Montabaur
Nr. 13/92
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(GVB1. S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 22. Dezember 1982 (GVB1. S. 476)und dem §8 der Satzungzur Errichtungund Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Sim- mem und Neuhäusel vom 2. September 1985 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17. März 1992 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 629.000,- DM
in der Ausgabe auf. 629.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 10.000,- DM
in der Ausgabe auf. 10.000,- DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 147.900,- DM. Die Umlage 1992 ist nach der Zahl der Kinder die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30. September des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen: Umlage 1992
Kinder
%
DM
Ortsgemeinde Simmem 48
52,75
78.017,25
Ortsgemeinde Neuhäusel 43
47,25
69.882,75
91
100,00
147.900,-
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 17. März 1992
Kreisverwaltung i.A. Meckel
des Westerwaldkreises (S.)
Abt. 1 Az. 029/901-10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30. März 1992 bis 8. April 1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Neuhäusel, 20.03.1992 Hümmerich
Kindergartenzweckverband Der Vorsitzende de9
Simmern/N euhäusel Kindergartenzweckverbandes
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neuhäusel oder der Verbandsge- meindeverwaltungMontabaur geltend gemacht worden ist (§24 Abs. ,6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz) - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVB1. S. 135).
Der Kindergarten Simmern/Neuhäusel informiert!
Was: Elternabend für interessierte Eltern von Kindergarten- und Schulkindern; Wann: am 31. März 1992, um 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens in Simmem; Thema: »Bewußteres Fernsehen mit Kindergarten« - Gemeinsame Erarbeitung eines elektronischen Mediums- Referentin: Carola Braun (Kath. Bildungszentrum)
Sportclub 1946 Simmem
Am Sonntag, 29. März 1992 spielt der SC Simmem gegen den FC Horchheim. Anstoß ist um 15.00 Uhr auf dem Sportplatz in Simmem. Nachdem die Mannschaft sich in der Rückrunde etwas stabilisiert hat, will sie auch gegen die starke Mannschaft aus Horchheim wichtige Punkte holen. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre eine lautstarke Unterstützung seitens der Zuschauer sehr hilfreich.
Freiwillige Feuerwehr Simmem Jahreshauptversammlung der FFw. Simmem am 25. April 1992. Die diesjährige Jahreshauptversammlung der FFw. Simmem findet am 25. April 1992, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Hilpich« statt. Aus organisatorischen Gründen mußte der Tfer- min vom 28. März 1992 auf den 25. April 1992 verlegt werden.
Pfarrei St. Rochus
J esus und J erusalem - zu diesem Thema bietet die Pfarrei St. Rochus einen Film und ein Gespräch an. Um die biblischen Tbxte der Karwoche und der Osterzeit etwas besser verstehen zu können, ist es gut, mehr über die Stadt, in der Jesus starb, und über die Menschen drei: zu wissen. Wir laden ein für Samstag, 28. März, ca. 18.00 Uhr (anschL an den Vorabendgottesdienst) ins St. Rochus-Heim.
Tennisclub 1982 Simmem e.V.
Ordentliche Mitgliederversammlung Wie bereits in »Aktuell 11« vom 17. Januar 1992 angekündigt, findet die diesjährige Mitgliederversammlung am 3. April 1992, um 20.00 Uhr im Gasthaus »Zum Medel« statt. Wir laden hierzu alle Mitglieder herzlich ein. Auf der Tagesordnung stehen die Berichte des Vorstandes und der Punkt Verschiedenes.
Horbach
Buchfinkenland
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele finden am Wochenende statt: Samstag, 28. März 1992 AH Horbach - AH Laurenburgum 16.00 Uhr; Sonntag, 29. März 1992 Montabaur II • Horbachum 15.00 Uhr; JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach: Samstag, 28. März 1992 D 11 - Niederbieber/R. um 14.00 Uhr in Oberelbert: Dernbach - D7 um 14.00 Uhr, Neuwied - Eil um 14.00 Uhr. Frauengymnastikgruppen:
Es wird nochmals auf das am Donnerstag, 26. März 1992 um 18.30 Uhr in der Turnhalle Horbach beginnende Training der zweiten Gymnastikgruppe hingewiesen.
_ Hübingen _
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet
am Donnerstag, 2. April 1992 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus
statt.
Tagesordnung:
öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates vom 12. Dezember 1991 und 16. Januar 1992
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vermietung der Wohnungen im Gemeindehaus
3. Beratungund Beschlußfassung über einen Zuschußantrag des DRK Daubach
4. BeratungundBeschlußfassungüber die Einrichtung eines Hauptanschlusses (Tblefon) für den Kindergarten
5. Erhöhung der Wegstreckenent schädigungfür den Einsatz privateigener Fahrzeuge zu dienstlichen Zwecken
6. Erteilungdes Einvernehmens nach §§31 Abs. 2,36BauGB zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Ober dem Dorf«
7. Beratung über die Errichtung von zwei Räumen für die Aufbahrung der Taten im Ignatius-Lötschert-Haus
8. Beratung über Dorf Verschönerungsmaßnahmen
9. Verschiedenes
Hübihgen, H offmann
20. März 1992 Qrtsbürgermeister

