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Montabaur

in der Ausgabe auf 2.208.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 2.072.000,- DM

in der Ausgabe auf ' 2.072.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,~ DM

2. der Gesamtbetrag der

Veipflichtungsennächtigungen auf 1.181.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbe er trag und Gewerbekapital 320 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 50,00 DM

für den zweiten Hund 75,00 DM

für jeden weiteren Hund 100,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 95 Aba 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBi S. 419) erforderliche Genehmigung zu

folgenden Teilender HaushaltssatzungderOrtsgemeindeEitel- bom für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.115.000 DM.

5430 Montabaur, 31.3.1992

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) LA. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1992 bis 30.4.1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Eitelbarn, 6.4.1992 Ortsgemeindeverwaltung Eitelbora

(S.) Best, I. Ortsbeigeordneter

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und dielhgesordnungvon Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbiir- germeister von Eitelbom oder der Verbandsgemeindeverwal- tungMontabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesge­setz vom 8.4.1991 (GVBI. S. 104).

Eitelborner Schlitz engesellschaft 1984 e.V. Ostereierschießen

Zum fröhlichen Ostereierschießen am Ostermontag, dem 20. April 1992, lädt die Eitelborner Schützengesellschaft recht herzlich ein. Wenn Ihr Osterspaziergang Sie auf den Nörrberg führt, so besuchen Sie uns doch einmal im Schützenhaus. Be­ginn des Ostereierschießens 14.30 Uhr.

Jahrgang 1942 Eitelbom

Am Freitag, dem 24. April 1992trifft sich der Jahrgangl942 um 20.00 Uhr in der Gaststätte »N assauer Hof« in Eitelbom. Einzi­ger lägespunkt ist unser Ausflugam 3.10.1992. Es wirdum voll­zähliges Erscheinen gebeten, damit die Planung des Ausfluges abgeschlossen werden kann.

Alle J ahrgangsmitglieder sowie alle Eitelborner Neubürger des Jahrgangs 1942 sind zu diesem Iteffen herzlich eingeladen.

MGV »Mozart« Eitelbom e.V.

Die nächste Chorprobe findet bereits am Donnerstag, 16. April 1992, nachdemGottesdienst statt, weil die darauffolgenden bei­den ordentlichen Proben ausfallen.

_ Nr. 16/92

MGV Eitelbom 1866

An Gründonnerstag beginnt die Chorprobe wegen der Abend­mahlsmesse erst um 20.30 Uhr im Vereinslokal.

Simmern

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Simmern vom 26. März 1992 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1992 mehrheitlich verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1992 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltunghattehierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sit­zung vorgelegt. N ach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

F. innaVun an/Aiisgahen . je 1.163.000 DM

Vermögenshaushalt

EinnahmeniAusgaben . je 356.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund. 60,00 DM

den 2. Hund. 76,00 DM

jeden weiteren Hund. 100,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vörbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben.

Rückblickend auf das abgelaufene Haushaltsjahr kann erfreu­lich festgestellt werden, daß die Ortsgemeinde über Rücklagen von ca. 460.000 DM verfügt. Dieses enorme Guthaben konnte sich aufgrund von erheblichen Mehreinnahmen bei der Gewer­besteuer und beim Einkommensteueranteil, durch Einsparun­gen bei den Planungskosten sowie aufgrund von Investitions­verlagerungen nach 1992 ansammeln. Dem gegenüber ist zum 31.12.1991 eineGesamtverschuldungvon 1.105.976,68DM aus­zuweisen. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Ortsgemeinde be­läuft sich auf 818,64 DM. Im Vergleich hierzu ist die Pro- Kopf-Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz bei Gemeinden in der Größenordnung von 1.000 bis 3.000 Einwohner (31.12.90)zu nennen, die 516,63 DM beträgt.

Insgesamt betrachtet stellt sich die finanzielle Ausgangslage doch weitaus günstiger dar, als dies die Zahlen des Haushaltes 1991 zunächst erwarten lassen konnten.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.056.000 DM um 107.000 DM auf 1.163.000 DM. Diese deutli­che Volumenszunahme beruht zum einen auf den Mehreinnah­men im Bereich der Steuern und zum anderen auf den umfangrei­chen Ausgabensteigerungen in den verschiedensten Unterab­schnitten des Verwaltungshaushaltes. Die besondere Situation des Verwaltungshaushaltes 1992 wird dadurch dokumentiert, daß der Ausgleich nur über eine Zuführung vom Vermögens­haushalt in Höhe von 25.000 DM erreicht werden kann.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Das Aufkommen bleibt fast unverändert. DiepositiveTfendenz beim Einkommen­steueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, an dem auch die Ortsgemeinde Simmern partizipiert.

Der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen wird hervorgeru­fen durch einen enormen Anstieg der eigenen örtlichen Steuer­kraft.

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