Einziger lägespunkt ist unser Ausflugam 3.10.1992. Es wirdum vollzähliges Erscheinen gebeten, damit die Planung des Ausfluges abgeschlossen werden kann.
Alle J ahrgangsmitglieder sowie alle Eitelborner Neubürger des Jahrgangs 1942 sind zu diesem Iteffen herzlich eingeladen.
MGV »Mozart« Eitelbom e.V.
Die nächste Chorprobe findet bereits am Donnerstag, 16. April 1992, nachdemGottesdienst statt, weil die darauffolgenden beiden ordentlichen Proben ausfallen.
_ Nr. 16/92
MGV Eitelbom 1866
An Gründonnerstag beginnt die Chorprobe wegen der Abendmahlsmesse erst um 20.30 Uhr im Vereinslokal.
Simmern
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Simmern vom 26. März 1992 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1992 mehrheitlich verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltunghattehierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. N ach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
F. innaVun an/Aiisgahen . je 1.163.000 DM
Vermögenshaushalt
EinnahmeniAusgaben . je 356.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
den 1. Hund. 60,00 DM
den 2. Hund. 76,00 DM
jeden weiteren Hund. 100,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vörbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Rückblickend auf das abgelaufene Haushaltsjahr kann erfreulich festgestellt werden, daß die Ortsgemeinde über Rücklagen von ca. 460.000 DM verfügt. Dieses enorme Guthaben konnte sich aufgrund von erheblichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil, durch Einsparungen bei den Planungskosten sowie aufgrund von Investitionsverlagerungen nach 1992 ansammeln. Dem gegenüber ist zum 31.12.1991 eineGesamtverschuldungvon 1.105.976,68DM auszuweisen. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich auf 818,64 DM. Im Vergleich hierzu ist die Pro- Kopf-Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz bei Gemeinden in der Größenordnung von 1.000 bis 3.000 Einwohner (31.12.90)zu nennen, die 516,63 DM beträgt.
Insgesamt betrachtet stellt sich die finanzielle Ausgangslage doch weitaus günstiger dar, als dies die Zahlen des Haushaltes 1991 zunächst erwarten lassen konnten.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.056.000 DM um 107.000 DM auf 1.163.000 DM. Diese deutliche Volumenszunahme beruht zum einen auf den Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und zum anderen auf den umfangreichen Ausgabensteigerungen in den verschiedensten Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes. Die besondere Situation des Verwaltungshaushaltes 1992 wird dadurch dokumentiert, daß der Ausgleich nur über eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 25.000 DM erreicht werden kann.
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Das Aufkommen bleibt fast unverändert. DiepositiveTfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, an dem auch die Ortsgemeinde Simmern partizipiert.
Der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen wird hervorgerufen durch einen enormen Anstieg der eigenen örtlichen Steuerkraft.
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