Montabaur
Die Genehmigung gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahmen der Kredite gemäß § 103 GemO.
' 5430 Montabaur, 06. März 1992 (Siegel) i.A. Meckel Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23. März 1992 bis 01. April 1992 während der allgemeinen Dienstunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Gackenbach, 13. März 1992 (Siegel) Weidenfeller
Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und ; 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO -) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVB1. S. 135).
_ Horbach _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 12. März 1992
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1992 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas- sungüber den Haushaltsplan un die Haushaltssatzung 1992 an. Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
EinnahmenAusgaben. je 685.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 1.352.000,00 DM
: Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
den 1. Hund. 36,00 DM
den 2. Hund. 54,00 DM
jeden weiteren Hund. 72,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Rückblicken auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1991 bleibt festzustellen, daß die Ortsgemeinde Horbach zum 31. Dezember 1991 über einen Rücklagenbestand von rd. 260.000,00 DM verfügt.
Aufgrund von Mehreinnahmen im Wirtschaftsbetrieb Forst, im Unterabschnitt 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen), Zinsmehreinnahmen sowie durch einige Maßnahmeverlagerungen bzw. deren Wegfall (Kindergartenan- bau, Bau einer Freizeitanlage, Sanierung Bürgermeisteramt, Fertigstellung »Kleines Hühfeld«) verbesserte sich die finanzielle Situation im Haushaltsjahr 1991 derart, daß die planmäßig vorgesehene Rücklagenentnahme von 186.000,00 DM auf 70.000,00 DM reduziert werden konnte Außerdem war die Ortsgemeinde in der Lage, eine Sondertilgungin Höhe von 70.000,00 DM zu leisten, so daß sich die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde zum Jahresende auf 31.591,18 DM beläuft.
Haushalt 1992
Zur Finanzierung der in 1992 geplanten Vorhaben des Vermögenshaushaltes werden keine Kredite benötigt.
Nr. 12/92
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 571.000,00 DM um 114.000,00 DM auf 685.000,00 DM, Dieser Anstieg beruht auf dem größeren Volumen des Forsthaushaltes und auf Mehreinnahmen im Unterabschnitt 9000 (Steuer, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen).
Diese stellen sich wie folgt dar:
1. Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsbetriebes Forst (UA 8550)
Aufgrund des vom Ortsgemeinderat am 26. Juni 1991 verabschiedeten Hauungs- und Kulturplanes wird in 1992 mit einem Überschuß von 540,00 DM gerechnet, während der 91er Plan mit einem Minus von 44.750,00 DM verabschiedet winde Insgesamt macht der 1 Forst auf der Einnahmeseite 19,24 % und auf der Ausgabeseite 19,16% aus.
2. Einnahmen und Ausgaben im Unterabschnitt 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen)
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenen Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1992.
Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines höheren Steueraufkommens und der Neufestset- zungder Schlüsselzahlen zur ErmittlungdesEinkommensteue- ranteils anzusehen.
T-otz des Anstieges der eigenen örtlichen Steuerkraft bewirken eine gegenüber dem Vorjahr höhere Einwohnerzahl (1991: 579/1992: 608) und an höherer Schwellenwert bei der landesdurchschnittlichen Steuerkaft ein Ansteigen der Schlüsselzuweisungen von 168.300,00 DM auf nunmehr 181.900,00 DM
Insgesamt stellen die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 mit 70,75% den größten Ibil auf der Einnahmeseite dar.
Den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes bilden die von der Ortsgemeinde zu zahlenden Umlagen.
Die Steigerung bei der Kreisumlage beruht auf der Erhöhung des Umlagesatzes von 30 v.H. auf 3 2 v.H. Außerdem erhöhte sich diese sowie auch die Verbandsgemeindeumlage durch das Anwachsen der Umlagegrundlage.
Der Rückgang der Gewerbesteuerumlage basiert dagegen auf einem geringeren Steueraufkommen gegenüber 1991.
Das Gesamtumlage-Soll stellt mit 43,55% die Ausgabe des Ver- waltungshaushaltes dar.
Bei Gegenüberstellun sämtlicher E innahm en und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verbleibt ein Überschuß von 66.500,00 DM (1991: 26.000,00 DM), der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird.
Nach Abzug der ordentlichen Tilgungsleistung von 1.750,00 DM errechnet sich die freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1992 mit Ü 64.750,00 DM.
Vermögenshaushalt
D as vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes. In diesem Programm werden die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen benannt sowie die Priorität festgelegt. Folglich wird hierdurch der Ausgabenumfangbestimmt. Das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt 1992 1.352.000,00DM. Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Basis für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Für folgende Ausgaben und Vorhaben wurden Haushaltsmittel bereitgestellt:
1. Bau eines Kindergartens. 860.000,00 DM
2. Bau einer Freizeitanlage mit
Zuwendung »Brunnenweg«. 80.000,00 DM
3. Ausgleichzahlung im Umlegungsverfahren
»Kleines Hühnfeld«. 10.000,00 DM
4. Zuschüsse für Dorfemeuerungs
maßnahmen. 3.000,00 DM
5. Grunderwerb im Zuge des
Ausbaus der L 326 . 80.000,00 DM
6. Bauausgaben »Kleines Hühfeld«.70.000,00 DM
7. Ausbau der Ortsdurchfahrt. 5.000,00 DM
8. Straßenoberflächenentwässerungsanteil »Kleines Hühfeld« . 6.000,00 DM
9. Straßenoberflächenentwässerungsanteil Hauptstraße. 8.000,00 DM
10. Kauf eines Rasenmähers. . 3.000,00 DM
11. Ausbau von Wirtschaftswegen. 196.000,00 DM
14

