Montabaur
19
Nr. 10/92
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Tragen des Sarges bei Sterbefällen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit bin ich mehrfach gebeten werden darauf hinzuwei- sen, wer in unserer Gemeinde im Sterbefall das Tragen und Niederlassen des Sarges übernimmt.
Seit alters her ist es in Niederelbert Brauch, daß imTbdesfall die Mitbewohner eines (Mehrfamilien-)Hauses sowie die Nachbarschaft das Tragen des Sarges von der Einsegnungshalle bis zur Grabstätte und das Niederlassen übernehmen.
Diesen letzten Freundschaftsdienst gegenüber den Verstorbe- nenübemehmen die nicht zur näheren Verwandtschaft der Trauerfamilie gehörenden Nachbarn.
Falls vorhanden, gilt als erster Nachbar die im Trauerhaus wohnende Familie; im übrigen die auf der gleichen Straßenseite wohnenden Familien, jeweils drei Häuser oberhalb und unterhalb des Trauerhaüses.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß dieser Nachbarschaftsdienst nicht auf die andere Straßenseite wechselt. Ein Wechsel auf eine andere Straßenseite erfolgt nur dann, wenn die bebaute Ortslage endet und eine Fortsetzung auf der gleichen Seite in eine weitere Straßeneinmündungnicht möglichist. Sindinfolgeder Einmündung einer anderen Straße drei Nachbarn in ununterbrochener Reihenfolge nach irgendeiner Seite nicht vorhanden, so gilt die laufende Nachbarreihenfolge in der einmündenden Straße auf der gleichen Seite weiter.
In Zweifelsfällen sollte immer eine nachbarschaftliche Absprache erfolgen.
Ist ein Mitbewohner des T:auerhauses oder ein Nachbar aus zwingenden Gründen verhindert (z. B. Alter oder Krankheit), den Sarg zu tragen, so bemüht sich die eigentlich »verpflichtete Person« um einen Ersatzträger.
Mit dem Gemeinderat bin ich der Ansicht, daß wir diese über Jahrzehnte bewährte Regelung auch in Zukunft beihehalten und unsere Verstorbenen durch diejenigen zu ihrer letzten Ruhestätte begleiten, die ihnen auch im Leben als Mitbewohner des Hauses oder als Nachbarn täglich begegnet sind.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Häusliche Krankenpflege
Die Frauengemeinschaft lädt ein zum Vortrag »Häusliche Krankenpflege«. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willko mm en. Der Vortrag findet am 24. März 1992 um 15.00 Uhr in der Krankenpflegeschule in Montabaur statt. Bitte tel. Anmeldung bis spätestens 20. März 1992 bei Leni Nink, TfeL 17296. Wir werden mit dem Linienbus um 14.30 Uhr ab Rathaus fahren.
SV Niederelbert, Abteilung »Alte Herren«
Am Freitag, 6. März 1992, um 19.30 Uhr veranstalten wir ein internes Skatturnier. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder ins Sportlerheim eingeladen.
Für die am 14. März 1992 beginnende neue Saison brauchen wir dringend Verstärkung. Wer Interessehat, in unserer AH-Mann- schaft mitzuspielen, kann entweder mittwochs um 19.30 Uhr in die Elberthalle zum »Schnuppertraining« kommen oder meldet sich bei Edmund Lenz unter der Telefonnummer 2140.
•. _ Oberelbert _
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1992 vom 28. Februar 1992
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 13. Februar 1992 hiermit bekanntgemacht wird;
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.. 918.000,00 DM
in der Ausgabe auf. 918.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 391.000,00 DM
in der Ausgabe auf. 391.000*00 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf -
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B). 240 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des. Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 36,00 DM
für den zweiten Hund. 54,00 DM
für jeden weiteren Hund. 72 DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsflächa
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1992 werden keine Bedenken erhoben.
5430 Montabaur, 13. Februar 1992
(DS) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge: Abt. 1 Az. 029/901-10 Meckel
III.
öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9. März 1992 bis 18. März 1992 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Oberelbert, den 28. Februar 1992 Jung,
(S) Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verbandsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründenkönnten, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Oberelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVBL. S. 419, BS 2020-l)zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22. Juli 1988 (GVBL S. 135).
Wanderfreunde Oberelbert
Die nächste Wanderung findet am kommenden Sonntag, 8. März 1992 statt. Es geht diesmal rund um die Hüttenmühle. Treffpunkt und Abfahrt ist um 9.30 Uhr vom Dorfplatz in Oberelbert.
Gäste sind, wie immer, herzlich willkommen. i
SV Oberelbert, Abteilung Alte Herren '
Samstag, 7. März 1992, spielen wir um 16.00 Uhr in Montabaur. Abfahrt 15.30 Uhr. Samstag, 14. März 1992 spielen wir um 16.00 Uhr in Oberelbert gegen Eschelbach. 1
Samstag, 21. März 1992, spielen wir um 16.00 Uhr in Hahn-El- bin gen. Abfahrt 15.15 Uhr.
Samstag, 28. März 1992 spielen wir um 16.00 Uhr in Oberelbert' gegen Nievern.

