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Montabaur

Nr. 16/92

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Öffentl. Bekanntmachungen

öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße« der Stadt Montabaur; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Koblen­zer Sraße« wie folgt zu ändern;

a) Der an der Koblenzer Straße vorhandene und zu erhaltende Baumbestand wird nach dem vermessungstechnischen Ergebnis mit ihren genauesten Standorten in den Bebau­ungsplan übernommen und nach wie vor als zu erhalten festgeschrieben.

b) DieBaugrenzenfUrdieBebauungimBereichdesSpielplat­zes werden geändert:

c) Die Fläche für den Spielplatz wird reduziert

d) Zwischen der Wendemöglichkeit in der Erschließungsstra­ße und der Koblenzer Straße wird ein Fußweg ausgewiesen.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht:

Montabaur, 06. April 1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Koblenzer Straße« der Stadt Montabaur; öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

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Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.03.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Koblen­zer Straße« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekannt­machung).

Gleichzeitighat der Stadtrat in seiner Sitzung am 12.3.1992 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürger beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungs- bzw. Erweiterungsplanung einschließlich Be­gründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.4.1992 bis 27.5.1992 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt

Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 7.30 bis 12.46 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Montabaur, 06.04.1992 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Bekanntgabe von Wasserhärtebereichen

1. Die Verbandsgemeindewerke Montabaur geben nachste­hend den jeweidligen »Härtebereich« des abgegebenen Ttinkwassers für die einzelnen Versorgungsbereiche in un­serer Verbandsgemeinde bekannt:

Versorgungsbereich Härtebereich

nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

1. Augst 1

2. Buchfinkenland 1

3. Girod 1

4. Görgeshausen 2

5. Boden, Großholbach, Heiligenroth, Nombora

Heilberscheid, Nentershausen, Bupp.-Goldhausen 1

6. Holler, Untershausen, Stahlhofen

Daubach 1

7. Niederelbert, Oberelbert 1

. 8. Niedererbach 2 * *

9. Welschneudorf 2

10. Stadt Montabaur mit den Stadtteilen

Eigendorf, Eschelbach, Horressen 1

11. Stadtteil Bladernheim 1

12. Stadtteil Ettersdorf 1

13. Stadtteil Reckenthal 1

14. Stadtteil Wirzenborn 2

* nach verstärkter Zugabe von THnk wasser aus dem Hochbehäl­ter Görgeshausen.

2. Gemäß § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reini­gungsmittelgesetz - WRMG) vom 06.03.1987 BGBL S. 876 dürfen Wasch- und Reinigungsmittel nur in den Verkehr ge­bracht werden, wenn auf den zur Abgabe an den Verbrau­cher bestimmten Verpackungen oder Umhüllungen u.a. ab­gestufte Dosierungsempfehlungen in Millilitern für die Härtebereiche 1 bis 4 bei Wasch- und Reinigungsmitteln, die Phosphate oder andere härtebindende Stoffe enthalten, angegeben sind.

Im Sinne dieser Vorschrift umfaßt Härtebereich 1 bis 1,3 Millimol Gesamthärte je Liter Härtebereich 2 1,3 bis 2,6 Millimol Gesamthärte je Liter Härtebereich 3 2,6 bis 3,8 Millimol Gesamthärte je Liter Härtebereich 4 über 3,8 Millimol Gesamthärte je Liter.

Einige Waschmittel enthalten noch Phosphate. Diese sol­len bei hartem, kalkhaltigem Wasser, das die Waschkraft mindert, den Kalk binden. Phosphate sind aber nicht nur hilfreich. Phospate sind schwer zu entfernende Stoffe, die die Gewässer belasten und damit auch in Umweltproblem bringen. Dieses zu mindern kann jeder Bürger helfen, z.B. durch die richtige Dosierung von Wasch- und Reinigungs­mitteln, entsprechend der vorliegenden Wasserhärte und den Empfehlungen auf der Waschmittelpackung. Übri­gens hat dieser Hinweis zur aktiven Hilfe im Gewässer­schutz auch noch einen anderen positiven Aspekt. Genau dosiert bedeutet auch gleichzeitig Geld gespart.

6430 Montabaur, 09. April 1992

Verbandsgemeindewerke Montabaur Piwowarsky, Werkleiter