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Montabaur

Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sit­zung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1992, die die summarische Zusammenfassung -des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.. je 587.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 168.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1992 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den 1. Hund. . 30 DM

für den 2. Hund. 40 DM

für jeden weiteren Hund. 60 DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM /qm Verkehrsfläche.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1992 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Zum Jahresende 1991 verfügt die Ortsgemeinde über Rückla­gen von voraussichtlich 50.000,00 DM. Diese Aussage kann nach dem derzeitigen Verlauf der Haushaltswirtschaft getrof­fen werden.

Positive Entwicklungen im Verwaltungshaushalt (Forst, Steu­ern) sowie Investitionsverlagerungen und -kürzungen haben die Ansammlung des vorgenannten Guthabens ermöglicht.

Die Verschuldung der Ortsgemeinde Nombora beträgt zum Jahresende 160.646,07 DM. Eine hieraus errechnete Pro- Kopf-Verschuldung von 249,84DM liegt deutlich unter dem ver­gleichbaren Landesdurchschnitt (358,00 DM).

Insgesamt betrachtet ist die finanzielle Ausgangslage durch­aus zufriedenstellend und günstiger als dies die Prognosen des Haushaltes 1991 erhoffen ließen.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 489.000,00 DM um 98.000,00 DM auf 587.000,00 DM. Diesen enormen Zuwachs verantworten höhere Einnahmen im Forst (Holz verkauf) sowie bedeutend höhere Einnahmen im Steuerbe- reich.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Die positive Tfendenz beim Einkommensteu­eranteil ist als Konsequenz eines höheren Steueraufkommens anzusehen. Das Gewerbesteueraufkommen ist imbedeutend und wird auch wohl zukünftig von untergeordneter Bedeutung sein. Der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen ist als Folge der gestiegenen Steuerkraft einzustufen.

Das Gesamtumlage-Soll in Höhe von 500.974,00 DM bildet mit 85,35 % die Haupteinnahme des Verwaltungshaushaltes.

Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes erfährt nicht so einen drastischen Zuwachs wie die Einnahmen. Dies läßt sich an dem Zuführungsbetrag zu m Vermögenshaushalt beweisen, der mit 54.000,00 DM um 44.000,00 DM über dem Vorjahresbe­trag liegt.

Wie in all den Vorjahren, so bildet auch in 1992 das Umlage-Soll den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes (50,51 %).

Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich unbedeutend bei einem gleichenAufkommen infolge eines geänderten Berechnungsmo­dus.

Die Steigerungen bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruhen auf dem Anstieg der Umlagegrundlage gegenüber 1991.

Ausgegangen bei der Berechnung der Umlagen wurde von den altenUmlagesätzen. Während der Verbandsgemeinderat dies bereits durch den Beschluß des Haushaltes bestätigt hat, steht die Entscheidung des Westerwaldkreises noch aus.

Bei dem Umlagebetrag an das Land handelt es sich um einen Fi­nanzierungsbeitrag der Kommunen an den Kosten des Fonds »Deutsche Einheit«. Diese Umlage ist erstmaligin 1992 zu zah­len.

Nr. 9/92

Die freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1992 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen, (Pflichtzuführung) mit Ü 62.000,00 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Erstellung des Vermögenshaushaltes. Ausweislich dieses Programmes sind für die nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben die entsprechendenMittel bereitge­

stellt:

1. Sanierung der Bruchsteinmauer

um die Kirche. 50.000,00 DM

2. Dorferaeuerungsmaßnahmen. 2.500,00 DM

3. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen ..... 4.000,00 DM

4. Erwerb von Straßenparzellen. 1.000,00 DM

6. Ausbau des Hohlweges. 8.000,00 DM

6. Erschließung Südstraße ... 2.000,00 DM

7. Straßenbeleuchtungserweiterung. 3.000,00 DM

8. Umbauarbeiten an der Friedhofskapelle .. 1.500,00 DM

9. Erwerb von Grundstücken. 1.000,00 DM

10. Zuführung zur allgemeinen Rücklage ... 93.097,00 DM

Dieser Zuführungsbetrag macht deutlich, daß der Vermögenshaushalt 1992 geprägt ist von Sparsamkeit im Investitiopnsbereich. Dieser Betrag, der die Rück­lage zum Jahresende auf rd. 140.000,00 DM anwach- sen läßt, bildet zugleich wieder eine.Grundlage, um die mittelfristig geplanten Vorhaben realisie­ren zu können.

11. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt 1.903,00 DM Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch die nachstehend auf geführten Einnahmen:

1. Zuweisung des Landes zur Sanierung der Bruch­

steinmauer . 20.000,00 DM

2. Zuweisung des Bistums zur Sanierung der

Bruchsteinmauer. . 20.000,00 DM

3. Ausbaubeiträge Hohlweg. . 40.000,00 DM

4. Erschließungsbeiträge Südstraße. 30.000,00 DM

5. Investitionsschlüsselzuweisungen. 4.000,00 DM

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt ... 54.000,00 DM Ausblick 1993 bis 1995

Die Sanierung der Bruchsteinmauer um die Kirche, Zuweisun­gen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, die Fertigstellung des Neubaugebietes Südstraße, die Erschließung Schulstraße, die Anschaffung eines Traktors, die Erschließung Steingarten, der Baueines Dorfgemeinschaftshauses sowie dieErrichtungeiner Leichenhalle bilden die Investitionsschwerpunkte der kommen­den Jahre.

Die Finanzplanung signalisiert zwar eine Finanzierung der Maßnahmen, macht aber auch deutlich, daß mit einer Neuver­schuldung gerechnet werden muß.

Haushaltsrechnung 1990 beschlossen und Entlastung erteilt N achdem der Rechnungsprüfungsausschuß in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Ordnungsmä­ßigkeit der Haushalts- und Kassengeschäfte überprüft hatte - diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen - lag nun in der Sitzung am 18.02.1992 die Jahresrechnung dem Rat zur Beschlußfassung vor. Dieser wurde einstimmig entsprochen. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne­ten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1990 die Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung 1990 ausgewiesenen Eckwerte wer­den durch gesonderte öffentliche Bekanntmachung in diesem Wochenblatt noch zur Kenntnis gegeben.

Weitere Entscheidungen des Rates

Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat einem Antrag des Obst- und Gartenbauvereins auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Nistkästen. Es wurde ein Betrag in Höhe von 180 DM zur Verfügung gestellt, der zur Erhaltung seltener Vogelarten beitragen soll

Spinnstube in Nombom Dienstag, 10.03.1992 Wir treffen uns ab 19.30 Uhr im Nomboraer Rathaus zum Spin­nen. Für neugierige Anfänger stehen Spinnräder und Krempel­wolle kostenlos zur Verfügung.

Auskunft erteilen Elfriede Frink, Tbl. 06485/1614 und Elinor Kirsch, TbL 06485/1262.

Freiwillige Feuerwehr Nombora Die Jahreshauptversammlungdes Vereins der Freunde undFör- derer der Freiwilligen Feuerwehr Nombora findet am Freitag, 13.03.1992, 20.00 Uhr im Gasthaus Beck statt.

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