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Montabaur

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Nr. 14/92

Heiligenrüth

Das Kath. Bildungswerk WW informiert und lädt ein! Heiligenroth

~~ Theologisch-Religiöses-Seminar am Nach­

mittag

(Thema wird noch festgelegt)

Mittwoch, 8. April 1992,14.00 Uhr Heiligenroth, Pfarrheim P. Otmar Steinebach SAC, Limburg Kath. Pfarramt Heiligenroth,

Tbl. 02602/90274

Thema:

Tfermin:

Ort:

Leitung:

Nähere Auskünfte:

Sportverein Heiligenroth e.V.

Seniorenf ußball

Sonntag, 6. April 1992,16.00 Uhr: SV Heiligenroth SG Ötzin-

gen/Leuterod

Jugendfußball

Samstag, 4. April 1992, 16.30 Uhr: C-Jugend, JSG Heiligen- roth/Ahrbach SG Herschbach/Sch., Spielort: Ruppach-Gold­hausen; Samstag, 4. April 1992,14.00 Uhr: D-Jgd., JSG Monta- baur-H. - JSG HeiligenrothjAhrbach, Spielort: Montabaur AH-Fußball

Freitag, 3. April 1992,19.00 Uhr: AH Heiligenroth - AH Bellin­gen; Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.

_ Ruppach-Goldhausen _

Das Kath. Bildungswerk WW informiert und lädt ein: Ruppach-Goldhausen

Thema: Loslassen - Festhalten Teil II

Tfer min ; Sonntag, 5. April 1992,14.00-18.00 Uhr

Ort: Ruppach-Goldhausen, Pfarrheim

Leitung: Hans Jürgen Birringer, Streithausen;

Dirk Bemsdorff, Neitersen

Eitelborn

Frauengemeinschaft Eitelbom

Am 6. Mai unternehmen wir eine Thgesfahrt. Wegen Busbestel­lung bitte bis spätestens 16. April bei Maria Purgaj, Friedhofs­weg 1, Ttel. 2216, anmelden.

Westerwald-Verein Eitelbom

Unser Wegewart Horst Weeke bittet das altbewährte Markie­rungsteam wieder zusammen mit ihm die Markierung der Wan­derwege »3« und »L« vorzunehmen. Das Arbeitsteam trifft sich dazu am Samstag, 4. April 1992, 9.00 Uhr, am Thnnenweg.

Tennis-Club 1980 Eitelbom e.V.

Wie berichtet, ist am kommenden Samstag, 4. April 1992, ab 9.00 Uhr, der erste Arbeitseinsatz an der Ttennisanlage vorgese­hen. Es besteht wieder die Möglichkeit, die Pflichtarbeitsstun­den abzuleisten. Interessenten wollen sich bitte beim 2. Vorsit­zenden Gerhard Schloßmacher, Tbl. 8630 melden.

SG Eitelbom/Neuhäusel

Sonntag, 5. April 1992,15.00 Uhr: SG Eitelbom/Neuhäusel I: TUS Asbach; ESV Ehrenbreitstein I: SG Eitelbom/Neuhäusel II

Kadenbach

Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach Für Kolpingprojekte in den Ländern Bolivien, Peru und Kolum­bien werden derzeit dringend gebrauchte Brillen, optische Gerä­te sowie Mikroskope gesucht! Abzugeben bei: Heinz Jansen, Westerwaldstr. 12, 5411 Kadenbach; Helmut Stotz, Wester- waldstr. 36,6411 Kadenbach und Aloys Weisbrod, Frh. v. Stein Str. 12, 5411 Kadenbach.

»AHn Kadenbach

Nächstes Spiel gegen die »AH« von Laurenburg: Freitag, 3. April, 19.00 Uhr in Kadenbach, Treffpunkt: 18.30 Uhr.

Sportfreunde Germania Kadenbach Am Sonntag, 6. April 1992 finden wiederum zwei Spiele auf un­serem Sportplatz statt. Die II. Mannschaft empfängt die Reinhards-Elf. Spielbeginn 11.00 Uhr. Die I. Mannschaft emp­fängt die Gäste aus Weißenthurm. Spielbeginn 15.00 Uhr. Es wird noch einmal an den Arbeitseinsatz am Samstag, 4. April 1992 erinnert. Beginn 9.00 Uhr.

_ Neuhäusel _

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1992 vom 30. März 1992

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 25. März 1992 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 1.712.000,- DM

in der Ausgabe auf.. 1.712.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 4.338.000,- DM

in der Ausgabe auf. 4.338.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 638.800,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 680.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.. 60,-DM

für den zweiten Hund. 100,-DM

für jeden weiteren Hund .. 160,- DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro m 2 Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit er­teilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von. 680.000,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 638.800,-DM

5430 Montabaur, 25. März 1992

(S.) Kreisverwaltung LA. Meckel

des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6. April bis 15. April 1992 während der allgemeinen Dienst stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Neuhäusel, 30. März 1992 Hümmerich

Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel ' Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Thgesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO)