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Montabaur

Erdgasversorgung der Ortsgemeinde Gackenbach

; Im August/September 1991 führte die Gasversorgung Wester- 1 wald aus Höhr-Grenzhausen in Gackenbach eine Umfrage durch. Anhand der Umfrage sollte festgestellt werden, ob in ; Gackenbach ein ausreichendes Interesse für eine evtl, geplante 'Versorgung mit Erdgas vorhanden ist.

I Die Gasversorgung teilt nun mit, daß das Interesse an Erdgas .zwar durchaus erfreulich ist, immerhin erklärten sich mehr als j 50 % der befragten Haushalte bereit ein entsprechendes Ange­bot anzunehmen, daß aber aufgrund der hohen Investitionen der wirtschaftliche Ausbau der Erdgasversorgung in Gacken­bach kurzfristig nicht möglich ist. Dies soll aber keine endgülti­ge Entscheidung sein, evtl, ist der Erdgasanschluß zu einem i späteren Zeitpunkt machbar.

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Das Kath. Bildungswerk Westerwald informiert und lädt ein: Gackenbach

i Thema: Bergwelt Österreich

i Kirchen - Klöster - Schlösser

'Ttermin: Sonntag, 5. April 1992,15.00 Uhr

Ort: Gaststätte Buchfinkenland

Leitung: Bernhard Wilhelmi, Gackenbach

'Nähere Auskünfte: Bernhard Wilhelmi, 06439/433

Gackenbach Holler Stahlhofen | Thema: Wege zu Ostern

Tfermin: Freitag, 10. April 1992,14.30 Uhr

Ort: Vallendar, Pallottihaus

!Leitung: Pater Fröhlich, Vallendar

Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt Holler, 02602/3495

Nr. 14/92

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund . 36,- DM

für den zweiten Hund. 54,-DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro m 2 Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.

5430 Montabaur, 25. März 1992

(S.) Kreisverwaltung LA. Meckel

des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6. April bis 15. April 1992 während der allgemeinen Dienst stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

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| Buchfinkensenioren Gackenbach

'Zu einer Halbtagesfahrt am Samstag, 11. April sind die Buch- finkensenioren eingeladen. Wir besichtigen Schloß Bürresheim und fahren anschließend durch das Nettetal zur Riedener- Mühle zum Kaffeetrinken. Abschluß wird abends in einem ge­mütlichen Lokal in der Eifel sein. Anmeldungen bitte bis Mon­tag, 6. April bei Frau Klinkner in Hübingen unter Tbl. 6177. [Folgende Busabfahrzeiten geben wir bekannt:

13.30 Uhr. Kirchähr Karlsheim

13.35 Uhr. Dies Haltestelle

13.40 Uhr . .. Hübingen Kapelle

13.45 Uhr. Gackenbach Kirche

,13.55 Uhr. Horbach Haltestelle

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_ Horbach _

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1992 vom 30. März 1992

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 25. März 1992 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im Verwaltungshaushalt

jin der Einnahme auf. 685.000,- DM

in der Ausgabe auf. . 685.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 1.352.000,- DM

in der Ausgabe auf.. . 1.352.000,- DM

festgesetzt.

L §2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf .. 0,- DM

i2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

(S.) Horbach, 30. März 1992 Wilhelmi

Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordmmg von Rhein­land-Pfalz - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8. April 1991 (GVBL S. 104).

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach Wir möchten für die kommende Saison 1992/93 wieder eine B-J ugend melden. Für alle fußballinteressierten J ungs im Alter von 14-16 Jahren (Stichtag 1. August) findet ein Probetraining am 22. April 1992 um 18.30 Uhr in Niederelbert statt. Für evtL Fragen steht Christoph Wirth, 101. 02608/1250 zur Verfügung.

Spvgg. Horbach Jahreshauptversammlung 1992 Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag,

3. April 1992 um 20.00 Uhr im Vereinslokal »Zum grünen Baum« in Horbach statt. Die Tagesordnung umfaßt u.a. folgende Punk­te: Geschäftsbericht, Ehrungen, JSG, Bildung einer Spielge­meinschaft. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt: Samstag, 4. April 1992; AH Horbach-AH Ruppach/Gold­hausen um 16.00 Uhr; Sonntag, 5. April 1992 Horbach Türk. Ransbach um 15.00 Uhr

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach

Samstag, 4. April 1992: Niederbieber/R. - D 11 um 14.00 Uhr, D 7 - Herschbach tun 14.00 Uhr in Horbach, Eil- Herschbach/ Sch. um 14.00 Uhr in Welschneudorf; Mittwoch, 8. April 1992: Dierdorf - D 7 um 17.30 Uhr