Montabaur
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Nr. 9/92
Fastnachtsdienstag, 03.März, 13.00 Uhr
Der Fastnachtszug nimmt Aufstellung in der oberen Koblenzer Straße.
14.00 Uhr
Der Fastnachtszug bahnt sich seinen traditionellen Weg durch die Innenstadt Montabaurs. Schlußproklamation S. Tbllität auf dem Großen Markt.
... und nach dem Zug:
Schusterball im Hause Moris Tabor. Karnevalistischer Ausklang bei Musik und Tanz für alle großen und kleinen Gecken.
Rocknacht und Rocknachmittag am Rosenmontag
Wie jedes Jahr veranstalten die Pfadfinder aus Montabaur ihre traditionelle Rocknacht und zwar am Rosenmontag, 2. März, ab 20.00 Uhr im Pfarrzentrum in Montabaur (am Friedhof). Eintritt: 3,50 DM.
Rock, Pop, Oldies sind Thimpf. Imbiß und Getränke werden angeboten und Feierwütige finden sicher ein Plätzchen in der Sektbar.
Noch ein Hinweis (auch für Eltern):
Zum ersten M al bieten die Pfadfinder einen Rocknachmittag für Ibens zwischen 12 und 16 J ahren an. Der findet am gleichen Tag, im gleichen Saal ab 14.30 Uhr statt. Also hängt nicht in der Stadt rum, sondern ab ins Pfarrzentrum. Natürlich gibt’s dann keinen Alk (is doch logo!)
Kinder-Karnevalsumzug Montabaur am Sonntag, 1. März 1992
Aufstellung: 14.30 Uhr Kleiner Markt.
Gemeinsam mit dem Kinderprinzenpaar und seinem Hofstaat gehen wir zur »Josef Kehrein Schule«. Dort unterhalten uns der Zauberer Andino und ein Kinderzirkus aus Wiesbaden mit einem tollen Programm.
Bringt alle Eltern und Freunde mit. Helau I
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Öffentl. Bekanntmachungen”
öffentliche Bekanntmachung
der Verbandsgemeindewerke Montabaur (Bereich Wasserversorgung)
Im Nachgang zumentsprechenden Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 21. Januar 1992 im Wochenblatt Nr. 6 aus 1992 der Verbandsgemeinde Montabaur wird hiermit gern. § 4 Absatz 2 der Verordnungüber Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) öffentlich bekanntgemacht:
I.
Neufestsetzung des Jahresgrundpreises für Wasserzähler mit eine Verbrauchsleistung bis & cbm gern. § la des Preisblattes (Anlage l)zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-Was- ser) der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981 ab 01.01.1992 auf 48,00 DM jährlich (monatlich 4,00 DM).
II.
Neufestsetzung des Baukostenzuschusses bei Anschlüssen an Verteileranlagen, die vor dem 01.01.1981 errichtet wurden,
gern § 9 Absatz 6 AVBWasserV i.V.m. § 3 Absatz 2 der Z VB-Was- ser der Verbandsgemeinde Montabaur vom 13.02.1981 ab 01.01.1992 auf
a) DM 0,76 je qm Grundstücksflttche
b) DM 1,00 je cbm umbauten Baumes.
6430 Montabaur, 18. Februar 1992 Piwowarsky
Verbandsgemeindewerke Montabaur (Werkleiter)
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