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Montabaur

Nr. 11/92

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Ohne größere Erörterung des Planwerkes beschloß der Ortsge­meinderat einstimmig die Haushaltssatzung für das Haus­haltsjahr 1992 nebst Haushaltsplan und Investitionspro­gramm für die Jahre 1992 bis 1996 in der in der Sitzung vorlie­genden Form. Die Haushaltssatzung enthält die folgenden Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt:

Einnahme. 1.712.000 DM

Ausgabe. 1.712.000 DM

Vermögenshaushalt:

Einnahme. 4.338.000 DM

Ausgabe. 4.338.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 680.000 DM, Kredite sind in Höhe von 638.800 DM an­gesetzt.

Die Steuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuern bleiben ge­genüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festge­legt:

Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 60,00 DM

für den zweiten HUnd. 100,00 DM

für jeden weiteren Hund ... 160,00 DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

Vsrwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt von 1.466.000 DM um 247.000 DM auf 1.712.000 DM, eine sehr beträchtliche Z unahme riingiiagrhlinBlirh auf Mahr airmahm en im Bereich der

Steuern und allgemeinen Zuweisungen und auf dem Erstat­tungsbetrag der Ortsgemeinde Eitelbom für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des neuen Stadions beruht. Die Entwick­lung der einzelnen Steuerarten gegenüber dem Vorjahr läßt sich aus der folgenden Gegenüberstellung ablesen:

1991 1992

Grundsteuer A 1.700 DM 1.700 DM Grundsteuer B 163.000 DM 161.000 DM Gewerbesteuer 220.000 DM 260.000 DM ' Einkommensteuer­anteil 923.000 DM 1.072.000 DM

Hundesteuer 4.600 DM 4.600 DM Sonst. steuerähnL

Einnahmen 4.088 DM 4.088 DM

Gegenüber dem Vorjahr ist wiederum ein Ansteigen der örtli­chen Steuerkraft zu verzeichnen.

1991 1992

Steuerkraft­meßzahl 1.368.833 DM 1.404.140 DM Auf der Ausgabenseite erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr die Personalausgaben von 148.000 DM in 1991 um 68.000 DM auf 206.000 DM. Die Verwaltungs- und Beriebsausgaben ver­zeichnen ebenfalls eine Steigerung von 226.000 DM in 1991 auf 292.000 für das Jahr 1992. Audi die Zuschüsse für soziale Zwecke und ähnliche Einrichtungen steigen von 69.000 DM in

1991 um 13.000 DM auf 82.000 DM in 1992.

Ins Gewicht fallen auchhöhere Umlagenbeträge, wie aus der fol­genden Übersicht zu entnehmen ist.

1991 1992

Gewerbesteuer­umlage 39.600 DM 47.600 DM

Umlage an das

Land 0 DM 6.700 DM

Kreisumlage 408.000 DM 421.600 DM

Verbandsgemeinde-

umlage 463.000 DM 477.600 DM

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde beläuft sich für 1992 auf 178.000 DM.

Vermögenshaushalt:

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitonsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Art und Umfang der in dieses Programm auf genomme­nen Maßnahmen bestimmen daher das Volumen, das sich für

1992 auf 4.336.000 DM beläuft. Folgende Vorhaben sollen reali­siert werden:

1. Bau eines Kindergartens. 1.600.000 DM

Damit für den Neubau des Kindergartens im Haushaltsjahr 1992 die Gesamtauftragsvergabe getätigt werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 680.000 DM veranschlagt.

2. Kostenanteil für Baumaßnahmen im Kinder-

garten in Simmem. 21.600 DM

3. Bau eines Sportplatzes . 736.000 DM

4. Bau eines Sportlerheimes. 1.100.000 DM

6. Ortsverschönerungsmaßnahmen. 30.000 DM

6. Ausbau des Platzes am Höhenweg/

Taunusstraße. 46.000 DM

7. Zuweisung für D orfemeuenmge­rn aßnahmen . 6.000 DM

8. Ausbau der Platz- und Grünanlagen

im Bereich »Ortsmitte«. 203.624 DM

9. Erschließung Gewerbegebiet

»Feldchen«. 350.000 DM

10. Ausbau des Mittelweges. 160.000 DM

11. Straßenoberflächenentwässerungsanteil

Mittelweg. 3.000 DM

12. Straßenbeleuchtungserweiterung. 6.000 DM

13. Friedhofserweiterung. 30.000 DM

14. Bau einer Buswartehalle .. . 9.000 DM

15. Grunderwerb .. 150.000 DM

16. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 976 DM

- Planabrundungsbetrag -

Die Finanzierung dieses Rekordvolumens wird durch folgende Einnahmen sichergestellt:

1. Zuweisung des Landes Zum Bau des

Kindergartens. 345.000 DM

2. Zuweisung des Westerwaldkreises zum

Bau des Kindergartens . 675.000 DM

Beide Zuweisungsbeträge orientieren sich an den Ausgaben des Jahres 1992 für dieses Projekt in Höhe von 1.600.000 DM.

3. Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelbom

zum Bau des Sportplatzes. 367.000 DM

4. Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelbom

zum Bau des Sportlerheimes. 550.000 DM

5. Erschließungsbeiträge »Feldchen«. 400.000 DM

6. Ausbaubeiträge Mittelweg. 16.000 DM

7. Zuweisung des Landes zum Bau

einer Bus-Wartehalle. 3.200 DM

8. Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken. 636.000 DM

9. Zuführung vom Verwaltungphaushalt ... 178.000 DM

10. Entnahme aus der allgemeinen

Rücklage. 530.000 DM

11. Einnahmen aus Krediten

vom Kreditmrkt. 638.800 DM

Ausblick 1993 -1995

Die Fertigstellung des Kindergartens, Ortsverschönerungs­maßnahmen, Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, dieErweiterungdes Friedhofes, der Erwerb von Grundstücken, der Ausbau des Bürgersteiges Haskenstraße/Thnnenweg, der Ausbau des Weges zwischen Simmemer Straße und Hauptstra­ße sowie der Neubau eines Gemeindehauses sind die Projekte der kommenden Jahre.

Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller Vorha­ben, wenn auch in den Jahren 1993 und 1994 mit erheblichen Neuverschuldungen gerechnet werden muß. Ein drastisches Absinken der freien Finanzspitze wird hierdurch unvermeidbar mit der Folge, daß der Investitionsspielraum der Orts gemeinde sehr eingeengt wird. Es sollte deshalb zur Erhaltung des finan­ziellen Spielraumes der Ortsgemeinde Schritte unternommen werden, die diese avisierte Verschuldung auf ein erträgliches Maß senken.

Mitbenutzungsvertrag zwischen Ortsgemeinde und der Deut­schen Bundespost Telekom gebilligt

Im Zuge der Verlegung einer Wasserleitung von Neuhäusel zur Hüttenmühle legte die Deutsche Bundespost Tblekom in den Leitungsgraben ein Femmeldekabel aus. Für die Benutzung des nichtöffentlichen Weges durch die Kabelverlegung war zwi­schen der Gemeinde und der Deutschen Bundespost ein Mitbe­nutzungsvertrag abzuschließen. Der Rat stimmte zu, daß mit der Deutschen Bundespost Ifelekom ein Mitbenutzungsvertrag in der Form abgeschlossen wird, wie er in der Sitzung vorlag.