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Montabaur
Erdgasversorgung der Ortsgemeinde Gackenbach
; Im August/September 1991 führte die Gasversorgung Wester- 1 wald aus Höhr-Grenzhausen in Gackenbach eine Umfrage durch. Anhand der Umfrage sollte festgestellt werden, ob in ; Gackenbach ein ausreichendes Interesse für eine evtl, geplante 'Versorgung mit Erdgas vorhanden ist.
I Die Gasversorgung teilt nun mit, daß das Interesse an Erdgas .zwar durchaus erfreulich ist, immerhin erklärten sich mehr als j 50 % der befragten Haushalte bereit ein entsprechendes Angebot anzunehmen, daß aber aufgrund der hohen Investitionen der wirtschaftliche Ausbau der Erdgasversorgung in Gackenbach kurzfristig nicht möglich ist. Dies soll aber keine endgültige Entscheidung sein, evtl, ist der Erdgasanschluß zu einem i späteren Zeitpunkt machbar.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Das Kath. Bildungswerk Westerwald informiert und lädt ein: Gackenbach
i Thema: Bergwelt Österreich
i Kirchen - Klöster - Schlösser
'Ttermin: Sonntag, 5. April 1992,15.00 Uhr
Ort: Gaststätte Buchfinkenland
Leitung: Bernhard Wilhelmi, Gackenbach
'Nähere Auskünfte: Bernhard Wilhelmi, 06439/433
Gackenbach • Holler • Stahlhofen | Thema: Wege zu Ostern
Tfermin: Freitag, 10. April 1992,14.30 Uhr
Ort: Vallendar, Pallottihaus
!Leitung: Pater Fröhlich, Vallendar
Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt Holler, 02602/3495
Nr. 14/92
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund . 36,- DM
für den zweiten Hund. 54,-DM
für jeden weiteren Hund. 72,- DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro m 2 Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.
5430 Montabaur, 25. März 1992
(S.) Kreisverwaltung LA. Meckel
des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6. April bis 15. April 1992 während der allgemeinen Dienst stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
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| Buchfinkensenioren Gackenbach
'Zu einer Halbtagesfahrt am Samstag, 11. April sind die Buch- finkensenioren eingeladen. Wir besichtigen Schloß Bürresheim und fahren anschließend durch das Nettetal zur Riedener- Mühle zum Kaffeetrinken. Abschluß wird abends in einem gemütlichen Lokal in der Eifel sein. Anmeldungen bitte bis Montag, 6. April bei Frau Klinkner in Hübingen unter Tbl. 6177. [Folgende Busabfahrzeiten geben wir bekannt:
13.30 Uhr. Kirchähr Karlsheim
13.35 Uhr. Dies Haltestelle
13.40 Uhr . .. Hübingen Kapelle
13.45 Uhr. Gackenbach Kirche
,13.55 Uhr. Horbach Haltestelle
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_ Horbach _
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1992 vom 30. März 1992
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 25. März 1992 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im Verwaltungshaushalt
jin der Einnahme auf. 685.000,- DM
in der Ausgabe auf. . 685.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 1.352.000,- DM
in der Ausgabe auf.. . 1.352.000,- DM
festgesetzt.
L §2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf .. 0,- DM
i2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
(S.) Horbach, 30. März 1992 Wilhelmi
Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordmmg von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8. April 1991 (GVBL S. 104).
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach Wir möchten für die kommende Saison 1992/93 wieder eine B-J ugend melden. Für alle fußballinteressierten J ungs im Alter von 14-16 Jahren (Stichtag 1. August) findet ein Probetraining am 22. April 1992 um 18.30 Uhr in Niederelbert statt. Für evtL Fragen steht Christoph Wirth, 101. 02608/1250 zur Verfügung.
Spvgg. Horbach Jahreshauptversammlung 1992 Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag,
3. April 1992 um 20.00 Uhr im Vereinslokal »Zum grünen Baum« in Horbach statt. Die Tagesordnung umfaßt u.a. folgende Punkte: Geschäftsbericht, Ehrungen, JSG, Bildung einer Spielgemeinschaft. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt: Samstag, 4. April 1992; AH Horbach-AH Ruppach/Goldhausen um 16.00 Uhr; Sonntag, 5. April 1992 Horbach • Türk. Ransbach um 15.00 Uhr
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach
Samstag, 4. April 1992: Niederbieber/R. - D 11 um 14.00 Uhr, D 7 - Herschbach tun 14.00 Uhr in Horbach, Eil- Herschbach/ Sch. um 14.00 Uhr in Welschneudorf; Mittwoch, 8. April 1992: Dierdorf - D 7 um 17.30 Uhr

