Montabaur
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Der am 31. Januar 1991 verabschiedete Haushalt des Jahres 1991 mußte durch die am 12. Dezember 1991 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich;
1. Es waren Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblichen Umfang annahmen (vgl § 98 Abs. 2 Ziffer 2 GemO).
2. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen zu tätigen (vgL § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).
Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung dieser Fortschreibung war festzustefien:
a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 1.421.000 DM um 197.000 DM auf nunmehr 1.618.000 DM.
b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 1.300.000 DM um 180.000 DM auf nunmehr 1.480.000 DM.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen eh- röhte sich von 160.000 DM um 394.450 DM auf 554.450 DM.
Nach nun vorliegenden Erkenntnissen über den tatsächlichen Verlauf der Haushaltswirtschaft 1991 kann festgestellt werden, daß das vorläufige Ergebnis sich besser darstellt, als dies nach den Zahlen des Nachtrages zu erwarten war. Untermauert wird diese Aussage durch die Tatsache, daß die Ortsgemeinde zum Jahresende über Rücklagen von ca. 310.000 DM verfügen wird. Eine erfreuliche Entwicklung, die insbesondere hervorgerufen wird durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil sowie aufgrund von Investi- tionsverlagerungen nach 1992.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1991 auf 6.600 DM. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Ver- schuldung von 3,86 DM. Die vergleichbare Pro-Kopf-Verschul- dungim Land Rheinland-Pfalz beträgt 516,63 DM (31.12.1990).
Haushalt 1992
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.618.000 DM um 50.000 DM auf 1.668.000 DM. Diese Volumenszunahme beruht auf höheren E innahme n im Forsthaushalt sowie auf Mehreinnahmen im Bereich der Steuern.
Bedingt durch Wertfort Schreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992. Das Aufkommen ist leicht rückläufig. Die positive Ttendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzu sehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem auch die Ortsgemeinde Niederelbert partizpiert. Es wird deutlich, daß der Einkommensteueranteil die bedeutendste und konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde ist und auch in Zukunft sein wird.
Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen auf Null ist dem enormen Anstieg der eigenen örtlichen Steuerkraft zuzuschreiben. Das Gesamteinnahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 1.379.171 DM ist mit 82,68 v.H. die Haupteinnahme des Verwaltungshaushaltes.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie
folgt zusammen:
Erstattungen. 2,69 v.H.
Gebühren. 1,44 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 4,98 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben;
Nr. 16/92
Prozentanteil 1992
1. Personalausgaben
1991 1992
189.000 DM 220.000 DM 13,20 v.H.
(+ 31.000 DM)
Die Steigerungberuht auf Lohnkosten für den neuen Gemeindearbeiter, die erstmals für ein ganzes Jahr zu finanzieren sind. Weiterhin tragen höhere Lohnkosten im Forst sowie zu erwartende lineare Lohnerhöhungen zu diesem Ausgabenanstieg bei.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 1991 1992
322.000 DM 356.000 DM 21,35 v.H.
(+ 34.000 DM)
Insbesondere durch die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Zahlung des Sachaufwandes für Umlegungsverfahren (30.000 DM) wird dieser Ausgabenanstieg im wesentlichen erklärbar.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen 1991 1992
32.000 DM 35.000 DM 2,12 v.H.
(+3.000 DM)
Höhere Zuschußzahlungen an Vereine und für Jugendfahrten verursachen diese Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr.
Prozentanteil 1992
4 Umlagen 53,12 v.H.
1991 1992
Gewerbe-
Steuerumlage 50.400 DM 46.500 DM .L 3.850 DM
Umlage an
das Land - 6.600 DM + 6.500 DM
Kreisumlage 346.560 DM 403.600 DM + 57.040 DM
Verbandsgemeindeumlage 392.770 DM 429.000 DM + 36.230 DM
789.730 DM 885.650 DM + 95.920 DM Bedingt durch den Rückgang des Gewerbesteueraufkommens verringert sich die Gewerbesteuerumlage.
Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht zum einen auf dem Anwachsen der Umlagegrundlage: 1991 1992
1.155.195 DM, 1.261.148 DM + 105.953 DM
und zum anderen bei der Kreisumlage auf der Anhebung des Umlagesatzes von 30 v.H. auf 32 v.H.
Bei dem Umlagebetrag, der an das Land gezahlt wird, handelt es sich um einen Finanzierungs anteil der Kommunen an den Kosten des Fonds »Deutsche Einheit«. Diese Umlage ist erstmalig in 1992 zu zahlen.
5. Zuführung zum Vermögauhaushalt 1991 1992
270.000 DM 170.000 DM 10,21 v.H.
(./. 100.000 DM)
Die zuvor erläuterten Bereiche, die alle Ausgabensteigerungen zum Inhalt hatten, machen deutlich, daß dem Vermögenshaushalt ein weitaus geringerer Betrag als in 1991 zugeführt werden kann.
Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde, welche die dauernde Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen (2.200 DM) und den als einmalig anzusehenden Sachkosten für Umlegungsverfahren (30.000 DM) mit Ü 198.000 DM. Sie wird auch mittelfristig gesehen G arant für die Finanzierung der anstehenden Vorhaben sein.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 23. Mai 1991 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Entsprechend den Vorgaben dieses Programmes sind für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen:
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