Montabaur
Nr. 11/92
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Ohne größere Erörterung des Planwerkes beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1992 nebst Haushaltsplan und Investitionsprogramm für die Jahre 1992 bis 1996 in der in der Sitzung vorliegenden Form. Die Haushaltssatzung enthält die folgenden Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt:
Einnahme. 1.712.000 DM
Ausgabe. 1.712.000 DM
Vermögenshaushalt:
Einnahme. 4.338.000 DM
Ausgabe. 4.338.000 DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 680.000 DM, Kredite sind in Höhe von 638.800 DM angesetzt.
Die Steuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festgelegt:
Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 60,00 DM
für den zweiten HUnd. 100,00 DM
für jeden weiteren Hund ... 160,00 DM
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
Vsrwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt von 1.466.000 DM um 247.000 DM auf 1.712.000 DM, eine sehr beträchtliche Z unahme riingiiagrhlinBlirh auf Mahr airmahm en im Bereich der
Steuern und allgemeinen Zuweisungen und auf dem Erstattungsbetrag der Ortsgemeinde Eitelbom für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des neuen Stadions beruht. Die Entwicklung der einzelnen Steuerarten gegenüber dem Vorjahr läßt sich aus der folgenden Gegenüberstellung ablesen:
1991 1992
Grundsteuer A 1.700 DM 1.700 DM Grundsteuer B 163.000 DM 161.000 DM Gewerbesteuer 220.000 DM 260.000 DM ' Einkommensteueranteil 923.000 DM 1.072.000 DM
Hundesteuer 4.600 DM 4.600 DM Sonst. steuerähnL
Einnahmen 4.088 DM 4.088 DM
Gegenüber dem Vorjahr ist wiederum ein Ansteigen der örtlichen Steuerkraft zu verzeichnen.
1991 1992
Steuerkraftmeßzahl 1.368.833 DM 1.404.140 DM Auf der Ausgabenseite erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr die Personalausgaben von 148.000 DM in 1991 um 68.000 DM auf 206.000 DM. Die Verwaltungs- und Beriebsausgaben verzeichnen ebenfalls eine Steigerung von 226.000 DM in 1991 auf 292.000 für das Jahr 1992. Audi die Zuschüsse für soziale Zwecke und ähnliche Einrichtungen steigen von 69.000 DM in
1991 um 13.000 DM auf 82.000 DM in 1992.
Ins Gewicht fallen auchhöhere Umlagenbeträge, wie aus der folgenden Übersicht zu entnehmen ist.
1991 1992
Gewerbesteuerumlage „ 39.600 DM 47.600 DM
Umlage an das
Land 0 DM 6.700 DM
Kreisumlage 408.000 DM 421.600 DM
Verbandsgemeinde-
umlage 463.000 DM 477.600 DM
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde beläuft sich für 1992 auf 178.000 DM.
Vermögenshaushalt:
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitonsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der in dieses Programm auf genommenen Maßnahmen bestimmen daher das Volumen, das sich für
1992 auf 4.336.000 DM beläuft. Folgende Vorhaben sollen realisiert werden:
1. Bau eines Kindergartens. 1.600.000 DM
Damit für den Neubau des Kindergartens im Haushaltsjahr 1992 die Gesamtauftragsvergabe getätigt werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 680.000 DM veranschlagt.
2. Kostenanteil für Baumaßnahmen im Kinder-
garten in Simmem. 21.600 DM
3. Bau eines Sportplatzes . 736.000 DM
4. Bau eines Sportlerheimes. 1.100.000 DM
6. Ortsverschönerungsmaßnahmen. 30.000 DM
6. Ausbau des Platzes am Höhenweg/
Taunusstraße. 46.000 DM
7. Zuweisung für D orfemeuenmgern aßnahmen . 6.000 DM
8. Ausbau der Platz- und Grünanlagen
im Bereich »Ortsmitte«. 203.624 DM
9. Erschließung Gewerbegebiet
»Feldchen«. 350.000 DM
10. Ausbau des Mittelweges. 160.000 DM
11. Straßenoberflächenentwässerungsanteil
Mittelweg. 3.000 DM
12. Straßenbeleuchtungserweiterung. 6.000 DM
13. Friedhofserweiterung. 30.000 DM
14. Bau einer Buswartehalle .. . 9.000 DM
15. Grunderwerb .. 150.000 DM
16. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 976 DM
- Planabrundungsbetrag -
Die Finanzierung dieses Rekordvolumens wird durch folgende Einnahmen sichergestellt:
1. Zuweisung des Landes Zum Bau des
Kindergartens. 345.000 DM
2. Zuweisung des Westerwaldkreises zum
Bau des Kindergartens . 675.000 DM
Beide Zuweisungsbeträge orientieren sich an den Ausgaben des Jahres 1992 für dieses Projekt in Höhe von 1.600.000 DM.
3. Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelbom
zum Bau des Sportplatzes. 367.000 DM
4. Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelbom
zum Bau des Sportlerheimes. 550.000 DM
5. Erschließungsbeiträge »Feldchen«. 400.000 DM
6. Ausbaubeiträge Mittelweg. 16.000 DM
7. Zuweisung des Landes zum Bau
einer Bus-Wartehalle. 3.200 DM
8. Einnahmen aus der Veräußerung
von Grundstücken. 636.000 DM
9. Zuführung vom Verwaltungphaushalt ... 178.000 DM
10. Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage. 530.000 DM
11. Einnahmen aus Krediten
vom Kreditmrkt. 638.800 DM
Ausblick 1993 -1995
Die Fertigstellung des Kindergartens, Ortsverschönerungsmaßnahmen, Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, dieErweiterungdes Friedhofes, der Erwerb von Grundstücken, der Ausbau des Bürgersteiges Haskenstraße/Thnnenweg, der Ausbau des Weges zwischen Simmemer Straße und Hauptstraße sowie der Neubau eines Gemeindehauses sind die Projekte der kommenden Jahre.
Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller Vorhaben, wenn auch in den Jahren 1993 und 1994 mit erheblichen Neuverschuldungen gerechnet werden muß. Ein drastisches Absinken der freien Finanzspitze wird hierdurch unvermeidbar mit der Folge, daß der Investitionsspielraum der Orts gemeinde sehr eingeengt wird. Es sollte deshalb zur Erhaltung des finanziellen Spielraumes der Ortsgemeinde Schritte unternommen werden, die diese avisierte Verschuldung auf ein erträgliches Maß senken.
Mitbenutzungsvertrag zwischen Ortsgemeinde und der Deutschen Bundespost Telekom gebilligt
Im Zuge der Verlegung einer Wasserleitung von Neuhäusel zur Hüttenmühle legte die Deutsche Bundespost Tblekom in den Leitungsgraben ein Femmeldekabel aus. Für die Benutzung des nichtöffentlichen Weges durch die Kabelverlegung war zwischen der Gemeinde und der Deutschen Bundespost ein Mitbenutzungsvertrag abzuschließen. Der Rat stimmte zu, daß mit der Deutschen Bundespost Ifelekom ein Mitbenutzungsvertrag in der Form abgeschlossen wird, wie er in der Sitzung vorlag.

