Montabaur
M.
Nr. 16/92
Sitzung Ortsgemeinderat Boden
MONTABAUR j&ylSt 0
'SgLKCu?L£&?£.
iS - -i3
ANHELDUNG
Zur. Sommerfreizeit des Hauses der Jugend Montabaur e.V. vom 31.07.- 16.08.92 Kosten: 750,- DM
Name:.
Vorname:..
Anschrift:.
“'lefon:.
Geburtsdatum:.
Unterschrift des Teilnehmers/Teilnehmerin:
Unterschrift der Eltern (bei Minderjährigen):
Bei Minderjährigen ist von den Eltern noch folgendes zu genehmigen:
1. Meine Tochter/mein Sohn darf ohne Aufsicht
der Betreuer im Meer baden.
Ja □ Q Nein
2. Meine Tochter/mein Sohn darf ohne Aufsicht
der Betreuer "freie Zeiten" (Ausgang) nutzen.
Ja Q Q Nein
Unterschrift der Eltern:
• Fortsetzung von Seite 7 •
Ob die kath. Kirchengemeinde in die Lage versetzt wird, den 15%igen TVägeranteil nach § 12 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz zu übernehmen, hängt von einem Beschluß der Verwaltungskammer des Bischöflichen Ordinariates ab. Die Kirchengemeinde Ruppach-Goldhausen hat die Übernahme der Kosten beantragt. Darüber ist aber noch nicht entschieden. Nach dem Stand der Gespräche ist ungewiß, ob eine Beteiligung der Kirchengemeinde möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, sind die Ortsgemeinden gezwungen, den Trägeranteil zu übernehmen, weil die ausreichende Bereitstellung von Kindergartenplätzen eine Pflichtaufgabe der Ortsgemeinde ist (§10 Abs. 2 Kindertagesstättengesetz). Deshalb werden die Gemeinden sich letztlich nicht entziehen können, den TYägeranteilzu übernehmen, sofern die Kirchengemeinde dazu nicht in der Lage ist.
Einrichtung von Fußgängerüberquerungshilfen an der B 255 Der Straßenbaulastträger der B 255 beabsichtigt, Geschwindigkeitsbeschränkungen in Form von Fußgängerüberquerungshilfen in Höhe der Post sowie zwischen den Anwesen Hauptstraße 15 und 16 einzurichten. Von seiten der Verbandsgemeinde Montbaur wurde bereits das hierfür Erforderliche veranlaßt.
Durch diese Maßn ahm e ist eine Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage erforderlich. Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, für jede Überquerungshilfe zwei doppelseitig strahlende »Pollerleuchten« (geibstrahlend) zu installieren. Die Kosten einschließlich Zuleitungen und Montage belaufen sich auf ca. 18.000 DM. Diese Mittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung ist durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gesichert.
Umbau und Erweiterung der Friedhofshalle in Boden Mit der Ausführung der Malerarbeiten an der Friedhofshalle wurde die Firma Wolf gang Paul, Stahlhofen, beauftragt. Die Kosten hierfür betragen ca. 5.300 DM.
Die Auftragsvergabe wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Stellungnahme zur 2. Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wirges Nach den Planungsabsichten der Ortsgemeinde Bannberscheid und der Verbandsgemeinde Wirges ist beabsichtigt, die zwischen der B 255 alt und der B 265 neu liegende Fläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Die Verbandsgemeinde Wirges begründet ihre Entscheidungzur Aufnahme in den Flächennutzungsplan in erster Linie damit, daß sich durch die anstehende Verlegung der B 255 eine günstige Verkehrserschließung in ihrer kurzen und lapidar gefaßten Begründungu.a. auch, daß im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung »vorzunehmende Schallschutzmaßnahmen gegenüber der Ortsgemeinde Boden gutachterlich nachzuweisen sind«. Die gewerbliche Baufläche soll sich unmittelbar bis an die Ortslage Boden erstrecken. Von seiten des Ortsgemeinderates wurde festgestellt, daß sich weder die Nachbargemeinde Bannberscheid, noch die Verbandsgemeinde Wirges im Vorfeld der Planungen an die Ortsgemeinde Boden oder an die Verbandsgemeinde Montabaur wegen einer möglichen Absprache gewandt haben. Stattdessen haben beide Planungsträger eine Planung in Gang gesetzt, ohne daß Rücksicht auf die Interessen der Ortsgemeinde Boden genommen werden.
Die Ortsgemeinde Boden ist wie kaum eine andere Gemeinde in ihrer ortsplanerischen Entwicklungeingeschränkt. So befinden sich im nördlichen und südlichen Gemarkungsbereich Tbnab- bauflächen, die eine Weiterentwicklung des Ortes in diese Richtungen nicht zulassen. Der Ort wird jedoch insbesondere geprägt durch die durch die Ortslage verlaufenden klassifizierten Straßen
- dieB 265 mit einer Verkehrsbelastungmit über 15.000Fahrzeugen /24 h
- der L 300 in Richtung Moschheim mit über 3.000 Fahrzeugen/24 h
- der L 300 in Richtung Meudt mit über 7.000 Fahrzeugen/ 24/h.
Ausdrückliches Ziel der inzwischen in eine konkrete Planungsstufe getretenen Umgehung der B 255 und der L 300 war es, im Bereich der entfallenden Straßenzüge Freiflächen zu schaffen für eine dörfliche Weiterentwicklung, die eben wegen der Zwangspunkte nur in westlicher Richtung erfolgen kann. Es kommt hinzu, daß durch die Verlegungder L 300 an dennordöst- lichen Ortsrand ein weiterer Zwangspunkt entsteht.

