Montabaur
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Nr. 14/92
Heiligenrüth
Das Kath. Bildungswerk WW informiert und lädt ein! Heiligenroth
~~ Theologisch-Religiöses-Seminar am Nach
mittag
(Thema wird noch festgelegt)
Mittwoch, 8. April 1992,14.00 Uhr Heiligenroth, Pfarrheim P. Otmar Steinebach SAC, Limburg Kath. Pfarramt Heiligenroth,
Tbl. 02602/90274
Thema:
Tfermin:
Ort:
Leitung:
Nähere Auskünfte:
Sportverein Heiligenroth e.V.
Seniorenf ußball
Sonntag, 6. April 1992,16.00 Uhr: SV Heiligenroth • SG Ötzin-
gen/Leuterod
Jugendfußball
Samstag, 4. April 1992, 16.30 Uhr: C-Jugend, JSG Heiligen- roth/Ahrbach • SG Herschbach/Sch., Spielort: Ruppach-Goldhausen; Samstag, 4. April 1992,14.00 Uhr: D-Jgd., JSG Monta- baur-H. - JSG HeiligenrothjAhrbach, Spielort: Montabaur AH-Fußball
Freitag, 3. April 1992,19.00 Uhr: AH Heiligenroth - AH Bellingen; Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.
_ Ruppach-Goldhausen _
Das Kath. Bildungswerk WW informiert und lädt ein: Ruppach-Goldhausen
Thema: Loslassen - Festhalten Teil II
Tfer min ; Sonntag, 5. April 1992,14.00-18.00 Uhr
Ort: Ruppach-Goldhausen, Pfarrheim
Leitung: Hans Jürgen Birringer, Streithausen;
Dirk Bemsdorff, Neitersen
Eitelborn
Frauengemeinschaft Eitelbom
Am 6. Mai unternehmen wir eine Thgesfahrt. Wegen Busbestellung bitte bis spätestens 16. April bei Maria Purgaj, Friedhofsweg 1, Ttel. 2216, anmelden.
Westerwald-Verein Eitelbom
Unser Wegewart Horst Weeke bittet das altbewährte Markierungsteam wieder zusammen mit ihm die Markierung der Wanderwege »3« und »L« vorzunehmen. Das Arbeitsteam trifft sich dazu am Samstag, 4. April 1992, 9.00 Uhr, am Thnnenweg.
Tennis-Club 1980 Eitelbom e.V.
Wie berichtet, ist am kommenden Samstag, 4. April 1992, ab 9.00 Uhr, der erste Arbeitseinsatz an der Ttennisanlage vorgesehen. Es besteht wieder die Möglichkeit, die Pflichtarbeitsstunden abzuleisten. Interessenten wollen sich bitte beim 2. Vorsitzenden Gerhard Schloßmacher, Tbl. 8630 melden.
SG Eitelbom/Neuhäusel
Sonntag, 5. April 1992,15.00 Uhr: SG Eitelbom/Neuhäusel I: TUS Asbach; ESV Ehrenbreitstein I: SG Eitelbom/Neuhäusel II
Kadenbach
Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach Für Kolpingprojekte in den Ländern Bolivien, Peru und Kolumbien werden derzeit dringend gebrauchte Brillen, optische Geräte sowie Mikroskope gesucht! Abzugeben bei: Heinz Jansen, Westerwaldstr. 12, 5411 Kadenbach; Helmut Stotz, Wester- waldstr. 36,6411 Kadenbach und Aloys Weisbrod, Frh. v. Stein Str. 12, 5411 Kadenbach.
»AHn Kadenbach
Nächstes Spiel gegen die »AH« von Laurenburg: Freitag, 3. April, 19.00 Uhr in Kadenbach, Treffpunkt: 18.30 Uhr.
Sportfreunde Germania Kadenbach Am Sonntag, 6. April 1992 finden wiederum zwei Spiele auf unserem Sportplatz statt. Die II. Mannschaft empfängt die Reinhards-Elf. Spielbeginn 11.00 Uhr. Die I. Mannschaft empfängt die Gäste aus Weißenthurm. Spielbeginn 15.00 Uhr. Es wird noch einmal an den Arbeitseinsatz am Samstag, 4. April 1992 erinnert. Beginn 9.00 Uhr.
_ Neuhäusel _
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1992 vom 30. März 1992
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25. März 1992 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 1.712.000,- DM
in der Ausgabe auf.. 1.712.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 4.338.000,- DM
in der Ausgabe auf. 4.338.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 638.800,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 680.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.. 60,-DM
für den zweiten Hund. 100,-DM
für jeden weiteren Hund .. 160,- DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro m 2 Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1992 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von. 680.000,- DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von. 638.800,-DM
5430 Montabaur, 25. März 1992
(S.) Kreisverwaltung LA. Meckel
des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6. April bis 15. April 1992 während der allgemeinen Dienst stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Neuhäusel, 30. März 1992 Hümmerich
Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel ' Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Thgesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

